Mini-Photovoltaik-Anlage anschließen

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Strom vom eigenen Balkon – Mini-Photovoltaik-Anlage anschließen

Sie sind derzeit stark gefragt. Mini-Photovoltaik-Anlagen. Mit den kleinen „Balkonkraftwerken“ kann jeder seinen eigenen Strom erzeugen. Was früher nicht erlaubt war, ist seit Jahren völlig legal: Plug-in-Photovoltaikmodule. Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen, besonders einfach zu installierenden Kleinstanlagen. Bei der Installation und Inbetriebnahme gibt es allerdings einiges zu beachten.

Derzeit voll im Trend. Eine Mini-Photovoltaik Anlage, sogenanntes Balkonkraftwerk © Maryana, stock.adobe.com
Derzeit voll im Trend. Eine Mini-Photovoltaik Anlage, sogenanntes Balkonkraftwerk © Maryana, stock.adobe.com

Rein technisch unterscheidet sich eine Mini-Photovoltaik-Anlage nicht von einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach. Auch hier nutzen die Solarzellen die Sonnenstrahlung, um diese in elektrische Energie umzuwandeln. Ein Wechselrichter wandelt dann den entstandenen Gleichstrom in Wechselstrom um, der anschließend in das Hausstromnetz eingespeist wird.

Der wesentliche Unterschied ist natürlich die Größe. Die Solar-Paneel einer Mini-Anlage lassen sich problemlos am Balkon befestigen, auf der Terrasse oder im Garten aufstellen. Und: der Anschluss erfolgt mit einem Stecker an den hauseigenen Endstromkreis.

Das Prinzip der Mini-Photovoltaik-Anlage
Das Prinzip der Mini-Photovoltaik-Anlage
WICHTIG:
Nur Elektriker sollten eine steckerfertige Photovoltaikanlage anschließen!

Die Komponenten

Mini-Photovoltaik-Anlagen werden in der Regel als Stecker-Systeme ausgeliefert. Der Aufbau einer solch kleinen Solaranlage erfolgt über folgende Komponenten:

  • Solarmodule
  • Kabel für Gleich- und Wechselspannung
  • Wechselrichter
  • Steckvorrichtung (Energiesteckdose nach VDE V 0628-1)
  • Falls gewünscht: Stromspeicher und Laderegler
Geeignete Standorte für eine Mini-Photovoltaik-Anlage
Geeignete Standorte für eine Mini-Photovoltaik-Anlage

Grundsätzlich ist eine Mini-Photovoltaik-Anlage für Wohnungen mit

  • einem Balkon
  • einer Terrasse
  • einem Garagendach oder
  • einer zur Sonne ausgerichteten Außenwandfläche

Doch vor dem Anschluss hat der Gesetzgeber einige Hürden eingebaut. Zwar sind die Stecker-Solargeräte grundsätzlich sehr sicher, wenn die verwendeten Modulwechselrichter die Anforderungen und Normen erfüllen, doch die Installationsnorm sieht zudem vor, dass eine Elektrofachkraft die Eignung des Stromkreises für die Einspeisung von Solarstrom prüft. Vor allem sollte nur eine Solaranlage an einen Stromkreis angeschlossen werden. Eine Kopplung mehrerer Mini-Photovoltaik-Anlagen über eine Mehrfachsteckdose wäre gefährlich.

Die Norm DIN VDE V 0100-551-1 legt die Leitungsschutzbedingungen fest, wie steckerfertige Photovoltaik-Anlagen in den Endstromkreis eingebunden werden. Sie regelt die entsprechenden Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und erforderlichen Schutzeinrichtungen.

Unter Umständen ist es erforderlich, die vorhandene Sicherung auszutauschen. Wird eine Sicherung verwendet, die nicht für die Stromeinspeisung ausgelegt ist, können Überlastung oder sogar ein Brand die Folge sein. Nur bei einer normgerechten Installation besteht grundsätzlich keine Brandgefahr. Deshalb sollte unbedingt eine Elektrofachmann beauftrage werden.

