Gesetzliche Vorgaben für den Brandschutz
Die Vorgaben für den Brandschutz von Steildächern sind in den verschiedenen Landesbauordnungen verankert und müssen bei Bau und Konstruktion beachtet werden. Grundsätzlich lassen sich Dächer nach ihrer Bedachung in zwei Arten einteilen:
- harte Bedachungen, zum Beispiel Dachsteine, Dachziegel, Metall etc.
- weiche Bedachungen, zum Beispiel Reet, Holzschindeln, Stroh etc.
Diese Einteilung ist vor allem dann wichtig, wenn ein Feuer in der Nachbarschaft eines Gebäudes ausbricht. Harte Bedachungen sind in diesem Fall unempfindlich gegenüber Funkenflug. Auf weiche Bedachungen könnte ein Feuer hingegen übergreifen. Bei weichen Bedachungen sind daher größere Mindestabstände zu anderen Häusern einzuhalten. Diese Mindestabstände können je nach Landesbauordnung variieren.
Können Mindestabstände – unabhängig von der Bedachungsart – nicht eingehalten werden, kann der Einbau von Brandwänden notwendig werden. Diese Wände dürfen keine Öffnungen enthalten, die verwendeten Materialien müssen einen Feuerwiderstand von F90 aufweisen. Das bedeutet, dass sie in einem Brandfall mindestens 90 Minuten lang bestehen können. Bei Brandwänden im Dach, die unter der Eindeckung enden, ist darüber hinaus darauf zu achten, dass Feuer nicht übergreifen kann – beispielsweise über die Konterlattung, die die Eindeckung trägt. Die genauen Vorgaben, wann Brandwände notwendig sind und wie sie ausgeführt sein müssen, sind wiederum über die Landesbauordnungen geregelt.
Steildach Aufbau
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