Beauftragen Sie einen Architekten oder einen anderen Planer mit dem Entwurf für Ihr Haus, berechnet dieser seine Kosten entweder in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach den anrechenbaren Baukosten und zusätzlich oder komplett nach einem individuellen Stundensatz. Dabei besteht von seiner Seite aus Gestaltungsfreiheit, das heißt, der Architekt setzt sein Stundenhonorar so an, dass seine Kosten gedeckt und seine Leistung bezahlt wird.
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Was empfehlen die Kammern?
Architekten- und Ingenieurkammern sowie Berufsverbände sprechen verschiedene Empfehlungen für angemessene Stundensätze im Planungsbüro an. Sie unterscheiden dabei nach Qualifikation. Die Architektenkammer NRW schlägt zum Beispiel folgende Nettohonorare vor (Stand 03/2024):
- Inhaber: 153 Euro
- Projektleiter: 128 Euro
- Projektingenieur: 94 Euro
- Techniker/ Zeichner: 66 Euro
Nach einer Empfehlung des Bayerischen Bauministeriums, Stand Juli 2023, sind folgende Nettohonorare angemessen, bzw. dienen als Orientierungswerte: Auftragnehmer 121 Euro, Mitarbeiter 86 Euro, sonstige Mitarbeiter 64 Euro.
Ob sich die Architektur- und Ingenieurbüros nach diesen Empfehlungen richten, bleibt ihnen selbst überlassen. Nicht immer sind die Stundensätze geeignet, um die Kosten des jeweiligen Büros zu decken und werden individuell angepasst.
Kosteneinflüsse auf das Stundenhonorar
Bei der Ermittlung des individuellen Stundenhonorars reicht es nicht aus, die Arbeitszeit des Mitarbeiters und die unmittelbaren Ausgaben wie Benzin-, Papier- oder Portokosten anzusetzen. Hinzu kommen zum einen unproduktive Arbeitsstunden wie Akquise, Büromanagement oder Controlling. Die dadurch entstehenden Kosten werden anteilig auf den Stundensatz umgelegt.
Geschätzt machen die unproduktiven Arbeitsstunden rund 35 % der Gesamtarbeitszeit aus – ohne diese Leistungen kann jedoch der Betrieb nicht aufrechterhalten werden. Hinzukommen noch weitere Positionen, die über das Stundenhonorar finanziert werden müssen:
- Gehälter und Personalkosten inklusive Arbeitgeberanteile zu Sozialversicherungen und andere Abgaben
- Fortbildungen und Kammerkosten
- Sachkosten wie Miete, Büroausstattung, Telekommunikation und Versicherungen
- Abschreibungen für das Inventar
- Zinsen für eventuelle Finanzierungen
Nicht in diese Berechnung fließen in der Regel Reisekosten, Spesen oder die Kosten für Kopien ein. Diese werden projektbezogen mit dem Auftraggeber abgerechnet und kommen zum Gesamthonorar hinzu.
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Der Gemeinkostenfaktor
Der sogenannte Gemeinkostenfaktor ist in jedem Planungsbüro anders und ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Personalkosten und Gesamtkosten des Büros. Die Höhe dieses Faktors steigt mit der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter.
Der „Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung“ (AHO) setzt den Gemeinkostenfaktor im Durchschnitt bei 2,7 an.
So wird der Stundensatz berechnet
Für die Errechnung des individuellen Stundensatzes je Mitarbeiter verwenden die Büros eine feste Formel. In größeren Unternehmen gibt es in der Regel unterschiedliche Stundenhonorare, die sich nach Qualifikation und Leistung des Mitarbeiters richten.
Bruttogehalt des Mitarbeiters x Gemeinkostenfaktor / Projektstunden +10 bis 15 % für Wagnis und Gewinn = Stundensatz
Architekt: Zu teuer?
Architektenhonorare werden häufig als sehr hoch empfunden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass hinter einem durchdachten Hausentwurf viel Arbeit und damit auch Arbeitszeit steckt und dass dazu im Hintergrund eine funktionierende Infrastruktur erforderlich ist. Wie bei allen Dienstleistungen empfiehlt es sich, Angebote bei verschiedenen Architekten und Planern einzuholen und dabei bei sehr hohen Honoraren ebenso aufmerksam zu sein wie bei extrem günstigen Angeboten. Meist liegt der Schlüssel in der Mitte.
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