Balkon nachträglich anbauen: Baugenehmigung, Statik und Wärmeschutz
Der nachträgliche Anbau eines Balkons an ein Wohnhaus sorgt für mehr Wohnkomfort und kann die Fassadenoptik positiv verändern. Vor Beginn der Maßnahme sollten verschiedene Aspekte geprüft werden, darunter die Frage nach der Baugenehmigung, statische Anforderungen und die Gewährleistung des Wärmeschutzes.
Der neue Balkon: Mit oder ohne Baugenehmigung?
Grundsätzlich gilt: Soll an ein bestehendes Haus ein Balkon angebaut werden, geht das nur mit Baugenehmigung – Ausnahmen bestätigen die Regel. In jedem Fall empfiehlt sich vorab eine Anfrage beim Bauamt und ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung. Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Planer oder einem Fachmann mit kleiner Bauvorlageberechtigung erstellt und unterschrieben werden. Der Bauantrag muss folgende Bauvorlagen enthalten:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen
- Statische Berechnungen
Das Bauamt prüft die Unterlagen und erteilt die Baugenehmigung innerhalb der in der Landesbauordnung vorgegebenen Frist.
Hausbau-Kataloge:
In den brandneuen Hausbau-Katalogen findet garantiert jeder sein Traumhaus!
Konstruktion und Statik
Die einfachste und gängige Variante, nachträglich einen Balkon an ein Wohnhaus anzubauen ist der Vorstellbalkon, der als freistehende und selbsttragende Konstruktion vor die Außenwand gestellt wird. Als Tragwerk dient eine Stützen-Riegel-Konstruktion aus Holz oder Metall, die über ein Fundament im Boden verankert ist. Am Gebäude selbst sind nur wenige Befestigungspunkte erforderlich. Der große Vorteil dieser Variante ist zum einen, dass die Dämmung der Fassade und damit der Wärmeschutz nicht beeinträchtigt wird, am Gebäude selbst sind keine statischen Eingriffe erforderlich, da der Balkonanbau die Lasten selbst abträgt.
Anbaubalkone sind am Haus mit thermisch entkoppelten Verbindungen befestigt, zusätzlich übernehmen Stützen einen Teil der Lastabtragung in den Boden. Optisch ist diese Variante filigraner als der freistehende Balkon, allerdings können Mängel bei der Befestigung an der Fassade zu Wärmebrücken und damit Wärmeverlusten führen.
Der freitragende Balkon ist die Königsdisziplin unter den nachträglich angebauten Balkonen. Die Balkonplatte wird am Gebäude befestigt, darüber werden alle Lasten über die Hausstatik ab, auf zusätzliche Stützen kann verzichtet werden. Die auch als Kragarmbalkon befestigte Konstruktion wird über Konsolen, die kraftschlüssig mit der Geschossdecke verbunden sind, am Gebäude befestigt. Teilweise wird durch diagonale Zugstangen eine günstigere Lastverteilung erreicht. Es muss dabei gründlich geprüft werden, ob die vorhandene Bausubstanz sich für einen freitragenden Balkon eignet oder ob zusätzliche statische Maßnahmen erforderlich sind. Gerade bei alten Gebäuden ist dieser Balkontyp nicht in jedem Fall, bzw. nur unter sehr großem Zusatzaufwand realisierbar.
Statischer Nachweis
Fällt die Wahl auf vorgefertigte Balkonsysteme, wird dazu von seriösen Herstellern eine Typenstatik mitgeliefert, die als statischer Nachweis anerkannt wird. Individuelle Konstruktionen müssen eigens statisch berechnet und bemessen werden.
Nachträglich angebaute Balkone und Wärmeschutz
Eingriffe an der Gebäudefassade können bei Fehlern zu Wärmebrücken führen und dabei den Wärmeschutz der gesamten Hülle beeinträchtigen. Deshalb gilt: Je geringer diese Eingriffe ausfallen, umso besser. Die geringste Beeinträchtigung stellen Vorstellbalkone dar. Da diese nur zur Lagesicherung an der Fassade befestigt sind, ist die Auswirkung auf die Wärmedämmschicht gering – immer vorausgesetzt, dass die Befestigung fachgerecht und thermisch entkoppelt ausgeführt ist.
Bei jeder Balkonvariante ist es wichtig, dass an den Befestigungsstellen keine Wärmebrücken entstehen, zum Beispiel weil die Dämmschicht unterbrochen wird oder eine Verbindung zwischen Befestigungselement und Wand entsteht, durch die Wärme abfließt. Die Hersteller haben dafür spezielle Profile entwickelt, die eine thermische Entkopplung gewährleisten und damit die Verluste durch die Anschlussstellen so gering wie möglich halten.
Was kostet der Balkonanbau?
Die Gesamtkosten für den nachträglichen Anbau eines Balkons setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören:
- Planungskosten
- Bauantrag und Baugenehmigung
- Kosten für die Balkonkonstruktion
- Montage
- Renovierungsarbeiten an den betroffenen Decken und Wänden
Bei den Kosten für den Balkon selbst hängt es unter anderem von der gewählten Konstruktion ab. So sind eingeschossige Vorstellbalkone aus Holz oder Stahl ab 3.000 Euro erhältlich. Anbaubalkone sind etwas teurer und kosten ab 4.000 Euro. Ein Kragarmbalkon ist die teuerste Variante, hier müssen Sie mit Kosten ab 5.000 Euro rechnen. Entscheiden Sie sich für eine individuelle Konstruktion vom Zimmerer oder Stahlbauer, sind auch die Kosten individuell.
Die neue Balkontür: Einbau und Anschlussarbeiten
Zu einem nachträglich angebauten Balkon gehört immer auch ein entsprechender Zugang. Die Balkontür kann entweder aus der Erweiterung einer bereits vorhandenen Fensteröffnung oder durch einen komplett neuen Wanddurchbruch entstehen. Die zweite Variante ist dabei aufwendiger, da ein neuer Sturz für die zusätzliche Öffnung eingebaut werden muss. Von entscheidender Bedeutung ist die Schaffung dichter Anschlüsse zwischen Wand und Türöffnung, auch die Verbindung zur Balkonebene muss sorgfältig und fachgerecht ausgeführt werden. Verhindert werden müssen in jedem Fall Wärmeverluste sowie das Eindringen von Wasser über den Schwellenbereich.
Balkon Fachbetriebe
Balkon Fachbetrieb anfragen - bis zu 30% sparen durch Angebotsvergleich Finden Sie die besten Angebote für Balkonarbeiten in Ihrer Region… weiterlesen