Feuchtigkeit Sanierung

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Sanierung von Feuchtigkeitsschäden

Die Schwierigkeit bei der Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden beginnt oft mit der Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens. Moderne Techniken eröffnen dem Holz- und Bautenschutz ständig neue Möglichkeiten. Doch falsche Maßnahmen können den Schaden eher vergrößern, als ihn zu beseitigen.

Sanierung eines Wasserschadens  © costadelsol56, fotolia.com
Sanierung eines Wasserschadens © costadelsol56, fotolia.com

Haus- oder Wohnungsbesitzer sollten im Zweifelsfall immer den Rat von Fachleuten und Bausachverständigen einholen. Eine exakte Schadensanalyse mit eindeutiger Diagnose ist immer die Voraussetzung für eine effektive Sanierung und Instandsetzung! Außerdem erweist es sich häufig als günstig, regionale Handwerksbetriebe zu beauftragen, wenn sie die notwendige Befähigung nachweisen können. Vorteil: Der Sanierer hat bei Schwierigkeiten schnell einen kompetenten Ansprechpartner in der Nähe.

Wichtig: Die Bekämpfung von Hausschwamm ist zwingend durch ein autorisiertes Fachunternehmen durchzuführen. Das „Deutsche Institut für Normung“ (DIN) hat in seiner Vorschrift 68800-4 Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt. Der „Wissenschaftlich-Technischer Arbeitskreis für Denkmalpflege und Bauwerksanierung e. V.“ (WTA) hat dazu ein Merkblatt herausgegeben, der Sanierungsempfehlungen gibt. Die Überwachung dieser Arbeiten sollte allerdings durch ein Fachunternehmen oder Sachverständigen erfolgen.
Vorteile bei der Feuchtigkeitssanierung durch einen Fachbetrieb
Vorteile bei der Feuchtigkeitssanierung durch einen Fachbetrieb

Die Planung

Wie in der Medizin wird bei der Mauertrockenlegung oft nur an Symptomen herumgedoktert. Die wirkliche Ursache aber nicht beseitigt. Es muss also eine genaue Schadensanalyse erfolgen. Eine Schadensanalyse kann man jedoch kaum selbst durchführen. Sie sollte einem Fachmann überlassen werden. Am besten von einem unabhängigen Gutachter. Erst danach geht es in die Planungsphase.

Schimmelprobe nehmen © Verband Privater Bauherren e.V.
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Wichtig: In der Regel werden Haussanierungen nicht aus der eigenen Tasche finanziert. Deshalb steht zu Beginn jeder Sanierung immer die Finanzierung. Erst wenn das Budget steht, kann eine zielgerichtete Planung beginnen.
Tipp: Mögliche Förderungen prüfen! Stellen Sie ruhig entsprechende Anträge und warten Sie die Entscheidung auf Bezuschussung Ihrer Sanierungsmaßnahme ab. Rechnen Sie bei einem positiven Bescheid die Fördermittel bei der Finanzierung mit ein.
Feuchtigkeitsschäden: Sanierung gut planen
Feuchtigkeitsschäden: Sanierung gut planen

Inwiefern bei den Arbeiten Eigenleistung eingeplant werden kann, muss mit dem Gutachter, einem Architekten oder einem beauftragten Fachbetrieb abgesprochen werden. Stehen die finanziellen Mittel fest, kann mit der Planung begonnen werden. Gutachter, Architekt oder Fachbetrieb erstellen ein Sanierungskonzept. Es bestimmt die richtige Reihenfolge der einzelnen Sanierungsschritte.

Grundsätzlich läuft eine Sanierung in folgender Reihenfolge ab: von außen nach innen und von oben nach unten!

Dabei sollten auch die Witterungsbedingungen im Auge behalten werden. Gerade bei der Beseitigung von Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden hat das Wetter maßgeblich Einfluss auf den Sanierungserfolg. Erfolgt die Sanierung im Inneren des Hauses, muss gewährleistet sein, dass die Außenhülle des Objekts dicht ist.

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Fachbetrieb finden

Fachbetriebe garantieren eine optimale Schadensanalyse und eine fachgerechte und dauerhafte Sanierungslösung. Sie verfügen über die erforderliche Messtechnik, um Wasser- und Feuchtigkeitsschäden zu beurteilen und fachgerecht zu beseitigen.

Holz- und Bautenschutz ist seit 2007 ein Ausbildungsberuf. Aus diesem Grund sollte man sich grundsätzlich an einen Handwerksmeisterbetrieb im Holz- und Bautenschutz wenden!

