Fördermöglichkeiten für die Energieberatung

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Je nach Umfang, Gebäude und Schwierigkeitsgrad kostet eine Energieberatung für ein Ein- bis Zweifamilienhaus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zwischen 1.200 und 1.500 EUR, zusätzliche Leistungen wie eine Wärmebildthermografie oder ein Blower-Door-Test als Dichtheitsprüfung kosten extra. Die Energieberatung spart durch einen individuellen Sanierungsfahrplan oder durch eine energetisch optimierte Planung des Gebäudes Energiekosten in der Zukunft. Der Staat fördert das Engagement von Bauherrn zum klimafreundlichen Bauen und Wohnen und übernimmt einen Teil der Kosten für die Energieberatung (EBW-Zuschuss über das BAFA: 50 %, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. maximal 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten)

Der Bund fördert Energieberatungen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung beauftragt werden © Tamara, stock.adobe.com
Der Bund fördert Energieberatungen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung beauftragt werden © Tamara, stock.adobe.com

Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Mit der EBW fördert das BAFA die Energieberatung für die Sanierung von Bestandsgebäuden mit folgenden Förderhöhen:

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars für Ein- oder Zweifamilienhäuser mit maximal 650 EUR
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten mit maximal 850 EUR
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten zusätzlich einmalig 250 EUR, wenn die Beratungsergebnisse in der Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
Die Bundesförderung „EBW“
Die Bundesförderung „EBW“

Antragsberechtigt für die Förderung sind Wohnungseigentümer und WEG, ebenso Nießbrauchberechtigte, Mieter und Pächter, wenn eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers vorliegt.

Der Antrag wird online beim BAFA gestellt, die Leistungen werden in Form eines Zuwendungsbescheides bewilligt. Dort ist auch ein Bewilligungszeitraum angegeben, innerhalb dessen die Energieberatung in Anspruch genommen werden muss.

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Förderbedingungen – Das Gebäude

Damit die Energieberatung für ein Gebäude gefördert wird, muss es verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört ein Standort innerhalb Deutschlands, weiterhin muss der Bauantrag für das Wohngebäude bereits vor mindestens zehn Jahren gestellt worden sein. Weiterhin gilt Folgendes:

  • Das Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen.
  • Wohneinheiten innerhalb eines Nichtwohngebäudes (Mischnutzung) werden getrennt bilanziert.
  • Nichtwohngebäude, die in der Zukunft zum Wohngebäude umgewidmet werden sollen, können ebenfalls eine geförderte Energieberatung erhalten.
Förderung von Energieberatungen: Anforderungen ans Gebäude
Förderung von Energieberatungen: Anforderungen ans Gebäude

Für das gleiche Gebäude kann mehrmals eine Förderung für die Energieberatung beantragt werden. Zwischen den beiden Anträgen bzw. Beratungen müssen mindestens vier Jahre liegen. Bei einem Eigentümerwechsel entfällt die Wartezeit.

Beim Vor-Ort-Termin nimmt der Energie-Experte den Ist-Zustand des Gebäudes auf – Dieser Termin ist Voraussetzung für eine Förderung © bluedesign, stock.adobe.com
Beim Vor-Ort-Termin nimmt der Energie-Experte den Ist-Zustand des Gebäudes auf – Dieser Termin ist Voraussetzung für eine Förderung © bluedesign, stock.adobe.com

Pflichtübung: Der Vor-Ort-Termin

Damit eine Energieberatung förderfähig ist, muss zwingend ein Vor-Ort-Termin vereinbart und durchgeführt werden, bei dem der Ist-Zustand des Gebäudes aufgenommen wird. Der Nachweis in Form eines Protokolls ist ebenso wie die technische Projektbeschreibung (TPB) und den technischen Projektnachweis (TPN) nach Abschluss der Bauarbeiten Teil des Förderantrags bzw. Bedingung für eine Gewährung der Bundesförderung.

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So wird abgerechnet

Die Rechnung des Energieberaters stellt dieser über das volle Beratungshonorar aus. Für die Bezahlung gibt es zwei verschiedene Varianten. Entweder bezahlt der Bauherr als Leistungsempfänger das komplette Honorar als Vorleistung oder nur den Eigenanteil, der nicht durch den von der BAFA gewährten Zuschuss gedeckt wird. Bis Ende März 2025 war es möglich, die BAFA-Förderung per Zahlungsermächtigung direkt an den Energieberater auszahlen zu lassen. Seit dem 1. April 2025 ist diese Zahlungsermächtigung abgeschafft: Der Zuschuss wird ausnahmslos auf ein Konto des Beratungsempfängers ausgezahlt. In der Praxis bedeutet das, dass die Rechnung zunächst vollständig bezahlt und der Zuschuss anschließend nach Einreichung des Verwendungsnachweises erstattet wird.

Förderung von Energieberatungen: Abrechnung der Förderung
Förderung von Energieberatungen: Abrechnung der Förderung

Förderung der Bundesländer

Neben der Bundesförderung für Energieberatungen bieten auch die Bundesländer zum Teil Förderprojekte an. So zum Beispiel Berlin mit dem Förderprojekt ENEO (Energieberatung für Effizienz und Optimierung), das Energiegutachten und Energieberatung mit einem gestaffelten Zuschuss unterstützt. Für Ein- bis Zweifamilienhäuser erhalten Bauherrn je Gutachten 500 EUR.

Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Berlin, fördern auf Landesebene die Energieberatung © moofushi, stock.adobe.com
Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Berlin, fördern auf Landesebene die Energieberatung © moofushi, stock.adobe.com
Energetisch saniertes Mehrfamilienhaus © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Energieberatung bei Bestandsgebäuden

Die meisten Wohngebäude in Deutschland sind bereits mehrere Jahre oder Jahrzehnte alt und damit in aller Regel deutlich weniger auf… weiterlesen

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