Erbschaftssteuer‑Rechner für Immobilien: Steuerklasse, Freibetrag und geschätzte Steuer auf einen Blick
Der Erbschaftssteuer‑Immobilien‑Rechner schätzt schnell die voraussichtliche Erbschaftssteuer auf eine Immobilie, indem er Verkehrswert, Nachlassverbindlichkeiten, Verwandtschaftsgrad und Nutzungsart berücksichtigt. Er hilft Ihnen bei der ersten Planung – etwa zur Einschätzung von Steuerlast, notwendigen Ausgleichszahlungen oder der Frage, ob eine Steuerbefreiung greifen könnte.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Erwerb: Verkehrswert minus Nachlassverbindlichkeiten und Freibetrag (abhängig vom Verwandtschaftsgrad).
- Er berücksichtigt die Steuerklasse (nach Verwandtschaftsgrad) und anwendbare Steuersätze auf den steuerpflichtigen Erwerb.
- Bei vermieteten Immobilien wird typischerweise ein Abschlag (z. B. 10 %) berücksichtigt; selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sein.
- Ausgabe: angewandte Steuerklasse, Freibetrag, steuerpflichtiger Erwerb, angewendeter Steuersatz und geschätzte Erbschaftssteuer.
- Das Ergebnis ist nicht verbindlich und dient lediglich als Orientierungshilfe; das Finanzamt entscheidet endgültig, und Besonderheiten (z. B. Nießbrauch, Betriebsvermögen, Steuerbefreiungen, Grundbuchregelungen) beeinflussen das Ergebnis.
Hinweis: Der Gesetzgeber spricht von der „Erbschaftsteuer“ mit einem „s“, allerdings ist im Alltagsgebrauch die Schreibweise mit zweifach „ss“ geläufiger, weshalb wir sie hier vorrangig verwenden.
So funktioniert der Erbschaftssteuer‑Immobilien‑Rechner
- Verkehrswert der Immobilie eingeben – aktueller Markt‑/Schätzwert in €.
- Schulden / Nachlassverbindlichkeiten eingeben – Hypotheken, Kredite oder sonstige Forderungen, die vom Nachlass abgezogen werden.
- Verwandtschaftsgrad auswählen – legt Steuerklasse und Freibetrag fest (z. B. Ehepartner/Lebenspartner, Kinder, sonstige Verwandte, Dritte).
- Nutzungsart wählen:
- Vermietet: typischer Abschlag (z. B. 10 %) kann berücksichtigt werden.
- Selbst genutzt: mögliche Steuerbefreiung für Eigenbezug (z. B. 10‑Jahres‑Regel; bei Kindern oft begrenzt auf 200 m²).
- Sonstig: keine besonderen Vergünstigungen.
- Freibetrag wird entsprechend der Steuerklasse automatisch angesetzt und vom (Verkehrswert − Schulden) abgezogen.
- Steuerpflichtiger Erwerb = max(0, Verkehrswert − Schulden − Freibetrag).
- Angewandter Steuersatz wird anhand von Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs bestimmt.
- Erbschaftssteuer = Steuerpflichtiger Erwerb × Steuersatz.
- Der Rechner zeigt zusätzlich alle Zwischenschritte (Freibetrag, Abschlag wegen Vermietung, Steuerklasse, Steuersatz) und weist auf mögliche Steuerbefreiungen hin.
Praxistipps
- Prüfen Sie genaue Freibeträge und Steuersätze beim zuständigen Finanzamt oder Steuerberater – diese variieren nach Steuerklasse und legislativen Änderungen.
- Bei komplexen Fällen (Nießbrauch, Teilungsverträge, Unternehmensbeteiligungen, land‑/forstwirtschaftliches Vermögen) ist eine steuerliche Beratung oder ein Gutachten ratsam.
- Verwenden Sie realistische Abschläge für vermietete Objekte und kontrollieren Sie, ob die 10‑Jahres‑Regel oder Wohnflächenbegrenzungen für die Selbstnutzung greifen.
Warum der Rechner wichtig ist
Der Rechner verschafft Ihnen schnellen Klartext: Er zeigt, wie sich Marktwert, Schulden und persönliche Freibeträge in eine tatsächliche Steuerlast übersetzen. Das ist praktisch für Ihre Liquiditätsplanung (z. B. ob Verkauf oder Ausgleichszahlungen nötig sind), für die faire Aufteilung von Erbanteilen und als Entscheidungsgrundlage vor notariellen Vereinbarungen oder Gerichtsverfahren.
Der Rechner hilft Ihnen außerdem, steuerliche Gestaltungsoptionen frühzeitig zu erkennen – etwa ob eine Schenkung zu Lebzeiten, eine Aufteilung des Nachlasses oder gezielte Schuldenübernahme für Sie steuerlich vorteilhaft sein kann. So vermeiden Sie Überraschungen nach Eintritt des Erbfalls und gewinnen mehr Verhandlungsspielraum gegenüber Miterben, Notaren oder Kreditgebern.
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