Im deutschen Steuerrecht werden Wirtschaftsgüter gleichmäßig, also mit festen Monats- bzw. Jahresbeträgen über einen gesetzlich festgelegten Abschreibungszeitraum (Quelle: AfA-Tabellen Bundesministerium der Finanzen) abgeschrieben. Diese Absetzung für Abnutzung ermöglicht es Selbstständigen, die Anschaffungs- oder Herstellkosten von Anlagegütern (z. B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Immobilien etc.) über einen festen Zeitraum als Kosten abzuschreiben.

Zur Ermittlung der jährlichen Abschreibung erfassen Sie einfach die gesamten Anschaffungskosten und die Dauer der gesetzlichen Abschreibung für dieses Wirtschaftsgut. Zusätzlich können Sie den buchhalterischen Restwert des Anlagegutes für jeden beliebigen Zeitraum berechnen lassen.

Fahrtkostenrechner
Mit diesem Onlinerechner können Sie Ihre Anfahrtskosten schnell und zuverlässig ermitteln: Erfassen Sie einfach die Entfernung und Dauer zum Kunden… weiterlesen