Baupläne verstehen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten

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Baupläne vom Architekten verstehen

Für Bauantrag, Kostenermittlung und Ausführung erstellt ein Architekt oder Planer einen entsprechenden aussagekräftigen Entwurf, der darstellt, wie ein Gebäude nach der Fertigstellung aussieht. Für den Laien ist es nicht immer leicht, diese Planzeichnungen richtig zu interpretieren. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie Sie Grundrisse, Schnitte, Ansichten und andere Baupläne richtig lesen und interpretieren.

Bauplan, Taschenrechner und Lineal © New Africa, stock.adobe.com
Baupläne veranschaulichen zeichnerisch, wie das Gebäude nach der Fertigstellung aussieht, bzw. welche Änderungen geplant sind © New Africa, stock.adobe.com

Der Lageplan

Der Lageplan zeigt die Lage eines Gebäudes auf dem Grundstück. Vorhandene oder geplante Bauten selbst sind hier nur mit ihren Außenmaßen und dem Dachverlauf eingezeichnet. Der Lageplan enthält auch die Darstellung von Wegen und Flächen wie zum Beispiel der Garagenzufahrt oder der Terrasse. Als Maßstab wird in der Regel 1:500 gewählt. Auch Bepflanzungen können hier bereits integriert sein. Durch einen Nordpfeil wird die Ausrichtung von Haus und Grundstück ersichtlich. In der Regel ist die Planzeichnung rechtwinklig auf dem Planblatt angeordnet, der Nordpfeil wird dann entsprechend ausgerichtet.

Tipp: Die Basis für Form und Abmessungen des Grundstücks ist der Katasterauszug, der für die Entwurfsplanung vom Katasteramt angefordert wird.
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Der Grundriss

Der Grundriss eines Gebäudes stellt einen horizontalen Schnitt in etwa 1,20 Meter Höhe dar. Alles, was unterhalb dieser gedachten Schnittlinie liegt, wird im Plan dargestellt. So wird ersichtlich, wie das Gebäudeinnere in Räume aufgeteilt wird, zeigt die Anordnung von Fenstern und Türen und welche sonstigen Einbauten im Haus geplant sind. Falls nötig, werden auch Bauteile oberhalb dieser Schnittlinie in Form von gestrichelten Linien eingezeichnet, zum Beispiel Treppen oder Unterzüge sowie weitere wichtige statische Bauteile. In welchem Maßstab die Zeichnung angefertigt wird, hängt von der Verwendung des Plans ab.

Für Entwurfs- und Genehmigungsplanung kommt in der Regel der Maßstab 1:100 zur Anwendung. Die Detailliertheit der Maße ist abhängig vom gewählten Maßstab. Im Maßstab 1:100 sind in der Regel Außenmaße, Wandstärken, Raummaße sowie Fenster- und Türmaße angegeben, der Aufbau der Bauteile ist lediglich schematisch eingezeichnet. Auch auf dem Grundriss ist der Nordpfeil integriert, um die Ausrichtung der Räume und Fenster nach den Himmelsrichtungen beurteilen zu können.

Tipp: Besitzt ein Gebäude mehrere Geschosse, wird für jedes Geschoss ein eigener Grundriss erstellt, also auch für Keller- und (ausgebautes) Dachgeschoss.
Grundriss für die Badplanung © PHG Pictures, stock.adobe.com
Der Schnitt durchs Haus führt idealerweise durch die Treppe und stellt die Höhen des Gebäudes dar © PHG Pictures, stock.adobe.com

Schnitt durchs Haus

Um nicht nur die Anordnung der Räume darstellen zu können, sondern auch deren Höhen oder den Treppenverlauf, wird ein vertikaler Schnitt durch das gesamte Haus gelegt, dieser führt idealerweise durch die Treppe, bzw. ist so angeordnet, dass der Höhenverlauf der Treppe sichtbar ist sowie durch ein Fenster zur Darstellung der Brüstungs- und Fenster, bzw. Türhöhe und der Ejnbautiefe des Fensters. Zu sehen sind außerdem Fundament und Bodenplatte, die Deckenstärken sowie der Dachaufbau.

In der Schnittzeichnung sind vorwiegend Höhenmaße dargestellt, ausgehend von der Geländeoberfläche, die wiederum in Abhängigkeit von „Normalnull“ also dem Meeresspiegel gewählt wird. Für die Entwurfsplanung wird in der Regel der Maßstab 1:00 gewählt.

Tipp: Um den Schnitt zuordnen zu können, wird die gewählte Schnittlinie im Grundrissplan in Form einer dicken strichpunktierten Linie eingezeichnet, Pfeile an deren Ende kennzeichnen die Blickrichtung des Schnitts.
Grundriss einer Wohnung zeichnen © Kaesler Media, stock.adobe.com
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Ansichten von allen Seiten

Für Sie als Bauherrn ist es wichtig, dass Sie eine Vorstellung davon erhalten, wie das Gebäude nach der Fertigstellung der Maßnahmen aussieht. Auch das Bauamt benötigt diese Information. Dazu werden von allen Seiten des Gebäudes Ansichten erstellt, die die Fassade mit Dach zeigen. Eingezeichnet sind dort die Fassadengestaltung, Fenster und Türen sowie die sichtbare Dachfläche mit Dachentwässerung. In der Regel gibt es zu jedem Bauplan vier Ansichten, wahlweise können hier auch schon farbliche Gestaltungen wie zum Beispiel die Farbe des Putzes oder der Fensterrahmen enthalten sein

Falls nötig oder gefordert, erstellt der Architekt zusätzlich eine perspektivische Ansicht, durch die noch besser ersichtlich ist, wie das fertige Gebäude aussieht.

