Genehmigungen für den Dachausbau

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Genehmigung für den Dachausbau: Was müssen Heimwerker beachten?

Wer damit liebäugelt, das Dach seines Eigenheims auszubauen, sollte nicht einfach auf eigene Faust zur Tat schreiten. Denn da durch den Dachausbau meistens neuer Wohnraum geschaffen wird, ist oftmals eine Genehmigung nötig. Wir informieren über die Voraussetzungen.

Sofern Sie Ihren Dachboden zu einer kompletten Wohnung ausbauen wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung. Informieren Sie sich vorab bei Bauamt oder Bauaufsichtsbehörde. © AVTG, stock.adobe.com
Sofern Sie Ihren Dachboden zu einer kompletten Wohnung ausbauen wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung. Informieren Sie sich vorab bei Bauamt oder Bauaufsichtsbehörde. © AVTG, stock.adobe.com

Vorschriften für den Dachausbau: Welche Formen gibt es?

Baugenehmigung

Wenn Sie Ihr Dach ausbauen wollen, entscheidet die Art der Veränderung darüber, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.

Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie Dachgauben einbauen oder die Dachfläche verändern und dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird. Entscheidend sind die Vorschriften aus der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

Das gilt auch, wenn es sich nur um einen nachträglichen Ausbau Ihres Dachbodens handelt. Denn kommt es zu einer Nutzungsänderung, die oftmals einer Baugenehmigung bedarf.

Tipp: Ob neuer Dachausbau oder Nutzungsänderung: Werfen Sie vor Beginn Ihres Projektes zunächst einen Blick in die für Sie geltende Bauordnung oder fragen Sie beim zuständigen Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde nach, welche Regeln in Ihrem Fall gelten.
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Weitere Vorschriften

Neben den Anforderungen für eine Baugenehmigung sollten Sie sie auch darüber informieren, welche weiteren Vorschriften Sie beim Dachausbau einhalten müssen. Vor allem in Bezug auf eine Minimierung des Energieverbrauchs.

Besondere Beachtung findet hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Mindeststandards für energiesparende Maßnahmen bei Ausbau und Sanierung schafft.

Beim Dachausbau müssen Sie Mindeststandards für eine Minimierung des Energieverbrauches einhalten. Besondere Beachtung findet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) © 4th Life Photography, stock.adobe.com
Beim Dachausbau müssen Sie Mindeststandards für eine Minimierung des Energieverbrauches einhalten. Besondere Beachtung findet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) © 4th Life Photography, stock.adobe.com

Eine Verbesserung des Energiestandards wird vor allem durch eine effiziente Dämmung erreicht. Bei einem Steildach gilt eine Dämmpflicht, sobald die Dacheindeckung inklusive der Lattung und der Verschalung erneuert wird.

Bei einem Flachdach besteht eine Dämmpflicht nach GEG, wenn Dachhaut, Bekleidung oder Verschalung erneuert oder ersetzt werden.

Ausnahmenvon den Vorschriften des GEG gelten nur in drei Fällen:
  • Für Dächer, die nach dem 31.12.1983 bereits unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden sind.
  • Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder solche mit einer erhaltenswerten Bausubstanz.
  • Für kleinere Reparaturen, die unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen. Bedeutet: Bei denen weniger als zehn Prozent des Daches erneuert wird
Info: Das GEG hat 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Die EnEV-Regelungen gelten nur noch dann, wenn der Bauantrag für einen Neubau vor November 2020 gestellt wurde.
Ausnahmen von den Vorschriften des GEG
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Leerer Holzdachboden © denisismagilov, stock.adobe.com
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Das gilt bei Ausbau des Dachbodens zur Wohnung

Wollen Sie Ihren Dachboden zu einer kompletten Wohnung ausbauen, brauchen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung und müssen viele weitere Vorschriften einhalten.

Zum Beispiel in Bezug auf die lichte Höhe der Räume und die zulässige Geschossflächenzahl. Diese schreibt vor, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstückfläche erlaubt sind.

Übrigens gilt ein Dachboden dann als vollwertiger Wohnraum, wenn die Hälfte der Wohnfläche oder mehr über eine Höhe von mindestens 2,30 Meter verfügt.

Außerdem  müssen PKW-Stellplätze nachgewiesen werden, sofern mit dem Dachausbau eine neue Wohnung geschaffen wird.

Ausbau des Dachbodens zur Wohnung
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