Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner: So hoch kann die Entschädigung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sein
Wer einen Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung kündigt oder vollständig zurückzahlt, muss in vielen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Sie dient dazu, den entgangenen Zinsgewinn des Kreditinstituts auszugleichen.
Mit unserem Rechner können Sie schnell und einfach abschätzen, wie hoch diese Entschädigung ausfallen könnte – basierend auf Ihrer Restschuld, dem Vertragszinssatz, dem aktuellen Marktzins und der verbleibenden Laufzeit.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den Zinsverlust der Bank bei einer vorzeitigen Kreditablösung aus.
- Sie hängt ab von:
- der Restschuld Ihres Darlehens,
- dem vereinbarten Vertragszinssatz,
- dem aktuellen Marktzins,
- sowie der Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung.
- Optional können Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die einige Banken zusätzlich berechnen.
- Der Rechner bietet eine erste Orientierung – die tatsächliche Entschädigung kann je nach Institut, Vertrag und Berechnungsmethode abweichen.

So funktioniert der Rechner
- Geben Sie Ihre Restschuld in Euro an.
- Tragen Sie den Vertragszinssatz Ihres Darlehens ein.
- Ergänzen Sie den aktuellen Marktzins, der für vergleichbare Laufzeiten gilt.
- Wählen Sie die verbleibende Laufzeit Ihres Kredits in Jahren.
- Entscheiden Sie, ob Verwaltungskosten berücksichtigt werden sollen.
- Der Rechner zeigt Ihnen:
- die Zinsdifferenz zwischen Vertrag und Markt,
- die jährliche Zinsersparnis,
- sowie die geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung über die Restlaufzeit.
Warum die Berechnung wichtig ist
Eine vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits kann sich lohnen – etwa beim Hausverkauf oder bei einer Umschuldung zu günstigeren Konditionen. Allerdings kann die Vorfälligkeitsentschädigung diesen Vorteil deutlich mindern. Mit dem Rechner erhalten Sie einen realistischen Überblick, ob sich eine vorzeitige Ablösung Ihres Darlehens wirtschaftlich lohnt oder ob es günstiger ist, den Vertrag weiterzuführen.
Beachten Sie: Die Berechnung der Banken erfolgt nach komplexen Verfahren (z. B. Aktiv-Passiv-Methode), bei denen auch Sondertilgungsrechte, Wiederanlagezinsen und Verwaltungskosten einfließen. Der Rechner dient daher als Orientierungshilfe, nicht als verbindliche Berechnungsgrundlage.
Praxistipps zur Einschätzung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Vergleichen lohnt sich: Prüfen Sie, ob ein neues Darlehen mit niedrigerem Zins trotz Entschädigung langfristig günstiger ist.
- Gesetzliche Vorgaben beachten: Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen kann die Bank unter Umständen keine Entschädigung verlangen.
- Verhandeln Sie mit der Bank: In manchen Fällen lassen sich Gebühren oder Verwaltungskosten reduzieren.
- Alternativen prüfen: Statt Kündigung kann auch eine Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindung oder ein Vertragswechsel sinnvoll sein.
Weiterführende Informationen
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