Tipp: Ansichten und Perspektiven sind in der Regel nicht bemaßt, stimmen aber in Maßstab und Abmessungen mit den Grundriss- und Schnittzeichnungen überein.

Detailpläne

Lassen sich bestimmte Bereiche aufgrund des Maßstabs oder aus Platzgründen nicht in den Hauptplänen darstellen, sind Detailzeichnungen erforderlich. Diese Zeichnungen stellen einen kleinen Bereich dar und sind im Maßstab 1:5 bis 1:20 erstellt. Dabei kann es sich um Sonderlösungen für Anschlussbereiche handeln, um Wandaufbauten sowie um ungewöhnliche Treppenverläufe oder Fundamentausführungen im Tür- und Fensterbereich. Meist sind diese Details bereits Teil der Ausführungsplanung und dienen dazu, dem bauausführenden Unternehmen eine klare Vorstellung zu verschaffen – zum einen für die Angebotserstellung, zum anderen für die richtige Ausführung.

Die Details liegen entweder als einzelne Baupläne vor oder werden in den Grundriss-, bzw. Schnittplan integriert, falls dort ausreichend Platz vorhanden ist. Zumindest wird die genaue Lage und Schnittführung des Detailplans dort gekennzeichnet.

Grundrissplan für ein Holzhaus © PHG Pictures, stock.adobe.com
In der Ausführungsplanung werden bereits die Wandaufbauten sowie Details wie Anschlüsse oder Türzargen im Detail eingezeichnet wie hier im Grundrissplan für ein Holzhaus © PHG Pictures, stock.adobe.com
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Die Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt und enthält detaillierte Darstellungen der Bauelemente. Dafür wird der Maßstab 1:50 gewählt. Sie dient zur genauen Kostenplanung, der Angebotserstellung und für die fachgerechte Ausführung durch das Bauunternehmen. Wichtige Elemente der Ausführungsplanung sind unter anderem:

  • Fundamentplan mit Bewehrung
  • Bodenaufbauten mit Anschlussdetails
  • Balkone
  • Dachaufbau und Dachanschlüsse
  • Fenster- und Türanschlüsse mit Einbaulage
  • Fundamentdarstellung
  • Entwässerung
  • TGA-Planung (Elektro, Strom, Abwasser und Wasser)
  • Wandaufbauten und Wandanschlüsse

Wie detailliert die Ausführungsplanung ist und welche Bereiche einen extra Plan benötigen, hängt von Komplexität und Schwierigkeitsgrad des Bauprojekts ab. Vor allem bei Bestandsbauten sind häufig individuelle Lösungen erforderlich und dadurch Detailpläne zur Veranschaulichung erforderlich. Erstellt werden diese Pläne entweder durch den Architekten oder den Tragwerksplaner.

Tipp: Sollen Stahlbeton-Fertigbauteile, zum Beispiel Treppen oder Träger eingebaut werden, werden dafür extra Pläne erstellt, die der Stahlbetonfertigteilfirma als Vorlage für die Fertigung dienen.

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Grundsätzliche Regeln für die Darstellung und Bemaßung von Bauplänen

Damit die Pläne von jedem am Bau Beteiligten lesbar sind, werden für die Darstellung bestimmte Standards eingehalten, diese betreffen Schnittstärken und -arten sowie Bemaßung und farbliche Darstellung. So sind zum Beispiel bei einem Umbau eines bestehenden Gebäudes die abzureißenden Bauteile in Gelb eingezeichnet, für Neueinbauten wird die Farbe Rot gewählt. Der Bestand ist in Schwarz gezeichnet. Für die Bemaßung von Bauplänen gelten einige grundlegende Regeln:

  • Maßlinien laufen parallel zur gemessenen Kante.
  • Anfang und Ende des Maßes werden durch senkrechte Maßhilfslinien begrenzt.
  • Die Maßzahlen werden in Meter mit zwei (M 1:100) oder drei (M 1:20 und kleiner) Dezimalstellen hinter dem Komma angegeben.
  • Die Maße sind von unten oder von rechts lesbar.
  • In Schnittzeichnungen werden anstatt der Maßlinien häufig Pfeile genutzt, die die jeweilige Bauteilhöhe in Bezug auf die Oberkante Gelände angeben.

Auch die Linienstärken, bzw. arten geben wichtige Hinweise. So werden die Schnittkanten durch Bauteile mit dicken, durchgehenden Linien gezeichnet, Sichtkanten mit dünnen Linien. Wichtige Bauteile, die oberhalb, bzw. hinter der Schnittlinie liegen, zum Beispiel Treppe oder Firstkante sind gestrichelt eingezeichnet.

Weiterhin sind die Baupläne beschriftet, auch hier entscheidet der Maßstab darüber, wie detailliert die Angaben sind. Verwendet werden dafür gängige Abkürzungen wie KG für Kellergeschoss, EG für Erdgeschoss, OG für Obergeschoss und DG für Dachgeschoss. Die Raumbezeichnungen sind ebenfalls abgekürzt. Insbesondere in den Schnitten durchs Haus finden sich die Bezeichnungen BRH für Brüstungshöhe oder OKF für Oberkante Fußboden.

Der Plankopf

Jeder Bauplan enthält ein Schriftfeld, den sogenannten Plankopf, in dem grundsätzliche Angaben zum Bauprojekt sowie zum jeweiligen Plan vermerkt sind. Dazu gehören die Bezeichnung des Bauvorhabens und des Bauherrn, Angaben zum Entwurfsverfasser, der Plan-Maßstab, die Art des Plans sowie das Erstelldatum und ein Feld für die Freigabe durch den Bauherrn, bzw. anderer am Bau Beteiligter.

Bauplan © Torsakarin, stock.adobe.com
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