Treppenlift finanzieren
Wer einen Treppenlift benötigt, der muss nicht die gesamte Last der Anschaffungskosten auf den eigenen Schultern tragen. Der Schritt zu mehr mobiler Unabhängigkeit bei Bewegungseinschränkungen ist ein Kostenfaktor, der erhebliche Kosten verursachen kann. Je nach Art und Ausstattung des Treppenlifts und nicht zuletzt den örtlichen Gegebenheiten kann ein Treppenlift durchaus Summen jenseit der 10.000-Euro-Marke verschlingen.
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Häufig bildet die Anschaffung eines Treppenlifts nur einen Teil der nötigen Kosten für die geänderte Lebenssituation – eine große finanzielle Last. Schnell stellt sich die Frage, wie die Kosten geschultert werden sollen, doch keine Sorge, die Last lässt sich verteilen. Ganz nebenbei auch auf den Schultern von Vater Staat, denn unabhängig von Zuschüssen und Krediten lassen sich die Kosten für einen Treppenlift steuerlich geltend machen.
Hier gibt es Zuschüsse für den Treppenlift
Zuschüsse für Treppenlifte können nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Auch die Träger dieser Zuschüsse sind unterschiedlich. Je nachdem, was zur Bewegungseinschränkung geführt hat, die die Anschaffung eines Treppenlifts notwendig macht, sind die Zuständigkeiten der Träger geregelt. Das können zum Beispiel die Krankenkassen sein.
Zwar ist ein Treppenlift in der Regel nicht als Hilfsmittel im Verzeichnis der Krankenkassen aufgeführt, unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen die Kassen einen Treppenlift aber trotzdem. Wenn bereits die Pflegestufe eins erreicht ist und 10 Prozent der Kosten für den Treppenlift aus eigener Tasche gezahlt werden, dann fällt die Anschaffung in die sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“. Diese werden mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst. Allerdings darf der Eigenanteil, der für die Treppenlift aufgewendet werden muss, die Hälfte des Bruttoeinkommens nicht überschreiten! Ein Rechtsanspruch besteht auf den Zuschuss übrigens nicht. In der Regel gibt es aber keine Probleme mit der Genehmigung.
Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, der zur Mobilitätseinschränkung geführt hat und die Anschaffung eines Treppenlifts nötig macht, dann kann die jeweilige Berufsgenossenschaft mit in die Pflicht genommen werden. Häufig kommen sie für die volle Höhe der Liftkosten auf.
Ähnlich sieht es bei verletzungsbedingten Mobilitätseinbußen aus, wenn diese durch Kriegseinsatz oder Wehrdienst entstanden sind. In diesem Fall kommt die Landesfürsorgestelle für die gesamten Kosten oder für einen Teil der Kosten des Treppenlifts auf.
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Hier gibt es günstige Kredite für den Treppenlift
Die Finanzierung des Treppenlifts durch einen Kredit bei der Hausbank ist eine Option. Oft sind die Zinsen allerdings deutlich höher, als bei Option Nummer zwei, der KfW-Bank. Im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen“ hat die KfW-Bank einige Förderbausteine im Angebot, bei denen ein Kredit zu zinsgünstigen Konditionen angeboten wird.
Wer die Förderung der KfW-Bank für einen Treppenlift in Anspruch nehmen will – Förderbaustein Treppenanlagen/Mechanische Fördersysteme – der muss den Antrag vor dem Abschluss des Kaufvertrages bei der Hausbank einreichen. Förderfähig sind dabei nicht nur selbstgenutzte Wohnimmobilien, sondern auch vermietete Wohngebäude.
Zuschüsse beim Treppenlift
Zuschüsse beim Treppenlift: So beantragen Sie eine Kostenübernahme Die Anschaffung eines Treppenlifts kann ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißen.… weiterlesen