Sicherer Stand: Gerüste richtig verankern

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Mit einem Gerüst arbeiten Sie, bzw. Ihre Handwerker auch in größeren Höhen sicher und komfortabel. Dies allerdings nur, wenn das Gerüst fachgerecht aufgestellt ist und vor allem auf sicheren Füßen steht. Dazu werden entsprechende Gerüstverankerungen gesetzt. Welche Vorschriften hierfür gelten, legt neben weiteren Verordnungen und Richtlinien die DIN 4420 „Arbeits- und Schutzgerüste“ fest. Ebenso spielt die DIN 1055 „Standsicherheit von Gerüsten und Lasteneinwirkung eine Rolle.

Verankerung eines Gerüstes mit Fassadenanker an der Wand eines Hauses © were, stock.adobe.com
Verankerungen des Gerüstes an der Hauswand sorgen für Stabilität © were, stock.adobe.com

Gerüste verankern – Platzierung, Befestigungsmittel und Belastungen

Ein Standgerüst besteht aus Riegeln, Pfosten und Querriegeln, den Gerüstplanken als Lauffläche sowie verschiedenen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen. Entscheidend dafür, dass ein Gerüst stabil steht und allen Belastungen standhält, ist die Gerüstverankerung nach DIN 4420. Die Verankerungen schützen vor Windlasten und Horizontalkräften und verhindern, dass das Gerüst bei Belastung abknickt. Für die Verankerung gibt es eine sogenannte Regelausführung mit folgenden Punkten:

  • Ein Standgerüst wird mit speziellen Verankerungselementen an der Fassade befestigt.
  • Die maximalen Abstände werden statisch berechnet.
  • Die Verankerungspunkte sollten möglichst in der Nähe von Knotenpunkten des Gerüstes liegen, alternativ müssen zusätzliche Riegel und Verstrebungen anzuordnen.
  • Schneefanggitter, Dachrinnen und andere nichttragenden Bauteile an der Fassade dürfen nicht zur Befestigung genutzt werden.
  • Die Verankerung wird stufenweise mit dem Gerüstaufbau montiert.
  • Zusätzlich ist eine Verankerung des Gerüstes am Boden erforderlich.

Die Position der Verankerung richtet sich nach den Anschlüssen von Ständern und Längsriegeln. Hierbei gilt: Die Verankerungselemente dürfen maximal 40 cm vom Knotenpunkt entfernt sein. Systemgerüste oder auch Modulgerüste verfügen über einen Zulassungsbescheid, in diesem sind auch die Maximalabstände angegeben. Abweichungen erfordern einen statischen Nachweis.

Regelausführung der Verankerung
Regelausführung der Verankerung
Gerüstbauer bei der Arbeit © goodluz, stock.adobe.com
Gerüstbau Sicherheit

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Verankerungsmittel für Standgerüste

Gerüste werden mit sogenannten Ringösenankern an der tragenden Fassade befestigt. Diese Spezialschrauben müssen bauaufsichtlich zugelassen sein, statisch geprüft oder durch Probebelastungen auf ihre Tragfähigkeit hin getestet sein. Zusatzelemente wie Schutzplanen oder Netze erfordern aufgrund der höheren Windkräfte zusätzliche Verankerungen, bzw. müssen gesondert mit der tragenden Fassade verbunden werden.

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Dauergerüstanker

Dauergerüstanker verbleiben in der Fassade und können bei Bedarf als Verankerungsmittel für ein Gerüst genutzt werden, zum Beispiel für Reparaturen, Inspektionen oder Reinigungsarbeiten. Sie eignen sich insbesondere für nichttragfähige Fassadenbekleidungen wie Natursteinfassaden oder vorgehängte hinterlüftete Fassaden, bei denen die Befestigung eines Gerüstankers eine Zerstörung der Fassadenbekleidung zur Folge hätte. Geregelt ist die Anwendung von Dauergerüstankern in der DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung“.

Verankerungsmittel
Verankerungsmittel

Gerüstverankerung bei WDVS-Fassaden

Wird auf der Außenwand eines Gebäudes ein Wärmedämmverbundsystem montiert, sind spezielle Verankerungen erforderlich. Um die Dämmschicht (insbesondere beim Ausbau) nicht zu beschädigen und dennoch das Gerüst stabil zu verankern, bieten herkömmliche Ringösenanker aufgrund der erforderlichen Längen keine ausreichende Sicherheit. Die Spezialanker, die von verschiedenen Herstellern angeboten werden, sind mehrteilig, einfach zu montieren und ohne Beschädigung der Wärmedämmschicht wieder rückbaubar.

Ein freistehendes Baugerüst vor einem wolkigen Himmel © Frank Middendorf, stock.adobe.com
Für freistehende Gerüste sind spezielle Sicherungsmaßnahmen erforderlich © Frank Middendorf, stock.adobe.com

Freistehende Gerüste

Besteht – zum Beispiel bei einer Glasfassade, bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei einer nichttragenden Fassadenbekleidung wie dem WDVS – keine Möglichkeit, ein Gerüst an der Hausfassade zu verankern, sind auch freistehende Gerüste zulässig, wenn bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Begrenzt ist die Zulassung freistehender Gerüste auf eine Höhe von 12 Metern, in Innenräumen aus maximal 20 Metern. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Statische Berechnung unter Einbeziehung der voraussichtlichen Windlasten
  • Zugfest verbundener Gerüstrahmen
  • Sicherung der Gerüstfüße und Stützen gegen Verschieben
  • Stabilisierung durch Gewichte zur Standsicherheit
  • Erhöhung der Basisbreite um ein Drittel bis zur Hälfte der Gerüsthöhe

Freistehende Gerüste müssen zusätzlich abgestützt werden. Die Länge der Abstützrohre erfolgt nach der Formel: Gerüsthöhe geteilt durch 2. Das heißt, ein Gerüst mit einer Höhe von vier Metern muss das Gerüst seitlich auf einer Breite von mindestens 2 Metern abgestützt sein.

Freistehende Gerüste
Freistehende Gerüste
Umbau und Sanierung eines alten Fachwerkhauses mit Baugerüst © EKH-Pictures, stock.adobe.com
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