Hausanschluss oder Netzanschluss

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Der Haus- oder Netzanschluss – die Schnittstelle vom Haus zum Stromversorger

Der elektrische Hausanschluss oder Netzanschluss ist die Schnittstelle zwischen der Elektroinstallation des Hauses und dem Stromversorgungsnetz. Er besteht aus dem Einführungskabel und dem Hausanschlusskasten (HAK). Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bestimmt in § 6 Absatz 1, dass Netzanschlüsse ausschließlich durch den Netzbetreiber hergestellt werden. Wer sein Haus also an das Stromnetz anschließen möchte, muss die Herstellung des Netzanschlusses schriftlich beim lokalen Netzbetreiber in Auftrag geben oder lässt dies seinen Elektroinstallateur erledigen. Der Netzbetreiber wird dann wiederum den voraussichtlichen Zeitpunkt des Netzanschlusses mitteilen.

Hausanschlusskasten: Der Netzanschluss verbindet das öffentliche Stromnetz mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung © mitifoto, stock.adobe.com
Hausanschlusskasten: Der Netzanschluss verbindet das öffentliche Stromnetz mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung © mitifoto, stock.adobe.com

Der Hausanschluss besteht aus dem Einführungskabel (s. o. im Bild, die dicke schwarze Leitung) und dem Hausanschlusskasten. Für die Installation der Anschluss- und Betriebseinrichtungen des Stromanschlusses, ist ein an der Außenwand gelegener Hausanschlussraum, eine Hausanschlusswand oder eine Hausanschlussnische im Keller- oder Untergeschoss des Wohngebäudes vorzusehen. Nach § 6 Absatz 3 der NAV hat der Bauherr die oben genannten baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen und für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nach DIN 18012 zu sorgen.

Die Zugänglichkeit für Beauftragte des Versorgungsunternehmens sowie der Feuerwehr muss immer gewährleistet sein. Es muss immer ausreichend Platz für Arbeiten an der Anlage bestehen. Dabei sollte eine ausreichende Höhe für maximale Bedienfreundlichkeit eingehalten werden. Von Vorteil ist eine ausreichende Beleuchtung.

Vorgeschriebene Abstandsmaße für einen Hausanschluss
Vorgeschriebene Abstandsmaße für einen Hausanschluss

Bei der Anbringung der Anschlusseinrichtungen für die Stromversorgung an Hausanschlusswänden und in Hausanschlussräumen werden laut DIN 18012 „Haus- Anschlusseinrichtungen in Gebäuden“ folgende Abstandsmaße zugrunde gelegt:

  • Höhe Oberkante der Anschlusseinrichtung über dem Fußboden: ≤ 1,5 m;
  • Höhe Unterkante der Anschlusseinrichtung über dem Fußboden: ≥ 0,3 m;
  • Abstand der Anschlusseinrichtung zu seitlichen Wänden: ≥ 0,3 m.
Hinweis: Übrigens auch bei der weiteren Elektroinstallation im Haus sind besondere Abstände einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeber: „Installationszonen„.

Die Hausanschlussnische, der Raum mit Hausanschlusswand und der Hausanschlussraum müssen frostfrei gehalten werden, außerdem ist eine ausreichende Be- und Entlüftung sicherzustellen.

Sind neben dem Stromanschluss weitere Anschlüsse für Gas, Wasser oder Telekommunikation vorgesehen, sind die Anschlüsse so anzuordnen, dass sie sich nicht gegenseitig blockieren oder beeinflussen © Heinz Kerp
Sind neben dem Stromanschluss weitere Anschlüsse für Gas, Wasser oder Telekommunikation vorgesehen, sind die Anschlüsse so anzuordnen, dass sie sich nicht gegenseitig blockieren oder beeinflussen © Heinz Kerp

Hausanschlussnische

Die Größe einer Hausanschlussnische wird durch das Rohbau-Richtmaß der Öffnung einer gängigen Wohnungstür mit einer Breite von 87,5 cm und einer Höhe von 2,0 m bestimmt. Das Richtmaß für die Tiefe muss mindestens 25 cm betragen. Die Hausanschlussnische wird in der Regel in eine Außenwand des Einfamilienhauses eingebaut. Sie muss mit einer abschließbaren Tür versehen werden. Werden in der Hausanschlussnische neben dem Stromanschluss weitere Anschlüsse für Gas, Wasser oder Telekommunikation installiert, sind die Anschlüsse so anzuordnen, dass sie sich nicht gegenseitig blockieren oder beeinflussen.

