Asbest-Exposition – wie groß ist die Gefahr beim Heimwerken?

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Bewohnen Sie ein Haus, das in den 1980er Jahren oder früher gebaut wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass bei seiner Errichtung asbesthaltige Baustoffe zum Einsatz kamen. Asbest wurde bis zur Erkenntnis, dass es schwere Krankheiten auslöst, über einen langen Zeitraum den unterschiedlichsten Produkten von Dacheindeckungen bis hin zu Fliesenklebern beigemischt. Sie befinden sich nach einer Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem Jahr 2016 zu etwa 80 Prozent noch in den Gebäuden. Von ihnen geht, solange sie intakt sind und unberührt bleiben, keine besondere Gesundheitsgefahr aus.

Asbesthaltige Produkte bergen auf Dauer hohe Gesundheitsrisiken
Asbesthaltige Produkte bergen auf Dauer hohe Gesundheitsrisiken

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie die Baustoffe entfernen oder bearbeiten und beispielsweise Löcher hineinbohren. Ebenso bedenklich ist eine starke Verwitterung. Dann können Asbestfasern freigesetzt werden, die so klein und leicht sind, dass sie beim Einatmen in die Lunge gelangen. Solch eine Exposition, also eine Einwirkung auf den menschlichen Organismus, kann schwere Erkrankungen nach sich ziehen und ist deshalb unbedingt zu vermeiden.

Detail von Asbestfasern © Ahmad-Muslimin, stock.adobe.com
Die gefährlichsten Asbestfasern sind für das menschliche Auge unsichtbar © Ahmad-Muslimin, stock.adobe.com

Gesundheitsgefahren durch Asbest

Von der Asbestose, Krebs und anderen durch Asbest verursachten Krankheiten sind vor allem Menschen betroffen, die in ihrem Berufsalltag ständig und oftmals ohne jeden Schutz mit Asbest in Kontakt kamen. Die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Schädigung ergibt sich durch die Menge der Asbestfasern in der Atemluft, aber auch durch die Dauer der Aufnahme. Das gelegentliche Heimwerken betrachtet das Umweltbundesamt dagegen als unbedenklich. Dies gilt selbst für den Fall, dass bei einer Tätigkeit aus Versehen Asbestfasern freigesetzt wurden.

Zwischen dem Eindringen von Asbestfasern und dem Ausbruch einer Krankheit vergehen im Durchschnitt 30 Jahre. Dementsprechend haben junge Menschen ein größeres Risiko zu erkranken als ältere. Auch Rauchen erhöht das Risiko.

Schule geschlossen mit Absperrband © bluedesign, stock.adobe.com
In öffentlichen Gebäuden folgt auf einen Asbestfund oft eine umfassende Sanierung © bluedesign, stock.adobe.com
Mann verpackt Asbest Platten © RioPatuca Images, stock.adobe.com
Asbest – diese Vorschriften gelten für Privatpersonen

Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist gefährlich. Für diese Arbeit gelten deshalb strenge Vorschriften, die in den Technischen Regeln für… weiterlesen

Die Exposition – nicht zwangsläufig abhängig vom Asbestgehalt

Wie viel Prozent Asbest ein Baustoff enthält, ist kein Grund zur Besorgnis, aber auch keiner für einen leichtfertigen Umgang mit dem Material. Behandeln Sie ein Produkt mit geringem Asbestanteil auf unsachgemäße Weise, kann dieses sehr viel mehr Asbestfasern freisetzen als eines mit einem hohen Asbestgehalt, das Sie schonend entfernen. Die sehr viel wichtigere Rolle spielt daher der richtige Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen.

Hinweis: In Deutschland trat das endgültige Asbest-Verbot am 31. Oktober 1993 in Kraft.
Mann säubert Gebäude von Asbest im blauen Schutzanzug mit gelben Handschuhen und Schutzmaske © Medienzunft Berlin, stock.adobe.com
Eine persönliche Schutzausstattung ist beim Umgang mit Asbest obligatorisch © Medienzunft Berlin, stock.adobe.com

Die Freisetzung von Asbestfasern wird immer größer, je stärker Sie einen Baustoff mechanisch bearbeiten. Am größten ist sie bei Tätigkeiten wie Abschlagen, Fräsen, Zersägen, Abstrahlen, Schleifen, Abspritzen mit dem Hochdruckreiniger und intensivem Abbürsten. Um das Risiko einer zu minimieren, müssen deshalb sowohl Fachbetriebe als auch Privatpersonen beim Umgang mit Asbest strenge Vorschriften einhalten. Diese finden sich in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519.

Durch mechanisches Bearbeiten können Asbestfasern freigesetzt werden!
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Asbest im Haus? – Möglichkeiten der Klärung

Machen Sie sich Sorgen, dass Sie beim Heimwerkern Asbestfasern eingeatmet haben könnten, ist der erste Ansprechpartner Ihr Hausarzt. Er kann Sie an einen Lungenspezialisten überweisen, der die nötigen Untersuchungen vornimmt.

Mögliche Maßnahmen, durch die sich klären lässt, ob in Ihrem Zuhause asbesthaltige Baustoffe verbaut wurden, sind ein Asbest-Test, den Sie selbst durchführen, eine Untersuchung durch einen Asbest-Sachverständigen und eine Schadstoffbegehung durch einen Gutachter. Ein Asbest-Sachverständiger konzentriert sich auf das Thema Asbest. Bei einer Schadstoffbegehung wird Ihr Haus dagegen neben Asbest auf viele andere Schadstoffe untersucht.

Tipp: Weitere Informationen zu den Asbest-Tests finden Sie in unserem Ratgeber „Einen Asbest-Test durchführen – das sollten Sie wissen“.
Möglichkeiten der Klärung bei Verdacht auf Asbest im Haus
Möglichkeiten der Klärung bei Verdacht auf Asbest im Haus
Dachabriss mit Schutzkleidung © Arjan, stock.adobe.com
Asbest im Haus?

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