Blitzschutz – Sicherheit für Menschen, Gebäude und Technik
Über zwei Millionen Blitzereignisse werden in Deutschland pro Jahr registriert. Gibt es keinen Blitzableiter auf dem Dach und der Blitz schlägt ins Gebäude ein, kann er sowohl Schäden an der Bausubstanz als auch an den Installationen des Hauses verursachen. Trifft der Blitz ein Haus ohne Blitzableiter, fließt der Strom durch Armierungen, Wasser- und Stromleitungen zur Erde.
Die Wände können im Bereich der Leitungen aufplatzen. Menschen, die sich in der Nähe der betroffenen Teile aufhalten, befinden sich in Lebensgefahr. Blitzschutzsysteme schützen Personen, Gebäude und Technik vor den schädlichen Auswirkungen von Blitzen. Damit sie ihre Schutzfunktion erfüllen können, ist eine abgestimmte Planung der einzelnen Maßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten notwendig.
Bei Blitzschutzanlagen handelt es sich um eine sehr komplexe Elektroinstallation, die teilweise gewerkübergreifend ist. Nach DIN 18014 ist ein Fundamenterder Bestandteil der elektrischen Anlage. Der Fundamenterder darf daher nur von Elektro- oder Blitzschutzfachkräften errichtet werden. Die Anforderungen an den Fundamenterder finden sich in der DIN VDE 1000-10 oder DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3).
Der äußere Blitzschutz wird in der Regel von einer Dachdeckerfirma installiert. Auch hier gilt es, die Norm DIN EN 62305-3 sowie deren Beiblätter 1 und 2 einzuhalten. Eine Aktualisierung der Normenreihe DIN EN 62305, die sogenannte Edition 3, wird für 2023 erwartet.
Der innere Blitzschutz muss wiederum von einer Elektro- oder Blitzschutzfachkraft installiert werden. Ausschlaggebend ist hier die gesamte Normenreihe DIN EN 62 305-3, deren Einhaltung für eine ausreichende Aufteilung des Blitzstroms sorgen und auch Schirmungsaspekte berücksichtigen, um alle Gefährdungs- und Sicherheitsaspekte einzuschließen.
Für die Endkontrolle, Prüfung des Blitzschutzsystems und das Prüfprotokoll ist ausschließlich eine Blitzschutzfachkraft notwendig. Grundlage ist hier die Vorschrift VDE 0185-305-3 inklusive Beiblatt 3.
Als Blitzschutzfachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Entsprechende Fachkräfte in Ihrer Nähe kann man beim Verband Deutscher Blitzschutzfirmen erfragen.
Eine generelle Pflicht zur Errichtung einer Blitzschutzanlage gibt es für private Bauherren nicht. In der Musterbauordnung heißt es in § 46: „Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“ Dies bedeutet, besonders hoch und exponiert gelegene Häuser müssen vom Eigentümer mit Blitzschutz ausgerüstet werden. Wer sich genau informieren will, wendet sich am besten an das zuständige Bauamt der Kommune.
Äußerer Blitzschutz
Eine vollständige Blitzschutzanlage besteht aus vielen Komponenten und richtet sich unter anderem nach den baulichen Vorgaben und der geografischen Lage. Deshalb sollte die Planung immer von einem Fachmann durchgeführt werden.
Ein äußeres Blitzschutzsystem besteht deshalb aus den Fangeinrichtungen, den Ableitungen und dem Erdungssystem. Ziel ist immer, den Blitz, egal wo er einschlägt, abzufangen und abzuleiten. Die Ableitung des Blitzstromes erfolgt in die Erde. Hierzu ist es unter anderem wichtig, dass die Ableitungsvorrichtungen in die Erde das Haus nicht direkt berühren. Fehler in dieser Konstruktion würden dafür sorgen, dass der Strom ins Haus gelangen kann.
Schutzerdung Elektroninstallation
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Wer sich frühzeitig für ein Blitzschutzsystem entschiedet, kann den Fundamenterder des Hauses nutzen. Er wird als geschlossener Ring in den Fundamenten der Außenwände oder in der Bodenplatte des Gebäudes – vorzugsweise auf der untersten Bewehrungslage – verlegt. Hier wird er mit der Bewehrung des Fundamentes mindestens alle zwei Meter elektrisch leitend verbunden.
