Tapeten, die schon einmal an der Wand waren, dürfen keinesfalls in der Papiertonne bzw. als Altpapier entsorgt werden. Denn selbst reine Papiertapeten sind nach dem Entfernen kein reines Papier mehr, sondern enthalten Kleister- und Kleberreste. Falls die Tapete gestrichen war, haftet noch die alte Farbe daran, und nicht selten löst sich beim Entfernen hartnäckiger Tapetenreste auch noch Putz von der Wand. Diese Rückstände können nicht entfernt werden, daher kann gebrauchte Tapete nicht wie anderes Altpapier recycelt und zu neuem Papier gemacht werden. Stattdessen landet sie in der Müllverbrennungsanlage.
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Auch unbenutzte Tapete, die nicht gebraucht wird und entsorgt werden soll, ist in den seltensten Fällen aus reinem Papier. So ist etwa Raufasertapete ein Materialmix aus Papier und Holzspänen, den rauen Fasern, von denen sie ihren Namen hat. Andere Tapetenarten wie Vinyltapete, Kunststoff- und Strukturtapete bestehen aus (teils ziemlich umweltbelastenden) Kunststoffverbindungen, z. B. PVC oder Schaumstoffe, die bei der Herstellung auf eine Papierbasis aufgebracht werden und später von dieser nicht mehr zu trennen sind.
Vliestapeten und Glasfasertapeten enthalten überhaupt kein Papier; bei ihnen besteht auch die Basis aus Kunststoff bzw. Glasfasern. Und sogar die wenigen Varianten, die tatsächlich aus nichts als Papier bestehen, haben eine für das Recyclingverfahren äußerst ungünstige Eigenschaft, denn Papiertapeten sind nicht wasserlöslich. Beim Tapezieren ist das natürlich prima, nicht jedoch für die Wiederverwertung. Denn beim Recycling wird das Altpapier durch Auflösen in Wasser zu einem Brei verarbeitet, aus dem dann neues Papier gemacht werden kann.
Wohin mit alten Tapeten und altem Kleister?
Alte Tapeten, egal ob gebraucht oder ungebraucht, gehören in den Restmüll bzw. in die Müllverbrennungsanlage. Passen die Reste nicht in die Hausmülltonne, können Sie sie entweder direkt zum Recyclinghof (Wertstoffhof) bringen oder sich bei Ihrer Stadt/Gemeinde entsprechende Zusatz-Müllsäcke besorgen, die Sie bei der nächsten Leerung einfach zu Ihrer Hausmülltonne stellen. Mit einem Anruf beim Recyclinghof, Rathaus oder Bauamt klären Sie vorab, ob und welche Gebühren dafür fällig werden. Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In manchen Regionen werden z. B. Gebühren für gewerbliche Abfälle erhoben, nicht jedoch für private.
Wenn Sie für Ihre Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten große Abfallcontainer oder Mulden bestellen, können Sie Tapetenreste in den Baumischabfallcontainer geben, nicht jedoch zum Bauschutt. Denn in einen Bauschuttcontainer dürfen keine Abfälle, die verrotten können. Durch gründliches Vorsortieren aller Abfälle und das Bestellen verschiedener Container können Sie die Gesamtkosten für die Entsorgung senken. Umgekehrt kann es deutlich teuer werden, wenn der Containerdienst Ihren Müll nachsortieren muss, weil ungeeignete Materialien in die Container gefüllt wurden.
Einen Sonderfall im wahrsten Wortsinn stellen Glasfasertapeten dar. Sie müssen als Sondermüll separat entsorgt werden, da sie wie Steinwolle oder Glaswolle zu den Mineralfaserabfällen gehören. Eine gute Anlaufstelle dafür sind die Recyclinghöfe. Tragen Sie außerdem bei der Entfernung und Entsorgung von Glasfasertapeten immer Handschuhe und Atemschutz.
Überschüssiger Tapetenkleister kann in einem geschlossenen Behälter jahrelang gelagert und nach Bedarf doch noch verwendet werden. Wenn Sie die Reste loswerden wollen, lassen Sie den Kleister erst trocknen und entsorgen ihn dann ebenfalls über den Restmüll.
TIPP
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Unbenutzte Tapetenreste kreativ weiterverwenden
Wenn Sie nach dem Tapezieren noch Tapete übrig haben, können Sie diese Reste zum Dekorieren (z. B. als Bordüre) oder Basteln aufbewahren. Sollten Sie selbst keine Verwendung dafür haben, fragen Sie doch einfach mal beim nächsten Kindergarten oder bei den Grundschulen in der Nähe an. Dort wird immer mal wieder gern mit Tapete gebastelt, und übriger Kleister ist perfekt für Pappmaché. Allerdings sind nur Raufaser- bzw. Papiertapeten ohne bedenkliche Stoffe zum Basteln für Kinder geeignet, keine Kunststoff-, Lack- oder Vliestapeten.
Haben Sie mehr Tapete gekauft, als Sie brauchten, können Sie unangebrochene Rollen auch einfach im Handel zurückgeben. Dasselbe gilt für ungeöffnete Kleisterpackungen. Wenn der Kauf noch nicht lange zurückliegt, bekommen Sie meist selbst dann anstandslos den Kaufpreis zurückerstattet, wenn Sie den Kassenbon nicht mehr haben. Denn die meisten Baumärkte setzen auf guten Kundenservice und freuen sich, wenn sie ihre Freundlichkeit und Kulanz auch mal unter Beweis stellen können.
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