Häufige Fragen zum Gasanbieterwechsel
Die gängigsten Fragen zum Gasanbieterwechsel haben wir hier übersichtlich zusammengefasst und bieten eine adäquate Hilfestellung schon vor dem Anbieterwechsel.
- Kosten für den Gasanbieterwechsel?
- Wie kündigt man den Gasanbieter richtig?
- Risiko Gasanbieterwechsel?
- Wie funktioniert der Gasanbieterwechsel?
- Die Dauer des Gasanbieterwechsels?
- Gasanbieter wechseln – was müssen Mieter beachten?
- Was passiert mit bereits geleistete Zahlungen und Abschlägen?
- Was passiert bei einer Insolvenz des Gasanbieters?
- Wann sollte der Gas-Zählerstand notiert werden?
- An wen kann ich mich bei Problemen zum Gasanbieterwechsel wenden?
Kosten für den Gasanbieterwechsel?
Ein Gasanbieterwechsel ist immer kostenfrei für den Verbraucher. Weder der alte Gasanbieter noch der neue stellen ihren Kunden die Kosten für den erfolgten Wechsel bzw. für die Kündigung in Rechnung.
Häufig ist sogar das Gegenteil der Fall, denn einige Gasanbieter honorieren den neuen Vertragsabschluss mit einem Bonus, der oftmals mit der ersten Jahresrechnung verrechnet wird.
Ob ein Bonus gewährt wird und wenn Ja, wie hoch dieser ausfällt, kann der Kunde über den Tarifrechner oder die Webseite des Anbieters erfahren.
Wie kündigt man den Gasanbieter richtig?
In der Regel übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung des alten Gasanbieters im Namen des Kunden. Verbraucher müssen sich dadurch nicht mit der Kündigung befassen. Etwas anderes ist es, wenn dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht, z.B. weil der aktuelle Gasanbieter die Preise erhöht. Da in diesem Fall die Sonderkündigungsfristen in der Regel relativ kurz sind, sollten Kunden in diesem Fall selbst kündigen und dies dem neuen Gasanbieter unverzüglich mitteilen.
Risiko Gasanbieterwechsel?
Niemand braucht Angst vor einem Anbieterwechsel und vor einer möglichen Nichtversorgung zu haben. Sämtliche technischen Voraussetzungen bleiben auch nach dem Gasanbieterwechsel unberührt, sodass zu jeder Zeit eine Gaslieferung gewährleistet bleibt. Dies ist auch gesetzlich geregelt und somit sind hier jegliche Bedenken unbegründet.
Wie funktioniert der Gasanbieterwechsel?
Der Gasanbieterwechsel erfordert weder Vorkenntnisse noch sonst irgendwelche spezifischen Bedingungen. Verbraucher müssen lediglich Ihre Zählernummer sowie Ihren Jahresverbrauch kennen. Wer wechseln will und bereits den vermeintlich richtigen Anbieter und Tarif gefunden hat, der kann sich mit dem neuen Anbieter in Verbindung setzen. Mithilfe unseres Tarifrechners können Sie für viele Anbieter direkt Unterlagen anfordern.
Die Dauer des Gasanbieterwechsels?
Ein Gasanbieterwechsel dauert in der Regel zwischen 3 – 6 Wochen. Erhält der Verbraucher nicht innerhalb einer angemessenen Frist von etwa zwei bis maximal vier Wochen eine Vertragsbestätigung, ist er nicht mehr an seinen Auftrag gebunden. In diesem seltenen Fall kann der Verbraucher schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
Gasanbieter wechseln – was müssen Mieter beachten?
Voraussetzung für den Wechsel ist, dass der Mieter auch schon zuvor einen eigenen Vertrag zu einem Gasanbieter unterhalten hat. War hingegen der Vermieter der Vertragspartner des Gaslieferanten, so kann entsprechend dann auch nur der Vermieter einen Gasanbieterwechsel in die Wege leiten. Wenn für die Wohnung ein eigener Gaszähler vorhanden ist kann der Mieter in der Regel den Gasanbieter wechseln.
Was passiert mit bereits geleistete Zahlungen und Abschlägen?
Viele Verbraucher lassen sich von einem Wechsel des Gasanbieters abhalten, weil ihnen nicht klar ist, was mit den bereits zuvor gezahlten Abschlägen geschehen wird. Einige Verbraucher vermuten fälschlicherweise, dass diese Abschlagszahlungen dann nicht mehr berücksichtigt werden, sondern verfallen. Dies ist jedoch natürlich so, denn alle bereits gezahlten monatlichen Beiträge werden im Rahmen einer Endabrechnung verrechnet. Wurde mehr gezahlt als verbraucht, so erhält der Kunde die Differenz zurückerstattet.
Was passiert bei einer Insolvenz des Gasanbieters?
Vor einer Insolvenz des Gasanbieters braucht kein Kunde Angst zu haben, da gesetzlich geregelt ist, dass jeder Kunde zu jeder Zeit mit Gas beliefert wird, auch wenn der Lieferant nicht mehr liquide ist. In diesen Fällen springt dann der örtliche Grundversorger ein. Eventuelle Zahlungen an den Gasanbieter sind jedoch unter Umständen gefährdet. Vorkasse-Tarife sollten daher nur bei Anbietern abgeschlossen werden die sehr genau auf ihre Liquidität überprüft worden sind.
Wann sollte der Gas-Zählerstand notiert werden?
Ist der Gasanbieterwechsel schriftlich erfolgt und die Kündigung bei alten Lieferanten getätigt, so sollte jeder Kunde am Tag des Wechsels auch den Zählerstand notieren. Dieser Zählerstand dient dem neuen Gasanbieter dann zur taggenauen Ermittlung der anfallenden Kosten und ist diesem zeitnah zu übermitteln. Beim Ablesen des Gaszählers sollte man am besten einen Zeugen mitnehmen oder den Zählerstand fotografieren.
An wen kann ich mich bei Problemen zum Gasanbieterwechsel wenden?
Sollten sich wider erwarten Probleme beim Gasanbieterwechsel ergeben, so kann sich der Verbraucher zunächst mit dem Kundenservice der Lieferanten in Verbindung setzten. Wenn dies nicht weiterhilft können sich Verbraucher seit Ende 2011 auch an die Schlichtungsstelle Energie oder die Verbraucherzentrale wenden.
Gasanbieterwechsel
So funktioniert der Gasanbieterwechsel Die Möglichkeit, den Gasanbieter zu wechseln, gibt es grundsätzlich schon seit dem Jahre 1998. Dies blieb… weiterlesen