Überspannungen bei Gewittern rufen an empfindlichen elektrischen und elektronischen Geräten Schäden oder sogar die Zerstörungen hervor. Dabei muss noch nicht einmal der Blitz direkt ins Haus einschlagen. Es reicht, dass die elektrische Ladung eines Blitzes über eine Freileitung ins Haus geleitet wird oder wenn ein Blitz in ein Wohngebiet trifft. Durch die enorm hohen Spannungs- und Stromstärken eines Blitzes entsteht zum einen ein kräftiger, elektromagnetischer Impuls, der Strom auch in isolierte Leitungen induziert. Zum anderen fließt dieser Strom über alle Leitungen in der Umgebung ab und sucht sich seine Wege auch über Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen, wie etwa DSL, Kabel, Antennen und Telefon.

Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Der Blitzableiter für den äußeren Blitzschutz reicht keinesfalls aus, um die Leitungen und Geräte im Haus vor einer Überspannung aufgrund von Blitzeinwirkung oder durch das Wiedereinschalten des Stroms nach Stromausfällen durch den Stromversorger zu bewahren.

Hier wird ein dreistufiger Überspannungsschutz für das Haus empfohlen. Einen Blitzstrom-Ableiter, Überspannungs-Ableiter sowie dem Endgeräteschutz. Der Blitzstrom-Ableiter (nicht zu verwechseln mit dem äußeren Blitzableiter) darf nur von einem Elektrofachmann installiert werden. Er wird im Hausanschlusskasten angebracht und leitet hohe Blitzteilströme in die Erde ab. Der Überspannungs-Ableiter wird im Stromkasten installiert und reduziert die verbleibende Überspannung im Leitungsnetz des Hauses. Der Geräteschutzstecker an der Steckdose schützt schließlich das dort angeschlossene Endgerät.

Blitzstrom-Ableiter
Blitzstrom-Ableiter (Überspannungs-Schutzgerät Typ 1) leiten die sehr hohen Blitzströme ab, die bei direkten oder indirekten Blitzeinschlägen in die elektrische Anlage eindringen. Sie stellen eine Verbindung zwischen den elektrischen Leitern der Niederspannungsanlage und dem Potentialausgleich her. Im Einschlagmoment werden so gefährliche Spannungen in den Außenleitern (L1-L3) und dem Neutralleiter (N) über den Schutzleiter (PE) zum Potentialausgleich geleitet.
Die Installation erfolgt üblicherweise vor dem Stromzähler im Hauptverteilerkasten, um zu verhindern, dass Blitzströme in die Elektroinstallation eindringen. Sie sind in der Regel als kompakte Hutschienengeräte ausgeführt, um platzsparend in Verteilerkästen eingebaut zu werden.
Überspannungs-Ableiter
Überspannungs-Ableiter – für einen sogenannten Mittelschutz – sind Überspannungs- Schutzgeräte Typ 2 zur Begrenzung von Blitzüberspannungen aus Ferneinschlägen. Diese Überspannungs-Schutzgeräte werden üblicherweise mit Varistoren ausgeführt, ein elektronisches Bauteil, das keinen Netzfolgestrom zulässt. Da diese Schutzgeräte auf thermische Überlastung überwacht werden müssen, sind sie mit einer Einrichtung versehen, die im Falle einer Überlastung das Überspannungs-Schutzgerät vom Netz trennt und diesen Zustand optisch signalisiert.

Sie werden in einer festen Installation in der Regel in der Unterverteilung eingesetzt. Die Notwendigkeit und Installation von Überspannungs-Schutzeinrichtung ist in der DIN VDE 0100-443, der DIN VDE 0100-534 sowie DIN EN 62305-4 geregelt.
Geräteschutz
Elektronische und elektrische Geräte, die prinzipiell besonders gefährdet sind oder die besonders teuer in der Anschaffung waren, sollten gut gegen Überspannung gesichert werden. Das können Computer, Fernseher, Musikanlagen oder auch Hochleistungsnetzwerkrouter sein. Die einfachste Methode, ist die Netzzuleitung durch einen vorgeschalteten Überspannungsschutzadapter abzusichern.
Er schützt elektrische Geräte vor Überspannungen mit einem Ableitstrom bis zu 13.500 Ampere und schützt Phase, Neutral- und Schutzleiter. Die Adapter kosten je nach Ausführung zwischen sechs und 39 Euro. Es gibt Überspannungsschutzadapter auch als Steckdosenleiste mit bis zu acht Steckbuchsen oder als Kombination von Steckdosenleiste mit USB-Buchsen.

Es muss allerdings erwähnt werden, dass Überspannungsadapter einen sehr begrenzten Schutz bieten. Es handelt sich um einen Überspannungsschutz vom Typ 3 – um einen sogenannten Feinschutz. Der hat mit der laut DIN 18015-1 von Mai 2020, die den Blitz- und Überspannungsschutz für Einfamilienhäuser festlegt und regelt, nichts zu tun.