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Anmeldung erforderlich

Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als „nicht signifikat“ eingestuft, weil sie „nicht systemrelevant“ seien. Trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Forderung findet sich in der Vorschrift VDE-AR-N 4105. Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt AC-Leistung, wozu auch Stecker-Solargeräte gehören.

Viele Netzbetreiber stellen die vereinfachten Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung, manche versenden sie auf Anfrage. Einige bieten sogar eine besonders komfortable Online-Anmeldung an. Der Anmeldung muss ein Datenblatt des verwendeten Wechselrichters beigefügt werden, aus dem hervorgeht, dass das Gerät die Voraussetzungen zum Netzanschluss erfüllt (Konformitätserklärung).

Weiterhin ist festgelegt, dass Verbraucher ihre Mini-Photovoltaik-Anlage über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen.

Vorgehensweise für die Inbetriebnahme einer Mini-Photovoltaik-Anlage
Vorgehensweise für die Inbetriebnahme einer Mini-Photovoltaik-Anlage

Zweirichtungszähler notwendig

Wird Strom über eine Mini-Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist, dreht sich ein klassischer Stromzähler mit Drehscheibe rückwärts. In diesem Fall wird der Stromzähler – bewusst oder unbewusst – manipuliert. Der Netzbetreiber wird dann einen Strafantrag wegen Betrugs stellen. Gleichzeitig wird dann auch ein Verstoß gegen das Steuerrecht geahndet, weil Steuern hinterzogen wurden.

Vor Inbetriebnahme einer Mini-Photovoltaik-Anlage sollte also unbedingt der Netzbetreiber informiert werden. Dieser tauscht dann den herkömmlichen Zähler in einen modernen elektronischen Zähler um. Diese Zähler gibt es in zwei Ausführungen: Einrichtungszähler messen weiterhin nur den Strombezug und zählen nicht rückwärts, wenn Strom ins Netz fließt. Die Überschusseinspeisung wird bei dieser Zählervariante nicht gemessen. Die zweite Möglichkeit ist ein Zweirichtungszähler. Technisch handelt es sich um die gleichen Zähler, allerdings sind sie so programmiert, dass sie beide Zählrichtungen – den Strombezug aus dem Netz und die Rückspeisung ins Netz – getrennt erfassen und anzeigen.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass Ihr Stromlieferant oder Netzbetreiber die Messkosten im Rahmen des Grundpreises für den Strombezug nicht doppelt abrechnet!

Montage eine Mini-Photovoltaik-Anlage

De Montage einer Mini-Photovoltaik-Anlage ist in der Regel sehr einfach und kann problemlos von Laien übernommen werden. Die Befestigung erfolgt mittels Aufständerungsdreiecken aus Stahl oder Aluminium, die neben einer sicheren Halterung auch die richtige Neigung gewährleisten. Auf einen stabilen Sitz der Schrauben ist besonders zu achten, damit die Anlage auch starken Windböen standhält.

Montagemöglichkeiten von Mini-Solaranlagen
Montagemöglichkeiten von Mini-Solaranlagen

Es gibt aber auch sehr leichte, rahmenlose Solarmodule. Sie lassen sich mit Hilfe von Befestigungsbändern überall und rückstandslos befestigen. Sie eignen sich besonders für die Anwendung auf Balkonen.

Wichtig
Bei Mietwohnungen muss vorab der Vermieter informiert werden, weil möglicherweise die Optik des Gebäudes beeinträchtigt wird. Eine Einwilligung ist nicht zwingend erforderlich, wenn das Solarmodul von außen nicht sichtbar ist.

Dimensionierung einer Mini-Photovoltaik-Anlage

Als Mini-Photovoltaik-Anlagen gelten Solarmodule mit bis zu 800 Watt Anschlussleistung. Die hier erwähnten Stecker-Solargeräte haben allerdings eine Anschlussleistung bis zu 600 Watt mit einem Wechselrichter, der an einen Stromkreis im Haushalt angeschlossen werden kann.

