Versicherungsschutz gegen Feuchtigkeitsschäden
Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden können vielseitige Ursachen haben. Die Inanspruchnahme einer Versicherung hängt deshalb von zahlreichen Faktoren ab. Respektive von klar definierter Auswirkungen am Gebäude oder Hausrat.
Generell ist anzumerken, dass bei der Regulierung von Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung die entscheidenden Verträge sind. Innerhalb dieser Verträge ist der festgelegte Deckungsumfang von immens großer Bedeutung. Er regelt die Höhe des Schadenersatzes durch die Versicherung.
Wird in einem Schadensfall durch Wasser neben dem Gebäude auch Hausrat beschädigt, nimmt man die Hausratversicherung in Anspruch. Folgende Schäden sind in der Regel abgesichert:
- Leitungswasserschäden
- Rohrbruch
- Überschwemmungen
- Rückstau
Die Gebäudeversicherung deckt vornehmlich:
- Leitungswasserschäden
- Rohrbruch
- Undichtigkeiten innerhalb des Gebäudes
- Hochwasserschäden
- Starkregenschäden
- Bruch- und Frostschäden aufgrund Wasserschäden
Im Schadensfall ist jedoch auf Details zu achten. Nicht jeder Wasserschaden erfüllt die Pflicht einer automatischen Regulierung. Für Bruch- und Frostschäden haften beispielweise nur so genannte „Verbundene Gebäudeversicherungen“. Bei Hochwasser- und Starkregenschäden haften lediglich „Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschäden“.
Ist man als Eigentümer nachweislich Verursacher eines Wasserschadens bei einem Mieter, kann man die Privathaftpflichtversicherung dafür in Anspruch nehmen. Sie kommt für den Fremdschaden, nicht aber für den eigenen Schaden auf.
Es ist für die Wahrung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung immens wichtig, den aufgetretenen Schaden fototechnisch und schriftlich zu dokumentieren!
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