Feuchteschutz

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Die Anforderungen an den Feuchteschutz

Wenn Dämmstoffe in Bereichen zum Einsatz kommen, in denen sie Feuchtigkeit ausgesetzt sind, müssen sie eine entsprechende Unempfindlichkeit aufweisen. Denn sobald sich Wasser in ein Dämmmaterial einlagert, ersetzt es die darin befindliche Luft. Die Folge: Die Funktion als Dämmstoff ist nahezu vollständig verloren.

Dämmung mit Dampfsperrfolie © Bauherren-Schutzbund e.V.
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Eindringende Feuchtigkeit verhindert eine gute Dämmwirkung
Eindringende Feuchtigkeit verhindert eine gute Dämmwirkung

Zwei Arten von Feuchtigkeit

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten der Feuchtebelastung unterscheiden:

  1. Aufnahme von Wasser in flüssiger Form
  2. Aufnahme von Ausgleichsfeuchte (Wasserdampf)

Die Angaben für Ausgangsfeuchtegehalte sind in der DIN 4108-4 sowie in der DIN EN ISO 10456 geregelt. Sie beziehen sich dabei immer auf den Ausgleichsfeuchtegehalt bei 23 Grad Celsius und 80 Prozent relativer Feuchtigkeit. Als Bemessungswert betrachten die Normen die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs unter diesen Voraussetzungen.

Zwei Arten von Feuchtigkeit kann die Dämmwirkung schmälern
Zwei Arten von Feuchtigkeit kann die Dämmwirkung schmälern

Soll die Eignung eines Materials in einem Einsatzgebiet untersucht werden, in dem es Feuchtigkeit als Wasser aufnehmen kann, wird im Prüfverfahren das Material teilweise in Wasser eingetaucht. Dabei werden sowohl die Folgen von kurzfristiger und langfristiger Einwirkung des Wassers untersucht. Die Prüfverfahren sind in den Normen EN 1609 und EN 12087 beschrieben.

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