Genehmigung für den Dachausbau: Was müssen Heimwerker beachten?
Wer damit liebäugelt, das Dach seines Eigenheims auszubauen, sollte nicht einfach auf eigene Faust zur Tat schreiten. Denn da durch den Dachausbau meistens neuer Wohnraum geschaffen wird, ist oftmals eine Genehmigung nötig. Wir informieren über die Voraussetzungen.
Vorschriften für den Dachausbau: Welche Formen gibt es?
Baugenehmigung
Wenn Sie Ihr Dach ausbauen wollen, entscheidet die Art der Veränderung darüber, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie Dachgauben einbauen oder die Dachfläche verändern und dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird. Entscheidend sind die Vorschriften aus der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Das gilt auch, wenn es sich nur um einen nachträglichen Ausbau Ihres Dachbodens handelt. Denn kommt es zu einer Nutzungsänderung, die oftmals einer Baugenehmigung bedarf.
Weitere Vorschriften
Neben den Anforderungen für eine Baugenehmigung sollten Sie sie auch darüber informieren, welche weiteren Vorschriften Sie beim Dachausbau einhalten müssen. Vor allem in Bezug auf eine Minimierung des Energieverbrauchs.
Besondere Beachtung findet hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Mindeststandards für energiesparende Maßnahmen bei Ausbau und Sanierung schafft.
Eine Verbesserung des Energiestandards wird vor allem durch eine effiziente Dämmung erreicht. Bei einem Steildach gilt eine Dämmpflicht, sobald die Dacheindeckung inklusive der Lattung und der Verschalung erneuert wird.
Bei einem Flachdach besteht eine Dämmpflicht nach GEG, wenn Dachhaut, Bekleidung oder Verschalung erneuert oder ersetzt werden.
Ausnahmenvon den Vorschriften des GEG gelten nur in drei Fällen:
- Für Dächer, die nach dem 31.12.1983 bereits unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden sind.
- Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder solche mit einer erhaltenswerten Bausubstanz.
- Für kleinere Reparaturen, die unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen. Bedeutet: Bei denen weniger als zehn Prozent des Daches erneuert wird
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Das gilt bei Ausbau des Dachbodens zur Wohnung
Wollen Sie Ihren Dachboden zu einer kompletten Wohnung ausbauen, brauchen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung und müssen viele weitere Vorschriften einhalten.
Zum Beispiel in Bezug auf die lichte Höhe der Räume und die zulässige Geschossflächenzahl. Diese schreibt vor, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstückfläche erlaubt sind.
Übrigens gilt ein Dachboden dann als vollwertiger Wohnraum, wenn die Hälfte der Wohnfläche oder mehr über eine Höhe von mindestens 2,30 Meter verfügt.
Außerdem müssen PKW-Stellplätze nachgewiesen werden, sofern mit dem Dachausbau eine neue Wohnung geschaffen wird.
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