In der Regel stellen Baubetriebe oder das Gerüstbauunternehmen das Gerüst vorm oder im Gebäude auf. Kleinere Gerüste können Bauherrn auch selbst aufstellen, müssen dabei aber einige wichtige Punkte beachten – insbesondere hinsichtlich der Sicherheit bei der Benutzung sowie der Einhaltung rechtlicher Vorschriften und DIN-Normen. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie beim Aufstellen eines Gerüstes beachten müssen.
Privatgrundstück oder öffentlicher Bereich?
Wenn Sie Ihre Fassade neu streichen möchten oder kleinere Reparaturen am Dach erforderlich sind, leistet ein Gerüst hilfreiche Dienste und erleichtert Ihnen die Arbeit. Die zusätzlichen Kosten, die beim Mieten eines Gerüstes entstehen, werden durch die Zeitersparnis leicht wieder wettgemacht. Erfolgt die Aufstellung komplett auf dem eigenen Grundstück, ist dies ohne weitere Genehmigungen möglich. Sobald jedoch das ganze Gerücht oder ein Teil davon auf öffentlichen Wegen oder Plätzen steht, muss dies durch das Ordnungsamt, bzw. die Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.
Ob privater oder öffentlicher Bereich: In jedem Fall müssen Sie alle Sicherheitsvorschriften einhalten und haften für Schäden, die durch das Gerüst entstehen. In diesem Zusammenhang müssen Sie beachten, dass die Versicherungen bei einem Schaden nur zahlen, wenn das Gerüst ordnungsmäßig und gemäß der geltenden Vorschriften aufgestellt wurde. Dazu gehört es unter anderem auch, das Gerüst sicher zu verankern.
Sicherer Stand: Gerüste richtig verankern
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Wann muss ein Gerüst aufgestellt werden?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Verwendung eines Gerüstes ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern, bzw. einer Arbeitshöhe von maximal 3,0 Metern. Und dies macht auch Sinn, denn in diesen Höhen ist die Verwendung einer Leiter nicht nur unpraktisch, sondern auch mit Sicherheitsrisiken verbunden.
Sicherheit steht an erster Stelle!
Mit einem Gerüst verlassen Sie den sicheren Boden, Stabilität ist unverzichtbar. Um sicherzustellen, dass es auf dem Gerüst keine Unfälle gibt oder die Konstruktion zusammenstürzt, sind mehrere Punkte von entscheidender Bedeutung:
- Das Gerüst muss den Normen der DIN 4420 entsprechen, bauaufsichtlich zugelassen und TÜV-geprüft sein.
- Das Baugerüst muss fachgerecht aufgestellt sein, dazu gehört auch eine Verankerung nach den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung.
- Nach dem Aufstellen sollte das Gerüst von einem Fachmann abgenommen werden, dies ist wichtig für Haftungsfragen und Versicherungsschutz.
Wer übernimmt die Abnahme des Gerüstes?
Mit der Abnahme des Gerüstes nach der Aufstellung können verschiedene Personen beauftragt werden. Wichtig dabei ist ein Nachweis der Sachkunde. Am einfachsten ist es, den Gerüstbauer oder eine Sicherheitsfachkraft der Gerüstbaufirma, bei der Sie das Gerüst gemietet haben, zu beauftragen. Mit der Abnahme gehen Sie gleich mehrfach auf Nummer sicher: Das Gerüst ist fachgerecht und sicher aufgestellt und sollte es doch zu einem Schaden kommen, liegt ein Nachweis für die Versicherung vor.
Gerüst aufbauen – Der Ablauf
Theoretisch können Sie ein Gerüst mieten, sich anliefern lassen und es dann selbst aufbauen. Zu empfehlen ist dies allerdings nicht, bzw. nur für sehr kleine, eingeschossige Gerüste. In der Regel ist es schneller und sicherer, diese Aufgabe der Gerüstbaufirma zu überlassen.
Gerüste werden stufen-, bzw. geschossweise aufgebaut. Das Unternehmen liefert alle benötigten Einzelteile an, entlädt diese an der Baustelle und beginnt vom Erdgeschoss aus mit dem Aufstellen. Diese Arbeit erfolgt grundsätzlich nach folgendem System, die sich im Detail je nach Gerüsttyp, bzw. Gerüsthersteller unterscheiden kann:
- Aufstellen der Spindeln, dies sind die „Füße“ eines Gerüstes. Wichtig dabei ist es, dass diese Füße auf einem tragfähigen Untergrund stehen. Die Spindeln sind über Gewinde verstellbar, sodass das Gerüst in Waage gebracht werden kann.
- Aufstecken und Ausrichten der Stellrahmen, dabei handelt es sich um die stabilisierenden Seitenteile des Gerüstes. Durch Auf- und Abspindeln der Füße werden diese in Waage gebracht.
- Einhängen des Geländers in den Stellrahmen, dieses wird durch Keile fixiert.
- Wandabstand kontrollieren: Bereits in der ersten Gerüstlage muss der Abstand von der tragenden Wand geprüft werden, dieser darf 30 cm nicht überschreiten.
- Einhängen des Gerüstbodens, dieser besteht aus Holzböden, die einerseits das Gerüst statisch stabilisieren und andererseits als Gehfläche dienen.
- Diagonal aussteifen, dies erfolgt über Profilrohre, die diagonal in den Gerüstfeldern befestigt werden.
Die Verbindung der einzelnen Gerüstbauteile erfolgt über spezielle, zum System passenden Kupplungen, mit denen zwei oder auch drei Gerüstrohre starr verbunden werden können. Ist die erste Gerüststufe fertiggestellt, erfolgt die Befestigung an der tragenden Wand mittels Gerüstverankerungen. Diese sorgen dafür, dass das Konstrukt bei Wind und Belastung nicht kippt oder knickt.
Die genannten Schritte können beliebig wiederholt werden, bis die Länge des Gerüstes erreicht ist. Anschließend kann bei Bedarf nach dem gleichen Schema in die Höhe gebaut werden. Werden bestimmte Höhen überschritten, sind Zusatzbauteile wie Absturzsicherungen oder Einhausungen erforderlich. Bei mehrgeschossigen Gerüsten werden weiterhin Durchstiege und Gerüstleitern benötigt. Auch diese müssen entsprechend gesichert werden.
Gerüstbau Sicherheit
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