Merkmale für einen Fachbetrieb:

  • Meister im Holz- und Bautenschutz
  • Mitgliedschaft im Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V (DHBV)
  • Qualitätssiegel Holzschutz
  • Qualitätssiegel Abdichtungstechnik
  • TÜV Zertifkat Bauwerkstrockenlegung/Wasserschadenbeseitigung
  • TÜV Zertifkat Injektionstechnik
  • TÜV Zertifkat Nachträgliche Bauwerksabdichtung
  • DHBV-Zertifikat Holzanatomie
  • DHBV-Zertifikat Insektenbestimmung
  • DHBV-Zertifikat Pilzbestimmung
  • TÜV-zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzschäden in Wohnräumen

(Nachweis der Schimmelpilz-Module 1-4 mit anschließender TÜV-Prüfung und Module 5-6 mit weiterer TÜV-Prüfung )

Der Vertrag

Es empfiehlt sich, einen rechtssicheren Handwerkervertrag abzuschließen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) stellt diese im Internet kostenlos zur Verfügung.

Im Fall der Sanierung von Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden hat der Handwerkervertrag die fachgerechte Ausführung der Sanierung zum Ziel. Es handelt sich
um einen so genannten Werkvertrag, bei dem der Handwerker einen Erfolg schuldet.

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Die Abwicklung

Vor Erteilung eines Auftrags sollte man unbedingt einen Kostenvoranschlag verlangen. Für dessen Erstellung darf der Handwerker keine gesonderte Vergütung verlangen, es sei denn, er hat sie vereinbart. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag gibt lediglich eine Preisorientierung. Sie dient dem Preisvergleich mit anderen Fachbetrieben.

Wichtig: Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er ausdrücklich als solcher bezeichnet ist! Der Handwerker muss dann die darin aufgelisteten Arbeiten exakt entsprechend dem vorgegebenen Preis ausführen.

Bei den Sanierungsmaßnahmen sollte man darauf achten, dass die Arbeiten gemäß der Planung des Gutachters oder Architekten durchgeführt werden. Dabei kann man die Planungsunterlagen als Checkliste nutzen.

Feuchtigkeitsschäden Sanierung: Zusammenarbeit mit dem Fachbetrieb und Abnahme
Feuchtigkeitsschäden Sanierung: Zusammenarbeit mit dem Fachbetrieb und Abnahme

Die Abnahme und Schlussrechnung

Mit der Abnahme der erfolgten Sanierung wird die fachgerechte Ausführung der Leistung des Handwerkers anerkannt. Deshalb ist es ratsam, Gutachter oder Architekt bei der Abnahme hinzuzuziehen. Besser noch: Architekt oder Gutachter während der Sanierungsarbeiten gelegentlich auf die Baustelle holen.

Auf jeden Fall sollte man mit dem Fachbetrieb die Sanierung gemeinsam auf Mängel untersuchen und das Ergebnis der Abnahme in einem Abnahmeprotokoll festhalten. Die Begleitung durch einen Sachverständigen ist generell zulässig und darf vom Handwerksbetrieb nicht verweigert werden.

Der Handwerker darf nach fachgerechter Sanierung bei der Endabrechnung seine Kalkulation überschreiten. Der Prozentsatz des Aufpreises sollte jedoch 15 Prozent nicht überschreiten!

Aufgrund des Handwerkervertrags hat der Handwerker die Sanierung mängelfrei durchzuführen. Ist seine Leistung fehlerhaft, so besitzt der Haus- oder Wohnungsbesitzer einen Nachbesserungsanspruch! Der Handwerker muss den Fehler auf seine eigenen Kosten beseitigen.

Kommt der Fachbetrieb dabei in Verzug, kann man den Mangel von einer anderen Fachfirma beseitigen lassen und die nötigen Aufwendungen einfordern. Soll hingegen der Rechnungsbetrag verringert werden, muss man dem Fachbetrieb für die Mängelbeseitigung eine angemessene Frist setzen und dabei eine Erklärung abgeben, dass er die Nachbesserung nach erfolglosem Ablauf der Zeitspanne ablehne.

Gerade bei der Beseitigung von Wasser- und Feuchtigkeitsschäden, können durch Mängel bei der Ausführung von Sanierungsarbeiten Folgeschäden entstehen. Dann kann der Kunde auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen. Sofern diese Schäden mit dem Fehler des Handwerkers zusammenhängen.

Bei einem Handwerkervertrag verjähren die Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung oder Rechnungsminderung und Schadenersatz nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Sanierung. Für Arbeiten an Bauwerken gewährt das Gesetz einen fünfjährigen Anspruch.

Schimmelpilz © animaflora, fotolia.com
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