Baupläne, insbesondere die Grundrisse eines Gebäudes stellen ein Gebäude zweidimensional dar. Sie dienen der Baubehörde zur Beurteilung darüber, ob ein Bauprojekt genehmigungsfähig ist und bilden die Grundlage für die späteren Baumaßnahmen. Für Laien ist es häufig nicht ganz einfach, die Bauzeichnungen wie Grundrisse und Schnitte zu verstehen. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was wichtig ist, um die Zeichnung richtig lesen und verstehen zu können.
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Der Grundriss – horizontaler Schnitt durchs Gebäude
Der Grundriss eines Gebäudes stellt eine Draufsicht dar. Das haus wird etwa in einer Höhe von 1,20 m horizontal geschnitten. Alles, was sich unterhalb dieser Schnittlinie befindet, wird im Grundriss darstellt. Das sind insbesondere:
- Außen- und Innenwände
- Türen und Fenster
- Treppen
- Mauervorsprünge und Einbauten
- Sanitärinstallation
Verfügt ein Gebäude über mehrere Geschosse, gibt es für jedes einen eigenen Grundriss. Dies gilt auch für das Dachgeschosse, in dem zusätzlich die Dachschräge mit eingezeichnet wird.
Um ein Gebäude komplett zeichnerisch darzustellen, reicht ein Grundriss nicht aus. Deshalb gibt es zusätzlich einen vertikalen Schnitt mit Höhenangaben. In der Regel geht dieser Schnitt durch die Treppe, so werden Steigung und Verlauf sichtbar.

Der Maßstab als Orientierung
Der Maßstab eines Grundrisses entscheidet über die Detailgenauigkeit der Zeichnung. Generell gilt: Je kleiner der Maßstab, umso mehr Einzelheiten sind mit eingezeichnet. So sind in der Genehmigungsplanung, die in der Regel im Maßstab 1:100 gezeichnet wird, Fenster und Türen, die Innenwände und die Sanitärinstallation eingezeichnet, genaue Details wie Wandschichten, Türzargen oder Fensterrahmen sind nicht oder nur schematisch zu erkennen.
In Ausführungsplänen im Maßstab 1:50 ist die Detailgenauigkeit entsprechend größer. Dies ist auch sinnvoll, da diese Pläne für das Bauunternehmen erstellt werden, das anhand der Einzelheiten das Gebäude, bzw. die Umbaumaßnahmen durchführt. Zusätzlich sorgt eine Beschriftung innerhalb der Zeichnung sowie die Baubeschreibung, bzw. das Leistungsverzeichnis dafür, dass keine Fragen hinsichtlich der Bauausführung offen bleiben.
Zeichnungen für Sonderlösungen oder wichtige Details besitzen den Maßstab 1:10 oder 1:20 und stellen ein detailliertes Abbild der späteren Ausführung dar.
Schriftfeld auf dem Grundriss
Jede Bauzeichnung enthält ein Schriftfeld, auch als Plankopf bezeichnet. Die Inhalte sind nach DIN EN ISO 7200 genormt, das Aussehen kann flexibel gewählt sein. Der Plankopf enthält folgende Elemente:
- Benennung des Bauvorhabens
- Adresse des Baugrundstücks
- Name und Adresse des Bauherrn
- Maßstab
- Nordpfeil (im Grundriss)
- Änderungsindex mit Datum
- Verantwortlicher Planer
- Datum der Erstellung
- Blattnummer
- Planbezeichnung
- Verfasser
- Freigabevermerke
- Toleranzen
- Legende
In der Legende werden Symbole und Abkürzungen sowie die Bedeutung verschiedener Farben und Linienarten erläutert, zusätzlich sind dort Vermerke und Erklärungen eingefügt, die im Bauplan selbst keinen Platz gefunden haben. Eine solche Erläuterung kann zum Beispiel sein: „Alle gefliesten Bereiche sind entsprechend der Fliesenpläne auszuführen.“
Abkürzungen im Bauplan
Die Beschriftung erklärt zusätzlich die Bedeutung der einzelnen Zeichenelemente. Um Platz zu sparen und die Übersichtlichkeit zu erhalten, werden gängige Abkürzungen verwendet, zum Beispiel für die Räume:
- Kinderzimmer: KI
- Schlafzimmer: SZ
- Badezimmer: B oder BAD
- Toilette: WC
- Wohnzimmer: WZ
- Flur: FL
- Hauswirtschaftsraum: HWR
- Speisekammer: SPK
- Hausanschlussraum: HAR oder TR (Technikraum)
Auch die Geschosse sind in der Regel abgekürzt:
- Kellergeschoss: KG
- Erdgeschoss: EG
- Obergeschoss: OG
- Dachgeschoss: DG
Neben den Bezeichnungen für Räume und Geschosse gibt es auch technische Abkürzungen:
- Bodenplatte: Bpl
- Brüstungshöhe: BRH
- Deckendurchbruch: DD
- Fußbodenheizung: FBH
- Normalnull: NN
- Oberkante Fußboden: OKF
- Oberkante Fertigfußboden: OKFF
- Wanddurchbruch: WD

