Welche Leistungen sollte ein qualifiziertes Gutachten beinhalten und was kostet es?
Wer Schimmelbefall in seiner Wohnung oder seinem Haus feststellt, sollte sich an einen Fachmann wenden. Denn der Pilz sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch noch gesundheitsgefährdend und beschädigt die Bausubstanz. Ein Experte überprüft die betroffenen Bereiche und fertigt ein Gutachten über den Sachverhalt an. Besonders sinnvoll ist das, wenn die mit Schimmel befallene Stelle größer als ein halber Quadratmeter ist.
Der Gutachter ermittelt die Schwere des Schadens, sucht nach der Ursache und bietet Lösungen zur Beseitigung an. Ein Fachmann kann den Pilz übrigens auch an Orten aufspüren, an denen Sie ihn gar nicht vermuten. Das bedeutet, dass Sie ihn auch konsultieren sollten, wenn Sie lediglich den typisch muffigen Schimmelgeruch wahrnehmen, oder aber mit körperlichen Symptomen wie Kopfschmerzen etc. zu kämpfen haben und herausfinden wollen, ob ein Schimmelbefall der Grund dafür sein könnte.
Wann sollte man einen Gutachter beauftragen?
Prinzipiell kommt es auf das Ausmaß des Schimmelbefalls an. Bei kleinerem Pilzwuchs, etwa bis Bierdeckelgröße, ist ein Sachverständiger nicht immer notwendig. Insbesondere wenn es keine Anzeichen für einen Wasserschaden gibt und der Schimmel nur an einer einzigen Stelle im Raum auftritt. In diesem Fall kann der Schimmel durch eigenständiges, aber unbedingt professionelles Vorgehen beseitigt werden. Sollte der Befall nach kurzer Zeit jedoch erneut an dieser Stelle auftreten, ist es an der Zeit, einen Fachmann zu konsultieren. Überschreitet die Fläche eine gewisse Größe (mehr als 0,5 Quadratmeter), sollte die Situation unbedingt ernstgenommen werden. Auch gilt es, zu handeln, sobald man einen deutlichen Schimmelgeruch wahrnimmt, ohne die Quelle zu kennen. Oft findet erst der Gutachter den verborgenen Pilz.
Wie geht ein Sachverständiger vor?
Ein Fachmann macht sich immer selber ein Bild von der Situation. Er wird die komplette Wohnung oder das ganze Haus abgehen und inspizieren und dabei seine bauphysikalischen sowie mikrobiologischen Kenntnisse nutzen. Er überprüft die Raumtemperatur, Luftfeuchte, Materialfeuchte und Oberflächentemperatur. Zudem geht er den Gründen für den Schimmelbefall nach, sucht nach bauwerksabhängigen und -unabhängigen Ursachen und fragt nach der Nutzung des betroffenen Raumes.
Welche Messungen werden durchgeführt?
- Baufeuchte: Hierbei misst der Sachverständige die Feuchtigkeit von Bauteilen, um die gesamte Feuchtigkeit im Bauwerk einzuschätzen.
- Raumluft: Insbesondere bei nicht sichtbarem Schimmel ist diese Messung von großer Wichtigkeit. Durch Raumluft-Messungen können Schimmelpilze in der Luft ausgemacht und anschließend sogar bestimmt werden. Sie geben Hinweise auf einen etwaigen Befall.
- Temperatur und relative Feuchte: Solch eine Messung sollte sinnvollerweise im Winter durchgeführt werden. Hier gibt sie Aufschluss darüber, wie es um das Raumklima bestellt ist. Für ein klares Ergebnis sollten diese Messungen über mehrere Wochen erfolgen.
- Thermografie: Mit dieser Methode lassen sich Wärmebrücken aufspüren, die eine Schimmelbildung begünstigen. Temperaturunterschiede von Oberflächen werden dabei in Form von Farbmustern sichtbar.
- Klebefilmproben: Der Experte nimmt diese Probe an Stellen, an denen er Schimmel vermutet, und lässt diese im Labor auswerten.
- Spürhund: Sollten alle Tests nichts ergeben und sich trotzdem die Hinweise auf Schimmel verdichten, könnte man den Einsatz eines Spürhundes in Erwägung ziehen. Dieser ist in der Lage, verdeckten Schimmel zu aufzuspüren.
Was bringen Gutachten letztendlich?
Mit einem fachmännischen Gutachten können Mieter ihren Vermieter davon überzeugen, dass eine Beseitigung des Schimmel notwendig ist und somit den Druck zum Handeln erhöhen. Aber auch potenzielle Käufer können sich anhand eines Gutachtens einen Eindruck von der Schimmelpilz-Situation eines Hauses oder einer Wohnung machen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Dank modernster Technik lassen sich alle Bereiche problemlos überprüfen, selbst wenn sich äußerlich kein Schimmel zeigt.
Anhand spezieller Messtechniken ist es dem Gutachter möglich, die Feuchtigkeit bis in die Tiefe des Bauwerks hinein zu messen. Auch die Raumluft wird untersucht und bei der Bewertung berücksichtigt. So können Gutachter Defizite erkennen, die früher oder später eventuell zu Schimmel führen, und dabei helfen, rechtzeitig zu handeln und einen zukünftigen Schimmelbefall zu verhindern.
Was kostet ein Gutachten?
Zunächst einmal ist zu unterscheiden, dass sowohl das Gutachten per se als auch die Ortsbegehung des Sachverständigen Kosten verursachen. Bei der Ortsbegehung kommt es auf den Stundensatz des Fachmannes an. Solche Stundensätze liegen zwischen 80 und 200 Euro. Es ist damit zu rechnen, dass der Gutachter vor Ort eine Stunde für die Begutachtung braucht. Je nach Anfahrt des Experten sind die Fahrtkosten ebenfalls zu berücksichtigen. Die mündliche Beratung ist in der Ortsbegehung mit inbegriffen. Sollten Proben ans Labor geschickt werden, entstehen dadudurch Zusatzkosten. Manche Schimmel-Experten haben jedoch einen Pauschalpreis. Auf jeden Fall sollten die Gesamtkosten für die Ortsbegehung von Anfang an abgeklärt werden, damit hinterher keine Überraschungen auftreten.
Das Gutachten in Form eines schriftlichen Berichtes wird bei den Kosten dazu addiert. Hier sollte man mit 200 bis 400 Euro rechnen, die nochmals hinzukommen. Insgesamt sind für die Ortsbegehung samt Gutachten und Beratung mit etwa 300 bis 600 Euro zu rechnen. Manchmal ist ein schriftliches Gutachten aber gar nicht mehr notwendig, wenn z. B. Mieter und Vermieter während der Besichtigung gleichermaßen anwesend sind und der Fachmann ihnen das weitere Prozedere und die Dringlichkeit der Beseitigung erklärt. Handelt es sich jedoch um eine Beweissicherung und soll das Gutachten z. B. bei einem Gericht vorgelegt werden, sollte man mit 1.000 bis 1.200 Euro rechnen.
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Wer trägt die Kosten für den Fachmann?
Die Kostenfrage endet nicht selten in einem Streit zwischen Mieter und Vermieter. Letztendlich wird derjenige zur Kasse gebeten, der den Schimmel verursacht hat. Bei baulichen Mängeln wird der Vermieter zur Rechnungsbegleichung aufgefordert, ist der Schimmel jedoch hausgemacht und durch falsches Heizen oder Lüften entstanden, muss der Mieter die Kosten übernehmen.
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