Ein bis zwei Standard-Solarmodule im Format von zirka 1m x 1,70m aktueller Bauart, haben in der Regel 350 bis 380 Watt Nennleistung. In den nächsten Jahren ist allerdings zu erwarten, dass die elektrische Leistung der Standardmodule durch Innovationen auf etwa 400 Watt steigen wird.

Soviel Strom kann eine Stecker-Solaranlage liefern
Soviel Strom kann eine Stecker-Solaranlage liefern

Die genannten 600 Watt beziehen sich auf die Anschlussleistung des Wechselrichters auf der Stromnetz-Seite (AC). So dürfen zwei Module mit je 340 Watt, die zusammen 680 Watt Modulleistung haben, durchaus zusammen betrieben werden. Sofern die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet. So können kleinformatige, leichte Solarmodule, die sich beispielsweise an Balkonbrüstungen befestigen lassen und 50 bis 150 Watt Leistung haben, zu zweit oder viert an einen Modulwechselrichter angeschlossen werden.

Ein Standardsolarmodul mit 380 Watt Leistung, das verschattungsfrei an einem Südbalkon montiert wurde, liefert etwa 280 kWh Strom pro Jahr. Strom, der im Haushalt direkt verbraucht werden kann und dadurch den Stromverbrauch um 280 kWh reduziert. Diese Strommenge entspricht etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit zwei Personen.

Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 37 Cent bringt das eine jährliche Ersparnis von rund 103 Euro. Ein Stecker-Solargerät mit Standard-Modul kostet normalerweise zwischen 350 und 600 Euro. Da derzeit die Nachfrage sehr hoch ist und sich die Lieferung von Bauteilen verzögert, sind die Preise aktuell teilweise deutlich höher. Im Gegenzug sind aber auch die Stromkosten in den Haushalten seit einigen Monaten deutlich gestiegen.

TIPP

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Augen auf beim Kauf!

Die Verbraucherzentrale rät, nur steckfertige Geräte zu kaufen. Grundsätzlich gilt jedoch: der enthaltene Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 haben, nur dann darf er am Stromnetz betrieben werden.

In einzelnen Fällen verkaufen Firmen Geräte beispielsweise mit offenen Kabelenden ohne Anschlussstecker, weil Kunden den Stecker selbst montieren sollen. Damit übertragen Herstellerfirmen die Verantwortung für die Fertigstellung des Produkts auf die Käufer. Doch genau hier ist der Haken. Da die Elektroinstallation zu den sogenannten „gefahrengeneigten Handwerken“ gehört, darf sie laut Handwerksordnung (HwO) nur von Unternehmen ausgeübt werden, die gemäß §1 Abs. 1 der HwO in die Handwerksrolle eingetragen sind, also Elektrofachfirmen. Für Laien sind Arbeiten an Elektroleitungen tabu! Grundlage dafür ist §13 Abs. 2 Satz 4 der „Niederspannungsverordnung“ (NAV) sowie die DIN VDE 0100-1000. Dieses Verbot gilt für die gesamte Hauselektrik.

Sind jedoch alle Voraussetzungen gegeben und hat das Mini-Photovoltaik-Anlage einen genormten Stecker, kann das Gerät selbst einstöpselt werden. Denn der Anschluss erfolgt einfach über einen Schuko-Stecker in eine Steckdose.

Checkliste

  • Eignen sich die örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss einer Mini-Photovoltaik-Anlage? Ist dort möglichst viel Sonne?
  • Sind der Montageort, die Steckdose und der Stromkreis auf dem aktuellen Stand?
  • Sind Vermieter oder Eigentümergemeinschaft einverstanden?
  • Welche Anforderungen stellt der Netzbetreiber und gibt es möglicherweise Fördergeber?
  • Erfüllt Angebot alle Anforderungen an Technik, Preis/Leistung, Lieferung, Montage und Anschluss, sowie Sicherheitsstandards und Gerätenormen?
  • Wurde ein Elektriker beauftragt?
  • Wurde die Mini-Photovoltaik-Anlage angemeldet und ein eventuell notwendiger Zählertausch veranlasst?
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