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Die Strichstärken als Darstellungselement
Für die im Grundriss verwendeten Strichstärken und -darstellungen gibt es feste Regeln, die in der DIN 1356-1 | 2024-04, „Bauzeichnungen – Teil 1: Grundregeln der Darstellung“ zu finden sind. Um das Lesen und Verstehen des Grundrisses zu vereinfachen, kommen – unabhängig von Maßstab und Planart – folgende Regeln zur Anwendung:
- Geschnittene Bauteile werden an der Schnittstelle mit auffallend dicken Strichstärken dargestellt.
- Je weiter ein Element von der Blickebene entfernt ist, umso dünner ist der Strich.
- Wichtige, aber von der Blickebene aus nicht sichtbare Elemente sind gestrichelt eingezeichnet.
- Wichtige Inhalte sind deutlicher (dicker, kräftiger) dargestellt als weniger wichtige.

Die Bemaßung im Grundriss
Für die Bemaßung gilt ebenso wie für den Detailgrad: Je größer der Maßstab, umso mehr Maße werden eingezeichnet. . Ein Genehmigungsplan im Maßstab 1:100 enthält in der Regel mindestens folgende Maße:
- Gesamtlänge der Außenwände
- Rauminnenmaße und Raumgrößen
- Wandstärken
- Fenster- und Türenbreiten
- Wandabstände
Letztendlich entscheidet der Planverfasser, welche Maße eingezeichnet werden. Ziel jeden Bauplans ist eine möglichst verständliche Darstellung bei großer Übersichtlichkeit. Besonders bei Umbau- und Sanierungsplänen ist dies nicht in jedem Fall umsetzbar.

Besonderheiten in Sanierungs- und Umbauplänen
Wird ein bestehendes Gebäude saniert oder umgebaut, macht das das Lesen der Pläne noch etwas komplizierter. Denn innerhalb eines Grundrisses sind in der Regel sowohl der Bestand wie auch abgerissene und neu gebaute Bauteile eingezeichnet. Meist werden folgende Regeln angewandt:
- Der vorhandene Baubestand, der anhand eines Aufmaßes oder durch bereits vorhandene Baupläne ermittelt wird, ist in durchgezogenen schwarzen Linien gezeichnet. Bauteile sind häufig flächig grau oder schwarz markiert, die Räume und andere freie Flächen bleiben weiß.
- Gelb markiert Bereiche, die abgerissen, bzw. rückgebaut werden.
- Rot markiert neue Bauteile, wie neue Wände oder zugemauerte Fenster- und Türöffnungen.
Gerade bei Grundrissen, die dem Bauherrn oder anderen am Bau Beteiligten zur Verständlichkeit dienen, zum Beispiel im Vorentwurfsstadium, kann der Planer von den gängigen Standards abweichen. Hier wird häufig mit Helligkeitsstufen und Farbintensitäten gearbeitet, um ein möglichst plastisches und damit gut verständliches Bild des Bauprojekts zu erhalten. Hierfür gilt: Je dunkler und kräftiger die Farben, umso wichtiger das Bauteil, bzw. Darstellungselement.


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