Stromwechsel FAQ

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FAQ Stromwechsel

Häufige Fragen beantwortet © deepstock, stock.adobe.com
Häufige Fragen beantwortet © deepstock, stock.adobe.com

Wir haben häufige Fragen zum Stromwechsel zusammengefasst.

 

Fallen Kosten für den Stromanbieterwechsel an?

Eine der Fragen, die viele Kunden beschäftigt, ist die nach den Kosten, die ein Stromanbieterwechsel möglicherweise verursacht. Hier lässt sich jedoch ruhigen Gewissens antworten, dass der Wechsel in der Regel immer kostenlos ist. Weder der alte Anbieter noch der neue Stromlieferant verlangen irgendwelche Gebühren oder Zahlungen, die mit der Vertragsänderung einhergehen. Der Wechsel wird im Gegenteil vom neuen Anbieter sogar oft mit einer Art Prämie belohnt, denn viele Kunden bekommen einen sogenannten Wechselbonus gutgeschrieben, also ein kleines Startguthaben, wie beispielsweise 50 Euro. Diese Prämie wird jedoch nicht von jedem Stromlieferanten offeriert.

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Wie kündigt man den Stromanbieter richtig?

Eine weitere Frage, die viele Kunden stellen, ist die Art und Weise, wie eine Kündigung des Stromanbieters richtigerweise zu erfolgen hat. Hier sei gesagt, dass in der Regel der neue Stromlieferant den bisherigen Anbieter im Namen des Kunden kündigt. Dieses Prozedere ist üblich und für den Stromkunden eine weitestgehend sichere Sache. Natürlich bleibt es dem Kunden überlassen, die Kündigung auch selbst durchzuführen, aber dies bringt häufig Probleme mit sich, sodass hiervon eher Abstand genommen werden sollte. Ein anderer Fall ist die Kündigung bei einem Sonderkündigungsrecht.

Den Stromvertrag fristgerecht kündigen
Den Stromvertrag fristgerecht kündigen
Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com
Vertrag richtig kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com

Kündigung des Stromanbieters bei einem Sonderkündigungsrecht?

Hat der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht z.B., weil der Anbieter während der Laufzeit die Strompreise erhöht, so sollte der Verbraucher in der Regel selbst kündigen, da das Recht auf Sonderkündigung in der Regel nur für einen engen Zeitraum gilt. So können Verbraucher sicher sein, dass die Kündigung auch beim Anbieter innerhalb der Frist eingeht.

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Gibt es Risiken beim Stromanbieterwechsel?

Hierzu ist zu sagen, dass explizit alle technischen Voraussetzungen für die Stromlieferungen unberührt bleiben und dass der einzige spürbare Unterschied darin bestehen wird, dass die Post und die Abbuchungen nach dem Wechsel von einem anderen Anbieter kommen werden. Niemand braucht bei einem Wechsel Angst davor zu haben, von der Stromversorgung abgeschnitten zu sein. Gesetzlich ist geregelt, dass Grundversorger den Haushalt mit Strom versorgen muss – es muss kein Stromwechsler Angst davor haben, ohne Strom dazustehen.

Stromzähler © moquai86, stock.adobe.com
Der Strom läuft auch in der Wechselphase weiter © moquai86, stock.adobe.com
Stromanbieterwechsel: Die Grundversorgung ist sicher
Stromanbieterwechsel: Die Grundversorgung ist sicher

Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel?

Die Dauer des Wechsels vom einen zum anderen Stromlieferanten hängt entscheidend davon ab, welche Kündigungsfristen beim aktuellen Vertrag bestehen. In der Regel kann der Kunde derzeit mit rund 2–6 Wochen rechnen, bis der neue Stromlieferant in Leistung gehen kann. Seit April 2012 darf der Stromanbieterwechsel gesetzlich nur noch drei Wochen betragen. Maßgeblich für den Beginn der Frist wird das Anmeldedatum sein, zu welchem der Kunde den Stromanbieterwechsel beantragt hat. Die Lieferung selbst kann dann an jedem beliebigen Werktag starten. Oftmals kommt es in der Praxis aber zu Verzögerungen, sodass realistisch mit 2–6 Wochen gerechnet werden sollte.

Wichtig ist, dass alle kundenbezogenen Daten vollständig angegeben werden. So können Rückfragen und zeitliche Verschiebungen vermieden werden.

Was müssen Mieter beim Stromwechsel beachten?

Das Prozedere des Stromanbieterwechsels ist bei Mietern das gleiche wie für Immobilienbesitzer und Vermieter. Sofern der Mieter Vertragspartner des bisherigen Stromanbieters ist, kann er selbstständig den Anbieter wechseln. In der Regel kann jeder Mieter mit einem eigenen Stromzähler den Anbieter wechseln.

Als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Als Mieter den Stromanbieter wechseln?

Sind geleistete Zahlungen verloren?

Viele Interessenten werden vom Wechsel des Stromlieferanten abgehalten, weil sie nicht mit Sicherheit wissen, was denn mit den bisher gezahlten Abschlägen passiert. Aber auch dies ist beim Stromanbieterwechsel kein problematisches Thema, denn der Kunde erhält hier eine sogenannte Schlussrechnung, die im Aufbau der normalen Jahresabrechnung entspricht.

Können Bezieher von Nachtstrom den Anbieterwechsel wechseln?

Prinzipiell ja. Allerdings ist oft kein Wechsel möglich, denn der entsprechende Nachtstromtarif wird häufig nur vom örtlichen Versorger angeboten. Natürlich können Verbraucher zu einem Normaltarif eines anderen Anbieters wechseln, jedoch dann ohne Vergünstigten Nachtstrom. Der Gesetzgeber versucht verstärkt, dass die Energieanbieter mehr zeitvariable Tarife anbieten. Zukünftig soll der Wechsel auch für Nutzer von Nachtstrom-, Heizstrom- oder Wärmepumpentarife besser möglich sein.

Was sollte man beim Stromanbieterwechsel noch beachten?

Am Tag des Wechsels sollte jeder Kunde den Zählerstand notieren, denn nur wenn dieses Ergebnis an den neuen Anbieter weitergegeben wird, ist eine taggenaue Abrechnung gewährleistet. Um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man beim Ablesen des Stromzählers einen Zeugen mitnehmen und/oder den Zählerstand mit einer Digitalkamera festhalten.

Stromanbietrwechsel: Darauf müssen Sie achten
Stromanbietrwechsel: Darauf müssen Sie achten

An wen kann ich mich bei Wechsel-Problemen wenden?

Sollten hinsichtlich des Stromanbieterwechsels Probleme auftauchen, so sollte sich jeder Kunde zunächst mit dem Kundenservice des Anbieters in Verbindung setzen. Weiterhelfen können ansonsten die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie. Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt.

Stromanbieter wechseln © PhotographyByMK, stock.adobe.com
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