Keller nachträglich bauen – Geht das?
Fehlt Ihrem Haus der Keller, können Sie das ändern und nachträglich unterkellern, um mehr Platz im Haus zu schaffen, zum Beispiel für zusätzliche Wohnfläche, Lagerplatz, Waschküche oder Hobbyraum. In vielen Fällen ist diese Baumaßnahme tatsächlich möglich, allerdings in jedem Fall mit viel Aufwand und natürlich auch Kosten verbunden. Deshalb sollten Sie vorab Kosten und Nutzen genau gegeneinander abwägen. Was es bei der nachträglichen Unterkellerung zu bedenken gibt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Warum hat das Haus keinen Keller?
Bevor Sie sich an die konkrete Planung für den nachträglichen Bau eines Kellers für Ihr Haus machen, sollten Sie in Erfahrung bringen, warum bei der Errichtung des Gebäudes auf einen Keller verzichtet wurde. Haben Sie es selbst gebaut, wissen Sie den Grund höchstwahrscheinlich. Vielleicht ging es darum, Kosten einzusparen oder die zusätzliche Fläche im Kellergeschoss war nicht notwendig. Es gibt jedoch auch andere Gründe, warum auf eine Unterkellerung verzichtet wird, zum Beispiel bei schwierigen Bodenverhältnissen wie hohem Grundwasserpegel oder felsigem Baugrund.
Machbarkeit prüfen
Können Sie nicht herausfinden, warum Ihr Haus keinen Keller hat, ist auf jeden Fall ein Bodengutachten erforderlich. Durch Bodenproben wird die Bodenqualität ermittelt, auch lässt sich so herausfinden, ob es Schwierigkeiten oder gar Ausschlussgründe für die Unterkellerung gibt.

Weiterhin ist die Prüfung des Fundaments, der Bodenplatte sowie der Hausstatik erforderlich, um festzustellen, ob statisch und konstruktiv eine nachträgliche Unterkellerung möglich ist oder ob dadurch die Stabilität des ganzen Gebäudes in Gefahr gerät.

Planung und Konstruktion
Die Grundrissplanung ist bei einem nachträglich errichteten Keller die geringste Herausforderung. Wichtig ist die Planung der Bauausführung, die so gestaltet werden muss, dass das vorhandene Gebäude stabil bleibt und es nicht zu Rissen in den Wänden oder anderen Schäden kommt. Beurteilt werden muss weiterhin, ob die Bodenplatte geeignet ist, in Zukunft als tragende Kellerdecke zu dienen. Ist dies nicht der Fall, muss sie verstärkt oder eine komplett neue Stahlbetondecke eingezogen werden. Beides erhöht zusätzlich den Aufwand, schafft aber auf der anderen Seite die Möglichkeit, den Keller vom Inneren des Hauses aus zu bauen.

Kernstück der Unterkellerung ist eine Unterfangung der Außenwände. Die Regeln und Vorschriften für diese Abstützungs- und Sicherungsmaßnahme sind in der DIN 4123 „Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude“ festgelegt. Die Unterfangung ist in der DIN folgendermaßen definiert:
„Das Umsetzen der Fundamentlast eines flachgegründeten Bauwerkes von der bisherigen Gründungsebene auf ein neues Fundament in einer tieferen Gründungsebene.“
Die hierfür erforderlichen bautechnischen Unterlagen sind ebenfalls in der DIN hinterlegt:
- Aussagekräftige Konstruktionszeichnungen, die Ist- und Sollzustand zeigen
- Darstellung der Aushubgrenzen der Baugrube mit Baugrubensicherung und Unterfangungen
- Darstellung der Bodenschichten mit Bodenzustand, Grundwasserspiegel und evtl. vorhandenem Schichtenwasser
- Baubeschreibung mit Sicherungsmaßen und Arbeitsplan zum Bauablauf
- Nachweis der eingehaltenen Bodenpressung nach DIN 1054
- Zusammenstellung der einwirkenden Lasten und Standsicherheitsnachweis für den Endzustand (ggf. auch für bauliche Zwischenzustände)
- Standsicherheitsnachweis für Stichgräben im Bereich der Fundamente, falls erforderlich.

Die erforderlichen Unterlagen erstellt der Tragwerksplaner in Zusammenarbeit mit dem Architekten und eventuell einem Sachverständigen. Sie müssen vor Beginn der Maßnahme als Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.
Tipp: Sprechen Sie auf jeden Fall vorab mit dem Bauamt, ob die nachträgliche Unterkellerung in Ihrem speziellen Fall überhaupt grundsätzlich möglich ist. Ist dies nämlich nicht der Fall, bezahlen Sie viel Geld für die Planung und Vorbereitung und erhalten dann doch einen Ablehnungsbescheid.
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Achtung Nachbarbebauung!
Bei den statischen Prüfungen und Berechnungen muss auch die Nachbarbebauung berücksichtigt werden. Gerade bei geschlossener Bauweise, also wenn Häuser aneinander gebaut werden, kann der Eingriff in ein Gebäude statische Schäden an den Nachbarhäusern verursachen. Aber auch dann, wenn benachbarte Gebäude mehrere Meter entfernt stehen, ist ein Risiko vorhanden, dass deren Tragfähigkeit im Fundamentbereich beeinträchtigt wird.
Der Bauablauf
Beim klassischen Ablauf der nachträglichen Unterkellerung wird im ersten Schritt eine Unterfangung hergestellt. Dazu wird neben dem Fundament in regelmäßigen Abständen nacheinander Ausschachtungen erstellt, in die dann sofort eine Unterfangungswand als Abstützung des Gebäudes eingebaut wird. Ist das Gebäude komplett unterfangen, erfolgt der Bodenaushub in der geplanten Tiefe. Die Abfuhr des Bodenmaterials erfolgt zum Beispiel durch einen Saugbagger. Ist die Baugrube fertiggestellt, kann der Keller gemäß der Planung von innen heraus errichtet werden.
Was kostet die nachträgliche Unterkellerung?
Wird der Keller gleich mit dem Neubau errichtet, entstehen zusätzliche Kosten zwischen 20.000 und 40.000 Euro, bei komplizierten Bodenverhältnissen oder stehendem Wasser bis zu 70.000 Euro. Die nachträgliche Unterkellerung ist durch den großen baulichen Aufwand deutlich teurer. Wie teuer lässt sich vorab schwer beurteilen, im schlimmsten Fall kostet die Baumaßnahme so viel wie ein kompletter Neubau.

Alternative: Anbau oder Gartenkeller
In der Regel werden Sie bereits bei den ersten Planungsüberlegungen feststellen, wie groß der bauliche und finanzielle Aufwand für eine nachträgliche Hausunterkellerung ist. Selbst bei einer durchdachten Planung und einer gut berechneten Statik bleiben Restrisiken. Ist der zusätzliche Platz unverzichtbar, gibt es andere Möglichkeiten. So schaffen Sie mit einem Anbau, Aufstockungen oder dem Dachgeschossausbau zusätzliche Wohn- oder Grundfläche am Haus. Ist das Grundstück ausreichend groß, kann ein Gartenkeller errichtet werden. Dabei handelt es sich um ein reines Kellergeschoss, das neben dem Haus gebaut wird und vom Garten aus zugänglich ist.

Tipp: Planen Sie gerade einen Neubau, überlegen Sie gründlich, ob Sie bereits jetzt einen Keller mit vorsehen. Die nachträgliche Unterkellerung ist zwar häufig möglich, aber finanziell und baulich extrem aufwendig.
