In alten Bauwerken sind häufig Abdichtungen und Fugenmassen verbaut, die polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK verbaut. Sie gehören zu den Teeren und Pechen, dies erleichtert die Identifizierung: An der schwarzen Farbe sind PAK-haltige Materialien gut zu erkennen. Bis 1965 wurde Mosaikparkett häufig damit verklebt, bei Stabparkett wurde der Stoff noch länger eingesetzt. Nach 1981 kamen zunehmend Klebstoffe aus Polymerbasis eingesetzt, in Innenraumabdichtungen sind PAK noch bis ca. 2002 zu finden. Diese Zeitangaben erleichtern es, PAK-haltige Baustoffe zu identifizieren, das Alter des Gebäudes gibt entsprechende Hinweise darauf.
Die guten Eigenschaften von PAK
Die bekanntesten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sind Naphthalin, Anthracen, Phenanthren, und Benzo[a]pyren. Wie auch Asbest wurden PAK häufig aufgrund ihrer positiven Eigenschaften im Baubereich eingesetzt. Die Substanz ist wasserabweisend, langlebig, chemisch beständig, elastisch und flexibel, stark klebend, witterungsbeständig und einfach zu verarbeiten. Schließlich spielten auch der günstige Preis und die hohe Verfügbarkeit eine große Rolle bei der Anwendung als Baustoff. Bis Ende der 1970er Jahre wurde dabei nicht berücksichtigt, welche negativen Auswirkungen PAK auf die Umwelt wie auch auf den Menschen haben können.
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Gesundheits- und Umweltgefahren durch PAK
PAK entstehen vorwiegend durch die unvollständige Verbrennung von organischen Materialien, zum Beispiel in Industrieanlagen, im Verkehr und in Heizungsanlagen sowie in Tabakrauch. Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass viel Substanzen aus der Gruppe der PAK zum einen krebserregend und erbgutverändernd sind sowie zu Fehlbildungen beim Fötus führen können. Zum anderen lagert sich die Substanz als Umweltgift im Boden und in Sedimenten ab, wobei sie sich sehr langsam abbauen uns somit über lange Zeit schädlich wirken. Mittlerweile ist der Einsatz von PAK durch Verordnungen und Regelungen stark eingeschränkt.
Wo können sich PAK im Gebäude verstecken?
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe können sich an verschiedensten Stellen im Haus und im Außenbereich verstecken, zum Beispiel:
- Asphalt und Bitumenabdichtungen
- Holzschutzmittel wie Teer und Kreosot
- Schutz- und Imprägnierungsbeschichtungen für Metall- und Betonoberflächen
- Dichtstoffe
- Dachmaterialien wie Dachpappen und Dachbeschichtungen
- Fußbodenbeläge
- Klebstoffe und Kitte
- Fugenmassen
- Gleisanlagen
- Farben und Lacke
Altbauten sollten gründlich auf das Vorkommen von PAK überprüft werden. Die Aufnahme durch den Menschen erfolgt vorwiegend durch das Einatmen von kontaminierten Partikeln und über Hautkontakt.
Gesetzliche Vorschriften
Gleich mehrere gesetzliche Vorschriften regeln den Umgang und die Anwendung von PAK in Deutschland. Damit soll die Umwelt und auch die menschliche Gesundheit geschützt werden. Im Einzelnen sind folgende Verordnungen besonders relevant:
- Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) verbietet die Verwendung bestimmter PAK in Produkten, die in den Verkehr gebracht werden. In verschiedenen Aktualisierungen werden strengere Grenzwerte und neue Substanzen eingebunden.
- In der EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe geregelt. PAK sind darin ebenfalls aufgeführt
- Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) regelt Emissionen von Luftschadstoffen aus industriellen Anlagen und legt Grenzwerte für die Emission von PAK sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung fest
- Die Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 (CLP-Verordnung) ist insofern relevant, als dort die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen geregelt ist. PAK besitzt krebserregende Eigenschaften und ist deshalb kennzeichnungspflichtig.
- In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind Anforderungen an den Bodenschutz und die Sanierung von Altlasten geregelt. Als überwachungs- und sanierungspflichtiger Schadstoff zählen auch PAK
- Die Einstufung und Entsorgung von Abfällen regelt die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) PAK-haltige Abfälle sind als gefährlich eingestuft und müssen als Sondermüll entsorgt werden.
- Im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie in der Verordnung über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) werden die PAK-Konzentrationen in Produkten beschränkt.
Durch diese umfassenden Vorschriften soll die Belastung durch PAK so gering wie möglich gehalten werden.
PAK in der Sanierung
Stellt der Bausachverständige eine Belastung des Gebäudes mit PAK-haltigen Baustoffen fest oder fällt Ihnen selbst ein Geruch nach Teer auf (ein deutlicher Hinweis auf das Vorhandensein von PAK in Innenräumen) sollten die belasteten Materialien möglichst komplett ausgebaut werden, um eine weitere Belastung der Raumluft zu verhindern. Aufwändig ist die Sanierung aufgrund der vielen zusätzlichen Arbeiten, da sich das Material häufig als Kleber für Bodenbeläge oder als Abdichtungsmasse versteckt.
Wichtig bei der Entfernung sind staubarme Methoden, die verwendeten Arbeitsgeräte müssen mit einer Absaugung ausgestattet sein. Es ist sinnvoll Atemmasken und Schutzkleidung zu tragen. Ebenfalls wichtig: Der PAK-haltige Staub darf nicht verteilt werden, vorgeschrieben zur Entfernung ist ein Industriesauger mit der Verwendungskategorie „H“.
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