Brandschutz im Trockenbau

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Brandschutz im Trockenbau – das sollten Sie als Heimwerker wissen

Die Anforderungen an den Brandschutz im Trockenbau sind grundsätzlich die gleichen wie in anderen Baubereichen in der ganzen Europäischen Union. Dasselbe gilt für die Brandschutzziele:

  • Falls es brennt, müssen das Gebäude oder Bauteil – z. B. die Wand – für eine bestimmte Zeit sicher stabil stehen bleiben.
  • Durch entsprechende Brandschutzmaßnahmen müssen sowohl die Ausbreitung des Brandes innerhalb des Gebäudes als auch das Übergehen des Feuers auf benachbarte Gebäude begrenzt werden.
Trockenbau im Badezimmer © photo 5000, stock.adobe.com
Trockenbau: Der Branschutz muss beachtet werden © photo 5000, stock.adobe.com

Zu den übergeordneten Zielen des Brandschutzes gehört, dass alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten, dieses im Brandfall möglichst unverletzt verlassen können oder ihre Rettung durch weitere Maßnahmen möglich ist. Der bauliche Brandschutz dient also auch der Sicherheit von Feuerwehrleuten und Rettungskräften.

Brandschutz im Trockenbau
Brandschutz im Trockenbau

Die Brandschutzanforderungen sind in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer und in der Musterbauordnung (MBO) definiert. Um sie zu erfüllen, müssen auch alle Bauteile und Baustoffe den für das jeweilige Gebäude geltenden Anforderungen entsprechen. Allerdings gelten nicht für jedes Gebäude dieselben Brandschutzanforderungen, sondern deren Niveau hängt ab von der Wahrscheinlichkeit eines Brandes sowie der erwartbaren Gefahr für Bewohner und Nutzer, Nachbarn, Feuerwehr und Rettungskräfte. Daher teilen MBO und LBO Gebäude in verschiedene Klassen mit unterschiedlich abgestuften Brandschutzanforderungen ein.

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Brandschutz für Trockenbau-Projekte – wer ist verantwortlich?

Die Anforderungen an den Brandschutz im Trockenbau hängen ebenfalls von der Gebäudeklasse (GK) ab. Diese wird je nach Höhe, Art (z. B. Wohngebäude) und Fläche des Gebäudes vergeben, wobei gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind auch die Brandschutzanforderungen.

Hier ein Beispiel:

  • Die Gebäudeklasse 1a umfasst frei stehende, bis zu 7 m hohe Wohnhäuser mit höchstens zwei Nutzungseinheiten, die zusammen nicht mehr als 400 m² Fläche bieten.
  • Im einfachen Baugenehmigungsverfahren für solche Wohngebäude wird das Einhalten der Brandschutzvorschriften von der Bauaufsichtsbehörde nicht geprüft.
  • Verantwortlich für das Umsetzen der Brandschutzanforderungen ist bei Wohnhäusern der GK 1 oder 2 der sogenannte Entwurfsverfasser, normalerweise ein Architekt oder Bauingenieur. Dieser muss laut Bauprüfverordnung dafür sorgen, dass die Brandschutzanforderungen bei diesem Bauvorhaben erfüllt werden.
Brandschutzanforderungen: Gebäudeklassen
Brandschutzanforderungen: Gebäudeklassen

Lediglich bei Gebäuden der Klassen 4 und 5 muss ein staatlich anerkannter Sachverständiger die ordnungsgemäße Umsetzung der Brandschutzanforderungen bescheinigen. Im Klartext bedeutet das, dass Sie als Heimwerker oder Sanierer in aller Regel nicht damit rechnen müssen, dass ein Stellvertreter einer Behörde kommt und genau nachprüft, ob jede Trockenbauplatte, die Sie in der Kinderzimmer-Trennwand oder beim Ausbau des Dachstuhls verbaut haben, den Brandschutzanforderungen genügt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie den Brandschutz beim Trockenbau nicht berücksichtigen müssen.

Je nach Gebäudeklasse werden unterschiedliche Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz im Trockenbau gestellt  © fovito, stock.adobe.com
Je nach Gebäudeklasse werden unterschiedliche Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz im Trockenbau gestellt © fovito, stock.adobe.com

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Brandschutzklassen und Feuersicherheit

Bezeichnungen wie F60 sind Normbezeichnungen, die den Feuerwiderstand des jeweiligen Bauteils angeben. Die Zahl entspricht den Minuten, die das entsprechende Bauteil bei Feuer seine Funktionen behält, z. B. Rauchdichtigkeit, Tragfähigkeit und Raumabschluss. F60 ist „hoch feuerhemmend“, F90 „feuerbeständig“, F120 „hoch feuerbeständig“ und F180 „höchst feuerbeständig“. In der DIN 4102-4, einer der wichtigsten DIN-Normen im Trockenbau, werden die für den Brandschutz im Trockenbau relevanten Widerstandsklassen definiert.

Unter anderem sollten Sie bei einer Trockenbau-Decke darauf achten, dass diese feuerhemmend ist. Das bedeutet, beim Materialkauf die Brandschutzklassen zu berücksichtigen. Bezeichnungen wie F30 oder F90 sind auch im Trockenbau üblich. Diese Bezeichnungen finden Sie z. B. bei feuerhemmenden Platten renommierter Trockenbau-Hersteller wie Rigips, Fermacell oder Knauf. Diese bieten Platten und andere Trockenbau-Materialien für verschieden hohe Brandschutzanforderungen an, so dass Sie für jedes Vorhaben die richtigen Trockenbauelemente kaufen können. Auch die ordnungsgemäße Verarbeitung wird von den Herstellern immer sehr genau angegeben. So finden Sie nicht nur Gebrauchsanleitungen bei den Produkten, sondern auch sehr detaillierte und bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitungen auf den Internetseiten der Hersteller.

Brandschutzklasse F im Trockenbau
Brandschutzklasse F im Trockenbau

Soll die Trockenbau-Decke laut Vorschrift feuerhemmend sein, bedeutet das, dass Bauelemente der Widerstandsklasse F 30 genügen müssen. Je nach Konstruktion und Oberflächenbehandlung kann auch ein Trockenbau-Ständerwerk aus Holz so gute Brandschutzeigenschaften haben, dass es der Feuerwiderstandsklasse F 90 entspricht. Für besonders brandsichere Trockenbauwände ist zudem häufig eine doppelte Beplankung erforderlich.

Wichtig: Entscheidend sind hier aber immer die in Ihrem Bundesland geltenden Richtlinien. Machen Sie sich daher als Bauherr oder Sanierer unbedingt mit der geltenden Landesbauordnung vertraut und lassen Sie sich, um auf Nummer sicher zu gehen, von einem Brandschutzexperten beraten. Brandschutz ist kein klassisches Heimwerkerthema, sondern eigentlich eine Aufgabe für ausgewiesene Experten. Wenden Sie sich daher lieber an einen Fachbetrieb, statt alles auf eigene Faust zu machen. Denn es geht um die Sicherheit von Menschen und ebenso um die Frage der Haftung nach einem Brand.
Trockenbauwand mit Dämmung © view7 stock.adobe.com
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