Alles hängt von der Leistung ab: Wie viele Steckdosen verträgt ein Leitungsschutzschalter?
„Lieber zu viel, als zu wenig!“ So lautet für viele die Devise bei der Installation von Steckdosen. Dagegen ist generell erst einmal nichts einzuwenden. Sie müssen dabei allerdings beachten, dass die Anzahl der Steckdosen pro Leitungsschutzschalter und Stromkreis nicht beliebig hoch sein darf.

Die richtige Absicherung von Stromkreisen beziehungsweise Steckdosen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören unter anderem der Leitungsquerschnitt, die Stromstärke der Absicherung, die Verlegeart der Leitungen, die Leistungsaufnahme der Verbraucher und noch einiges mehr. Deshalb ist die maximale Anzahl von Steckdosen pro Leitungsschutzschalter und Stromkreis nicht mit einer Zahl zu bestimmen.
Elektroinstallation ist meisterpflichtig
Nicht ohne Grund, zählt die Installation von elektrischen Anlagen, zu den meisterpflichtigen Gewerken in Deutschland. Das heißt, dass die Elektroinstallation von einem Meisterbetrieb durchgeführt werden muss. Wer als geübter Heimwerker dennoch einige der Arbeiten aus dem Elektriker-Handwerk durchführen möchte, sollte dies unbedingt im Vorfeld mit einem Fachbetrieb abstimmen.
So sind Steckdosen für bestimmte Geräte nach DIN 18015 Teil 2 mit einem separaten Stromkreis zu versehen. Dies betrifft alle Verbraucher mit einer Leistung ab 2 kW. Explizit (und unabhängig von der Leistung), müssen folgende Betriebsmittel separat abgesichert werden:
- Elektroherd
- Backofen
- Dampfgarer
- Geschirrspülmaschine
- Mikrowellengerät
- Waschmaschine
- Wäschetrockner
- Warmwassergerät
- Dampfbügel-/Bügelmaschine
- Heizungsanlage
- Jalousie-/Rollladenantriebe
- Sauna/Whirlpool

Für die übrigen Stromkreise und Steckdosen gibt es keine Norm. Eine erste Orientierung bietet jedoch die offizielle Ausstattungsrichtlinie RAL-RG 678 für „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ des Deutschen Instituts für Gütesicherung. Diese Richtlinie legt auch die Mindest-, Standard- und Komfortausstattung von Wohngebäuden mit Steckdosen und Stromkreisen fest. Sie orientiert sich dabei an den Mindestanforderungen für Steckdosen der DIN 18015-2 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“ sowie an der DIN 18015-4 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 4: Gebäudesystemtechnik“.

Eine weitere Grundlage zur maximalen Absicherung von Steckdosen, bietet die offizielle Ausstattungsrichtlinie RAL-RG 678 für „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ des Deutschen Instituts für Gütesicherung, bei der Leiterquerschnitt und Nennstrom der dazugehörigen Schutzeinrichtung bei der Bemessung des Stromkreises berücksichtigt werden.
Die maximale Leistung, die über einen Stromkreis für Steckdosen verteilt werden kann, hängt vom Leitungsquerschnitt ab. Wurde eine Kupferleitung mit einem Leiterquerschnitt von 1,5 mm² verbaut und mit einem Leitungsschutzschalter mit 10A abgesichert, darf die maximale Leistung innerhalb dieses Stromkreise 2.300 Watt nicht überschreiten. Wurde eine Kupferleitung mit einem Leiterquerschnitt von 2,5 mm² verbaut und mit einem Leitungsschutzschalter mit 16A abgesichert, darf die maximale Leistung innerhalb dieses Stromkreise 3.600 Watt nicht überschreiten.

Sofern Sie wissen, welche elektrischen Verbraucher Sie an die Steckdosen anschließen, addieren Sie die Wattangaben auf den Verbrauchern. So erhalten Sie Leistung, die der Stromkreis verteilen muss. Denken Sie daran, mit den Steckdosen nicht die 2.300 Watt beziehungsweise 3.600 Watt voll auszureizen. Lassen Sie einen Sicherheitspuffer. Bestimmte Geräte nehmen beim Einschaltvorgang deutlich mehr Leistung auf, als auf dem Typenschild angegeben ist. Die Folge wäre ein permanentes Auslösen des Sicherungsautomaten beim Einschalten. Teilen Sie lieber die Anzahl der Steckdosen in verschiedene Stromkreise auf.


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