Farbkodierungen bei Kabeln und Leitungen
Im Januar 2003 wurde die Aderfarbe „grau“ eingeführt und ist seit 2006 laut DIN VDE 0100-510 für die Elektroinstallation bindend. Doch keine Panik! Wer renoviert oder saniert muss die vorhandene Elektroinstallation nicht komplett erneuern oder ändern! Jeder Sanierer seiner Elektroinstallation hat in einer Erstprüfung bereits vorhandene Kabel und Leitungen die Funktion der einzelnen Aderfarben zu ermitteln. Anhand dessen sind die weiteren Anschlüsse vorzunehmen.

Grundsätzlich gilt: Eine Festlegung, welche Farbe der Kennzeichnung der Außenleitern (L1, L2, L3) zuzuordnen ist, gibt es nicht! Für den Neutralleiter (N) ist hingegen die Farbe Blau und für den Schutzleiter (PE) die Farbe Grün/Gelb zwingend vorgeschrieben. Die Zuordnung von Farben laut DIN VDE 0100-510 sind bei einer Erweiterung der vorhandenen Elektroinstallation ab dem Punkt der Erweiterung anzuwenden. Ab diesem Erweiterungspunkt der Elektroinstallation müssen gegebenenfalls unterschiedliche Farben miteinander verbunden werden.
Die Auslegung der VDE 0100-510 besagt: Aderleitungen, die als Außenleiter verwendet werden, dürfen Braun, Schwarz oder Grau gekennzeichnet sein. Es gibt keine Zuordnung der drei Farben zu den Außenleitern. Dies gilt für zwei- bis fünfadrige Kabel oder Leitungen. Es ist also falsch, dass für den Außenleiter L1 ausschließlich die Farbe Braun zu verwenden ist. Es empfiehlt sich allerdings bei zwei- bis fünfadrigen Kabeln oder Leitungen für den Außenleiter L1 die Farbe Braun zu verwenden, weil die braune Ader in allen zwei- bis fünfadrigen Kabeln beziehungsweise Leitungen vorhanden ist. Das schließt Verwechslungen aus.

Der Anschluss einer Ausschaltung erfolgt, in dem man das stromführende Kabel (braun) auf die Klemme L und den korrespondieren Draht (schwarz), der zur Lampe führt, auf einen der beiden Klemmen mit einem Pfeil anbringt.
Für den Anschluss eines Wechselschalters nutzt man in der Regel eine Mantelleitung NYM-O. Hier wird das stromführende Kabel (braun) auf die Klemme L und die beiden korrespondieren Drähte (schwarz und grau) auf einen der beiden Klemmen mit einem Pfeil geführt. Im Schalter ohne stromführende Leitung, wird der braune Draht dann ebenfalls an der Klemme L befestigt und führt zur Leuchte.
Bei der Tasterschaltung erfolgt die Steuerung der Leuchten über ein Relais. Der Anschluss der Taster erfolgt deshalb über die Steuerstromleitung (braun) auf die Klemme L. Der zum Relais führende Steuerdraht (schwarz oder grau) gibt dem Relais den Schaltimpuls und kommt unter die Klemme mit dem Pfeil.
Der Anschluss der Serienschaltung erfolgt, in dem man das stromführende Kabel (braun) auf die Klemme L und die korrespondierenden Drähte (schwarz und grau), die zu den jeweiligen Leuchten führen, auf eine der beiden Klemmen mit einem Pfeil anbringt.

Bei Drehstrom wie zum Beispiel einer CEE-Steckdose wird in der Regel die braune Ader als L1, die schwarze als L2 und die graue als L3 genutzt.
.
Für alle Ausführungen gilt, dass nach DIN VDE 0100-510 der Schutzleiter (PE) ohne Ausnahme durchgehend grün-gelb sein muss! Der Neutralleiter (N) hat durchgehend die Farbkennzeichnung hellblau.
Ab dem Erweiterungspunkt der Elektroinstallation müssen gegebenenfalls unterschiedliche Farben miteinander verbunden werden. Eine Vorgabe, welche Farbe mit welcher zu verbinden ist, gibt es nicht.
Farbkennzeichnung
Die Adern von Kabeln oder Leitungen mit zwei bis fünf Adern müssen eine Farbkennzeichnung nach DIN VDE 0293-308 aufweisen. Dies gilt für sämtliche Kabel oder Leitungen in der Elektroinstallation, wie beispielsweise Mantelleitungen wie NYM oder Kabel wie NYY oder Stegleitungen wie NYIFY – auch in flexibler Ausführung.

Des Weiteren ist in DIN VDE 0100-510 festgelegt, dass die Adern von Kabeln und Leitungen mit mehr als fünf Adern durch numerische Zeichen oder durch Farben gekennzeichnet sein müssen. Nach DIN EN 60446 (VDE 0198) sind folgende Farben erlaubt: Schwarz, Braun, Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa und Türkis.
Für Aderleitungen vom Typ H07V-U oder H07V-K gelten nach DIN EN 50525-2-31 die gleichen Anforderungen wie oben aufgeführt. Aderleitungen, die als Außenleiter, wie beispielsweise in Elektroinstallationsrohren, Verdrahtungskanälen oder Verteilerkästen, dürfen braun, schwarz oder grau gekennzeichnet sein. Für einen Drehstromkreis dürfen aber auch alle drei Leiter mit der gleichen Farbe gekennzeichnet sein, also dürfen alle drei Leiter schwarz oder alle Leiter braun oder alle Leiter grau sein. In Verteilerkästen werden vorzugsweise schwarze Aderleitungen verwendet.
Die Adern von einadrigen Kabeln oder Leitungen, die als Außenleiter dienen, müssen nach DIN VDE 0100-510 über die gesamte Länge durch die Farbe Braun, Schwarz oder Grau besitzen.

Elektroleitungen
Was man über Elektroleitungen wissen sollte Auf den Mantel und den Inhalt kommt es an! Je nach Verwendungszweck und Verlegeart… weiterlesen