Elektroinstallation: Haftung

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Haftung bei der Elektroinstallation

Nicht ohne Grund, zählt die Installation von elektrischen Anlagen, zu den meisterpflichtigen Gewerken in Deutschland. Das heißt, dass die Elektroinstallation von einem Meisterbetrieb durchgeführt werden muss. Wer als geübter Heimwerker dennoch einige der Arbeiten aus dem Elektriker-Handwerk durchführen möchte, sollte dies unbedingt im Vorfeld mit einem Fachbetrieb abstimmen.

Elektriker bei der Arbeit © Monika Wisniewska, fotolia.com
Elektriker bei der Arbeit: Haftungsrisiko liegt beim Fachbetrieb © Monika Wisniewska, fotolia.com
Folgen einer unsachgemäße Elektroinstallation können schwerwiegend sein
Folgen einer unsachgemäße Elektroinstallation können schwerwiegend sein

Grundsätzlich gilt: Als Privatmann haftet man für seine Arbeiten! Ein Haftungsfall liegt immer dann vor, wenn zwischen der unsachgemäße Elektroinstallation und einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden kann. Deshalb ist es sehr schwierig einen Elektriker zu finden, der eine Elektroinstallation abnimmt, die er nicht selbst montiert hat.

Empfehlung: Wer die Elektroinstallation selbst durchführen möchte, sollte sich vorab einen Fachbetrieb suchen und absprechen, welche Tätigkeiten unter Aufsicht selbst oder mit einer Fachkraft erledigt werden können. Dazu zählen zum Beispiel folgende Tätigkeiten:

Elektroinstallation: Diese Eigenleistungen sind möglich
Elektroinstallation: Diese Eigenleistungen sind möglich
Hinweis: Bitte beachten Sie ebenfalls die Artikel „Elektroinstallation – Was darf man selbst machen?“ sowie „Elekroinstallation Sicherheitsregeln“.

Hierbei lassen sich locker 30 Prozent der Gesamtkosten für die Elektroinstallation einsparen. Alle anderen Tätigkeiten sollten von einem Elektriker oder unter Aufsicht erledigt werden. Somit bekommt man auch die vorgeschriebene Abnahme der Elektroinstallation. Sollte es später trotzdem einmal zu einem Schadensfall durch die Elektroinstallation kommen, ist man garantiert abgesichert.

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Bestandsgarantie der Elektroinstallation in Altbauten

Zahlreiche Eigentümer berufen sich bei Modernisierungen auf den Bestandsschutz, um hohen Kosten auszuweichen. Sie berufen sich darauf, dass eine bauliche Anlage, die einmal legal war, auch dann weiter genutzt werden darf, wenn die Anforderungen sich verändert haben.

In diesen Fällen gibt es bei der Elektroinstallation im Altbau Bestandschutz
In diesen Fällen gibt es bei der Elektroinstallation im Altbau Bestandschutz

Im Bereich der Elektrotechnik gilt folgende Regelung: „Wenn die elektrische Anlage zu ihrem Errichtungszeitpunkt den ‚Allgemein anerkannten Regeln der Technik‘ entsprochen hat, besteht formal Bestandsschutz. Ausnahmen, in denen der Bestandschutz nicht greift:

  • akute Gefahr im Verzug
  • es besteht die Forderung nach Anpassung der Anlage
  • es gab eine Nutzungsänderung
  • es wurden wesentliche Änderungen vorgenommen
  • es wurde eine Erweiterung durchgeführt
Elektroinstallation: Bei diesen Fällen gibt es keinen Bestandsschutz
Elektroinstallation: Bei diesen Fällen gibt es keinen Bestandsschutz

Zu beachten: Bei Anlagen, die älter als 40 Jahre sind, kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden!

Abnahme der Elektroinstallation

Laut DIN VDE 0701-0702 ist die Prüfung elektrischer Anlagen durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen. Auch wenn die VDE-Normen per se ein privates Regelwerk (vom Verband Deutscher Elektriker) sind, haben sie rechtliche Bindungskraft. Handelt die Elektrofachkräft im Sinne der VDE-Prüfungsnormen schuldhaft oder fahrlässig, muss sie Schadensersatz leisten.

Geprüft werden Elektroinstallation und elektrische Geräte wie folgt:

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel (Leitungen, Schalter und Steckdosen, Anschlüsse, Verteiler)
  • Bestandsaufnahme einschließlich skizziertem Grundriss mit Installations- oder Übersichtsschaltplan (falls für eine bessere Übersicht erforderlich)
  • Messung des Isolationswiderstandes der Anlage und des Ableitstroms
  • Prüfung/Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (einschließlich Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen)
  • Prüfung der Funktion
  • Ausfertigung des Prüfprotokolls/Mängelberichts
Einzelne Schritte bei der Abnahme einer Elektroinstallation
Einzelne Schritte bei der Abnahme einer Elektroinstallation
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Abnahmeprotokoll

Nach der Überprüfung der Elektroinstallation muss eine ordentliche Übergabe durchgeführt werden. Bei der Übergabe erhält man vom abnehmenden Elektrobetrieb ein Abnahmeprotokoll. Viele Elektriker sind der Ansicht, dass solch eine umfangreiche Dokumentation der Elektroanlage freiwillig sei. Doch ein Blick in die entsprechenden Regelwerke wie VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder des VDE (Verband der Elektrotechnik) gibt Aufschluss.

Das Abnahmeprotokoll dient zur normgerechten Dokumentation der elektrotechnischen Anlage. Es beinhaltet folgende Dokumente:

  • Prüf- oder Messprotokoll
  • Verteilerplan / Verteilerlegende
  • Bedienungsanleitungen (FI-Schutzschalter, Dimmer, Herd sowie weiteren Elektrogeräten)
  • Sonstige notwendige Dokumentationen
  • Übernahme- oder Abnahmeprotokoll mit Datum
  • ggf. auch ein Bestandsplan der eigenen oder vom Elektrobetrieb durchgeführten Arbeiten
Folgende Dokumente sollten im Abnahmeprotokoll enthalten sein
Folgende Dokumente sollten im Abnahmeprotokoll enthalten sein
Elektriker bei der Arbeit © Monika Wisniewska, fotolia.com
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