Wer sich später für ein Blitzschutzsystem entscheidet und nicht den Fundamenterder nutzen kann, hat die Möglichkeit nachträglich einen Ringerder um das gesamte Gebäude legen. Ein Ringerder wird außerhalb des Gebäudes verlegt. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Ring aus Rund- oder Bandstahl. Rundstahl muss dabei mindestens 10 mm Durchmesser haben. Der Ringerder wird dabei in einem Abstand von 1 m und einer Tiefe von 0,5 m um das Außenfundament der baulichen Anlage verlegt.
Innerer Blitzschutz
Der Innere Blitzschutz ist nichts anderes, als der Überspannungsschutz innerhalb der Elektroinstallation des Gebäudes. Seit 2018 ist er für alle privaten Neubauten vorgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten gilt hier die DIN VDE 0100-443, -534 und -712. Die Aufgabe des Inneren Blitzschutzes als Teil eines Blitzschutzsystems ist es, einen Brand in der elektrischen Installation und die Gefährdung von Personen, hervorgerufen durch die hohen Blitzströme, auszuschließen. Darüber hinaus verhindert dieser Überspannungsschutz viel zu hohe elektrische Spannungen.
Zum Schutz der gesamten elektrischen Anlage ist das Überspannungsschutzgerät so nahe wie möglich am Speisepunkt der Anlage einzubauen. Durch die Montage im Einspeisefeld der Hauptverteilung werden alle nachfolgenden elektrischen Systeme geschützt.
Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Teil der Blitzableiterinstallation, der dafür sorgt, dass sich die Arbeit des Profis von der des Laien unterscheidet: die Nachkontrolle. Unternehmen, die sich auf die Installation von Blitzableitern fokussiert haben, verfügen über das notwendige Equipment, um das komplette System, nachdem alles fixiert wurde, noch einmal auf seine korrekte Funktion zu überprüfen.
Somit kann sich der Hausbesitzer sicher sein, dass alles seine Ordnung hat und das Gebäude hier optimal geschützt ist. Weiterhin ergeben sich auf dieser Basis auch in der Regel keine Probleme im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Schadens über die Versicherung.
Der „iPRF“ genannte Überspannungsableiter ist für Wohngebäude gemäß DIN VDE 0100-443/-534 passt in alle handelsüblichen Zählerschränke. Die Geräte eignen sich für die Montage auf Sammelschienen 40 mm im netzseitigen Anschlussraum (vor dem Zähler). Bei größeren Abständen zum Verteiler muss ein weiteres Überspannungsschutzgerät eingebaut werden. Dabei handelt sich um einen Überspannungsschutzschalter Typ 2 für die zweite 2. Schutzstufe, der in Unterverteilungen oder in Endstromkreisen zum Schutz der Betriebsmittel gegen Überspannungen eingesetzt wird. Sie sind geprüft nach der Prüfnorm DIN EN 61643-11 (VDE 0675 Teil 6-11) und nach IEC 61643-11. Zum Schutz von empfindlichen Geräten werden Überspannungsschutzschalter vom Typ 3 als letzte Schutzstufe so nah wie möglich vor dem Endgerät eingebaut.
TIPP
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Abnahme der Blitzschutzanlage
Blitzschutzanlagen dürfen nur von einer Blitzschutzfachkraft abgenommen werden, die nach der Norm VDE 0185-305-3 über eine spezielle Ausbildung verfügen müssen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Elektrofachkraft, die über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes verfügt. Das setzt Kenntnisse in der Planung, Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten sowie grundlegende Montagetechniken voraus. Nach der Endkontrolle wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Eine Blitzschutzanlage sollte in regelmäßigen Abständen vom Fachmann kontrolliert werden. Welche Zeitabstände hier einzuhalten sind, erklärt in der Regel das beauftragte Elektroinstallations- oder Blitzschutzunternehmen.
Kosten
Für ein Einfamilienhaus ist für eine Blitzschutzanlage mit Gesamtkosten zwischen 2.000 Euro und 3.000 Euro zu rechnen. Für die Nachrüstung einer Bestandsimmobilie liegen die Kosten etwas darunter, weil ein Teil der Elektroinstallation bereits vorhanden ist. Wer jedoch einen neuen Ringerder legen muss, hat nicht nur die Materialkosten, sondern auch die Erdarbeiten zu berücksichtigen. Es sei denn, man hebt den notwendigen Graben selbst aus.
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