Elektroinstallation – Was darf ich eigentlich selber machen?
Wer ein wenig Geschick im Umgang mit Werkzeug hat, erledigt möglichst viele Aufgaben im Haus selbst. Immerhin kann man auf diese Weise viel Geld sparen. Allerdings darf man nicht alles, was man sich zutraut, auch tatsächlich selbst ausführen. Besonders bei der Elektroinstallation! Sie gehört zu den sogenannten „gefahrengeneigten Handwerken“ die laut Handwerksordnung (HwO) nur von Unternehmen ausgeübt werden dürfen, die gemäß §1 Abs. 1 der HwO in die Handwerksrolle eingetragen sind – im Fall der Elektroinstallation also von Elektrofachfirmen.

Was ein Heimwerker oder Hobbyhandwerker bei der Elektroinstallation selbst in die Hand nehmen darf ist relativ schnell geklärt:
- Planung
- Schlitze stemmen (mit Bohrhammer)
- Unterputzdosen setzten
- Rohre und Leitungen verlegen
- Unterverteiler und Zählerschrank setzen (befestigen, einmauern)
- Kabel und Drähte einziehen (in Leerrohre)


Diese Tätigkeiten sind einfach und machen etwa 50 bis 60 Prozent der Arbeit bei der Elektroinstallation aus. Voraussetzung ist jedoch immer eine Überwachung dieser Arbeiten durch eine fachlich ausgebildete Person, die die Arbeiten ständig kontrolliert. Eine weitere, wichtige Voraussetzung ist, dass diese Arbeiten stets im strom- und spannungsfreien Zustand ausgeführt werden können.
Alle anderen Elektroinstallationsarbeiten dürfen nicht von Laien ausgeführt werden. Grundlage dafür ist §13 Abs. 2 Satz 4 der „Niederspannungsverordnung“ (NAV): „Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.“
Die „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ des ZVEH und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) in der aktuellen Fassung werden noch deutlicher. Hier heißt es, dass „mit der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung“ (Punkt 1.1) „dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.“ (Punkt 1.2).

Hintergrund ist, dass bis zur Hausanschlusssicherung der Netzbetreiber, also der regionale Stromversorger, für die korrekte und sichere Elektroinstallation verantwortlich ist. Alles für das, was hinter der Hausanschlusssicherung liegt, ist der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. „Nach §13 Abs. 1 NAV ist der Anschlussnehmer für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.“

Kleine Elektroarbeiten sind erlaubt
Aber lassen wir die Kirche im Dorf! „Instandhaltungsarbeiten“ hinter der Messeinrichtung sind laut Paragraf 13, Abs. 2 der NAV erlaubt. Der ZVEH empfiehlt, nur ungefährliche Arbeiten auszuführen. Dies sind Tätigkeiten, die berührungssicher ausgeführt werden können. Berührungssicherheit bedeutet, dass man nicht mit elektrischem Strom in Kontakt kommt.
Dazu gehört, dass Sie Leuchtmittel selbst auswechseln dürfen. Achten Sie aber darauf, vorher die Sicherung in dem jeweiligen Raum auszuschalten. Um ganz sicherzugehen, messen Sie am besten mithilfe eines geeigneten Messgerätes an der Leuchte, ob wirklich keine Spannung mehr vorhanden ist. Erst dann können Sie die Glühlampe, Leuchte oder Leuchtstoffröhre auswechseln.

Sollte ein Sicherungsautomat ausgelöst haben, können Sie auch diesen selbstverständlich wieder einschalten. Löst der Automat allerdings erneut aus, besteht der Fehler weiter. Ab diesem Zeitpunkt muss eine Elektrofachkraft den Stromkreis prüfen und den Fehler professionell beseitigen.
Natürlich darf der Heimwerker seine Leuchte auch selbst aufhängen, ab- oder umhängen. Nur anschließen oder abklemmen darf er sie rein rechtlich nicht! Genauso wenig wie eine defekte Steckdose oder einen defekten Lichtschalter auswechseln oder einen Dimmer anschließen.
Sachversicherer warnen vor Arbeiten an elektrischen Anlagen
Versicherungsunternehmen warnen eindringlich davor, Arbeiten an der Elektroinstallation selbst vorzunehmen, als die bereits erwähnten Arbeiten. „Werden Arbeiten an der elektrischen Anlage trotzdem von Laien vorgenommen und es kommt in solch einem Fall zu einem Schaden, erlischt in der Regel der Versicherungsschutz“, schreibt beispielsweise die R+V Versicherung.
Wird durch falsche Installation ein Schaden verursacht, kommt es beispielsweise durch Überlastung zu einem Wohnungsbrand oder erleidet eine Person einen Stromschlag, ist man also dafür persönlich haftbar. Kommt dabei ein Mensch sogar zu Tode, kann dies fatale Konsequenzen haben!
„Laien dürfen keine Arbeiten zwischen Stromnetz und Steckdose ausführen. Stromkabel verlegen, Sicherungshalterungen austauschen oder Schalter und Steckdosen installieren sind Sache des Fachmanns“, so das Versicherungsunternehmen. „Eine falsch installierte elektrische Anlage kann Überspannung, Kurzschluss, Kabelbrand oder einen Stromschlag verursachen. Weil dadurch hohe Sachschäden entstehen können und im schlimmsten Fall Lebensgefahr für Personen droht, dürfen nur beim Stromversorger eingetragene Elektriker Installationen innerhalb des Stromnetzes vornehmen.“


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Geeignete Elektro-Fachbetriebe
Also: für Elektroinstallationsarbeiten einen seriösen Elektrofachbetrieb suchen!

Aufschluss über die Qualität eines Elektroinstallation-Unternehmens kann als anerkannter Branchenverband unter anderem die Elektroinnung geben. Außerdem vergibt der Zentralverband des Elektrohandwerks ein Gütesiegel für Elektrobetriebe, das „E-Marken Betriebe“ ausweist, an dem man sich orientieren kann.
Ein weiteres Indiz für die Qualität eines Unternehmens ist die Mitgliedschaft im Verbund der „E-Check-Partner“. Jeder speziell für den E-Check qualifizierte Elektrofachbetrieb der Innung berät zu Fragen der Sicherheit rund um die Elektroinstallation. Zusätzlich bieten diese Fachbetriebe auch Beratung zu Energiesparmöglichkeiten an.
Wer als geübter Heimwerker dennoch einige der Arbeiten aus dem Elektriker-Handwerk durchführen möchte, sollte dies unbedingt im Vorfeld mit einem Fachbetrieb abstimmen.

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