Aufträge an Handwerker sollten so genau wie möglich ausgestaltet sein. Kostenvoranschläge sind nicht automatisch bindend.
Wer heutzutage einen Handwerker sucht, ist in unbequemen Position: Die Wartezeiten sind oft lang. Materialkosten und Löhne sind kräftig gestiegen. Viele Betriebe können sich ihre Kunden aussuchen. Umgekehrt können Kunden oft nicht wählerisch sein, wenn sie überhaupt jemanden finden wollen, der die Wohnung streicht oder das Bad fliest.
Das alles führt dazu, dass die Preise seit einigen Jahren nur noch eine Richtung kennen: stramm nach oben. Daran haben sich Verbraucher gewöhnen müssen – aber woran erkennt man denn tatsächlich überhöhte Preise, also „Nepp“? Und wie viel Geld dürfen Handwerker überhaupt für ihre Arbeit verlangen?
Wenn man sich nicht sicher ist, hilft die zuständige Handwerkskammer oder Handwerksinnung Verbrauchern dabei, sich ein Bild über die ortsüblichen Stundensätze zu machen. Weil Stundensätze der Handwerker im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich vom Handwerker selbst festgelegt werden, können Auftraggeber so vermeiden, dass überhöhte oder für die Region unüblich hohe Stundensätze verlangt werden.
Umfang und Art der Arbeiten sollten genau verabredet sein
Eine wichtige Voraussetzung, um späteren Streit über den Preis zu vermeiden, ist die sorgfältige Vorbereitung: Der Auftrag sollte so genau wie möglich formuliert sein. Der Umfang der Arbeit sollte detailliert geregelt sein, ebenso, wann diese stattfinden soll. Bei Gesprächen mit den Handwerkern kann es nützlich sein, eine weitere Person als Zeuge dabei zu haben ist, vor allem wenn wichtige Details besprochen werden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Es kann von großem Nutzen sein, wenn man als Auftraggeber notiert, wie viele Handwerker wie lange vor Ort gearbeitet haben – abzüglich der Pausen natürlich. Laut Rechtsprechung dürfen angebrochene Arbeitsstunden nicht großzügig auf volle Arbeitsstunden aufgerundet werden. Die Justiz billigt Handwerkern lediglich geringe Aufrundungen zu, etwa auf volle zehn Minuten.
Bei Uneinigkeit kann ein Sachverständiger für Klarheit sorgen
Genauso wichtig ist es, die Rechnung nach getaner Arbeit genau zu prüfen. Zwar ist ein früherer Kostenvoranschlag nicht automatisch bindend. Der Handwerker sind allerdings verpflichtet, schon während der Arbeiten auf deutlich steigende Kosten hinzuweisen. Wenn ein Endpreis stark vom Kostenvoranschlag abweicht, muss der Handwerker dies also schlüssig begründen. So oder so sollte mit ihm die Rechnung Punkt für Punkt durchgehen.
Bei Uneinigkeiten rund um die Rechnung kann häufig nur noch ein unparteiischer Sachverständiger helfen. Dieser kann einschätzen, wann eine Rechnung tatsächlich überhöht ist. Allerdings sollte man bedenken, dass die Kosten für ein Gutachten beträchtlich sein können.
Bei Problemen mit einem Betrieb kann die Schlichtungsstelle der Handwerkskammern helfen. Diese können eine außergerichtliche Einigung zwischen Kunde und Handwerker anstoßen. Rechtlichen Rat können Verbraucher außerdem bei einer der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale einholen. Wenn das alles noch nicht zum Ziel führt, sollte man einen Anwalt einschalten, der auf Verbraucherrecht spezialisiert ist.
Checkliste Handwerker-Angebote
Handwerker-Angebote-Checkliste: So beauftragen Sie einen Handwerker! Das Badezimmer soll endlich neu gefliest werden? Oder eine Photovoltaikanlage aufs Dach? Dafür benötigen… weiterlesen