Da es in Deutschland für private Bauherren keine generelle Pflicht zur Errichtung einer Blitzschutzanlage gibt, ist es im Prinzip möglich, einen Blitzableiter selbst zu installieren. Das ist aber alles andere als ratsam!

Um einen Blitzschutz selbst auszuführen, kommt es erst einmal darauf an, ob für das Gebäude keine baurechtliche Vorschrift für eine Blitzschutzvorrichtung vorliegt. Das ist beim zuständigen Bauamt zu überprüfen. Ist ein Blitzschutz per Bauordnung gesetzlich vorgeschrieben, heißt es: „Hände weg!“ Denn dann muss ein Fachbetrieb ran!
Wenn nicht, könnten bestimmte Arbeiten selbst übernommen werden – aber auf eigene Verantwortung. Dies betrifft die Fangeinrichtung und die dazugehörigen Blitzableiter des äußeren Blitzschutzes. Dazu muss man wissen, dass es sich bei Blitzschutzanlagen um eine sehr komplexe Elektroinstallation handelt, die teilweise gewerkübergreifend ist.



Ein äußeres Blitzschutzsystem besteht aus den Fangeinrichtungen, den Ableitungen und dem Erdungssystem. Ziel ist es immer, den Blitz, egal wo er einschlägt, abzufangen und abzuleiten. Die Fangstange oder die Halterungen mit den Fangdrähten auf dem Dach könnten durchaus in Eigenleistung erbracht werden.

Blitzstrom-Ableiter aus leitfähigem Material führen den Blitzstrom dann zur Erde ab. Halterungen und Blitzableiter könnten ebenfalls selbst installiert werden. Sie dürfen allerdings nicht direkt mit dem Haus oder dem Erdreich in Kontakt kommen – sonst besteht Brandgefahr und Fehler in der Konstruktion würden dafür sorgen, dass der Strom ins Haus gelangen kann.


Innerer Blitzschutz ist tabu
Der innere Blitzschutz ist nichts anderes, als der Überspannungsschutz innerhalb der gesamten Elektroinstallation eines Gebäudes. Da für Laien Arbeiten an der Elektroinstallation generell tabu sind und dieses Verbot für die gesamte Hauselektrik gilt, ist Eigenleistung beim inneren Blitzschutz ausgeschlossen. Grundlage dafür ist §13 Abs. 2 Satz 4 der „Niederspannungsverordnung“ (NAV) sowie die DIN VDE 0100-1000.
Hat man beim äußeren Blitzschutz Eigenleistung erbracht, ist auch hier eine Abnahme Vorschrift. Für die Endkontrolle, Prüfung des Blitzschutzsystems und das Prüfprotokoll ist eine Blitzschutzfachkraft notwendig. Grundlage ist hier die Vorschrift VDE 0185-305-3 inklusive Beiblatt 3. Als Blitzschutzfachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Entsprechende Fachkräfte in Ihrer Nähe kann man beim Verband Deutscher Blitzschutzfirmen erfragen.