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Hausanschlusswand

Wird der Hausanschluss an einer Außenwand installiert, muss dies an einem allgemein zugänglichen Ort im Haus geschehen. In der Regel sind dies Hausaußenwände im Treppenraum oder Keller. Eine Außenwand ist insofern notwendig, weil durch sie die Anschlussleitungen geführt wird. Die Länge einer Hausanschlusswand ist abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse, der Anzahl der zu versorgenden Kundenanlagen und von der Art und Größe zusätzlich an der Hausanschlusswand unterzubringender Zählerplätze. Der Mindestplatzbedarf ist mit dem örtlichen Netzbetreiber oder dem Versorgungsunternehmen abzustimmen.

Hausanschlusswand: Die Länge ist unter anderem abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse © Günter Menzl, stock.adobe.com
Hausanschlusswand: Die Länge ist unter anderem abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse © Günter Menzl, stock.adobe.com

Hausanschlussraum

Ein Hausanschlussraum muss ebenfalls allgemein zugänglich sein. Er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen und muss an einer Gebäudeaußenwand liegen. Auch hier sind die Maße abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse, der zu versorgenden Kundenanlagen und von der Art und Größe zusätzlich im Hausanschlussraum unterzubringender Zählerplätze. Werden neben dem Stromanschluss weitere Anschlüsse für Strom, Gas oder Telekommunikation installiert, ist dies unbedingt bei der Größe des Hausanschlussraums zu berücksichtigen. Auch hier gilt: Die Anschlüsse sind so anzuordnen, dass sie sich nicht gegenseitig blockieren oder beeinflussen.

Der Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Die Breite muss mindestens 1,5 m bei Belegung nur einer Wand und mindestens 1,8 m bei Belegung gegenüberliegender Wände betragen.

Hausanschluss mit Anschluss an das öffentliche Stromnetz
Hausanschluss mit Anschluss an das öffentliche Stromnetz

Hausanschlussleitung

Die Art der Einführung von Hausanschlussleitungen ist vorab mit dem zuständigen Netzbetreiber oder Stromversorgungsunternehmen abzusprechen, weil es mehrere mögliche Optionen, wie eine Kernbohrung oder die Installation eines Rohrs, gibt. Bei unterirdischem Anschluss ist insbesondere bei Verwendung von Schutz-, Futter- oder Mantelrohren die Abdichtung der Rohre sicherzustellen. Dazu ist es notwendig, Gewerk übergreifende Arbeiten bei der Verlegung und Abdichtung der Schutzrohre bei der Planung zu berücksichtigen und vor allen Dingen zu koordinieren.

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Potentialausgleich

Die DIN VDE 0100–410 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ verlangt in jedem Gebäude einen Potentialausgleich durchzuführen. Der Potentialausgleich wird umgangssprachlich häufig auch als Erdung bezeichnet. Dazu werden der Schutzleiter des Hausanschlusses, die metallenen Rohrleitungen der Gas- und Wasserversorgung, berührbare Metallteile der Gebäudekonstruktion, metallene Bauteile der Zentralheizung- und Klimasysteme, Schutzleiter der elektrischen Hausinstallation sowie Erdungsleiter von Antennen- oder Fernmeldeanlagen an der Potentialausgleichsschiene verbunden werden. Diese wird im Hausanschlussraum, auf der Hausanschlusswand oder in der Hausanschlussnische installiert. Denn dort sollte sich nach DIN 18014 „Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation“ auch die Anschlussfahne des Fundament- oder Ringerders befinden. Der Fundament- oder Ringerder wird direkt mit der Potentialausgleichsschiene verbunden.

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Anbindung an die Potentialausgleichsschiene
Anbindung an die Potentialausgleichsschiene

Die Verbindung mit der Potentialausgleichsschiene ist die Grundlage für den Schutz gegen einen elektrischen Schlag. Die in der VDE vorrangig angeführte Schutzmaßnahme der „automatischen Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall“ wird durch diese Installation sichergestellt.

Prinzip einer Erdung mit Potentialausgleichsschiene
Prinzip einer Erdung mit Potentialausgleichsschiene
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