Das Honorar des Architekten für den Bauentwurf ist Teil der Baunebenkosten. Wie hoch dieses Honorar ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, dazu gehören vorwiegend die Größe wie auch der Schwierigkeitsgrad Ihres Bauprojekts. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie sich das Architektenhonorar für die Entwurfsplanung zusammensetzt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Wie ermittelt der Architekt sein Honorar?
Bis Dezember 2020 war die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, verpflichtend, wenn es um die Kostenberechnung für die Entwurfsplanung ging. Anrechenbare Baukosten, Schwierigkeitsgrad und andere Kriterien bestimmten die endgültigen Kosten. Mittlerweile ist dieses Regelwerk noch als Orientierungshilfe gedacht, der Architekt ist allerdings grundsätzlich frei in seiner Preisgestaltung.
Er setzt anhand der Bauherrnwünsche, der baulichen Gegebenheiten und der Schwierigkeit und Größe des Bauprojekts sein Honorar nach Stunden oder als Projektpreis an. Ein klassisches Einfamilienhaus wird also deutlich weniger kosten, als ein kompliziertes Mehrfamilienhaus oder eine umfassende Altbausanierung. Einfluss auf die endgültigen Kosten haben verschiedene Faktoren.


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Welche Planungsleistungen sollen erbracht werden?
Mit dieser ersten Frage wird ein Leistungsrahmen geschaffen, der als Grundlage der Honorarkalkulation dient. Die HOAI unterteilt die Gesamtleistungen eines Architekten in 9 sogenannte Leistungsphasen, der Bereich Grundrissplanung und Entwurf umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4, wobei die 4. Phase die Genehmigungsplanung umfasst, die für die Bauantragsstellung erforderlich ist. Geht man vom Gesamthonorar des Architekten in Abhängigkeit von den anrechenbaren Kosten aus, das für ein Bauprojekt anfällt, nehmen die Phasen folgende prozentuale Anteile ein:
Leistungsphase (LPH) | Leistung | Prozent des Gesamthonorars |
---|---|---|
1 | Grundlagenermittlung | 2 % |
2 | Vorplanung | 7 % |
3 | Entwurfsplanung | 5 % |
4 | Genehmigungsplanung | 3 % |
Die einzelnen Leistungsphasen enthalten sogenannte Grundleistungen, also Leistungen, die bei jedem Bauprojekt anfallen. Zusätzlich sind besondere Leistungen definiert, die auch bei Sanierungen und Umbauten eine wichtige Rolle spielen und sich auf die Honorargestaltung auswirken. Das können bei einem Sanierungsprojekt zum Beispiel die Bestandsaufnahme oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen (LPH 1), die Durchführung einer Bauvoranfrage und das Aufstellen eines Finanzierungsplans (LPH 2), eine detaillierte Kostenberechnung (LPH 3) oder die Beschaffung der Zustimmung durch die Nachbarn für das Bauprojekt (LPH 4) sein.
Die Leistungen, die der Architekt erbringen soll, werden detailliert vertraglich festgehalten und bilden die wichtigste Basis für die Honorarermittlung.

Der Stundensatz des Architekten
Architekten dürfen Ihr Stundenhonorar frei gestalten und folgen danach natürlich kaufmännischen und kalkulatorischen Regeln. Die Unterschiede ergeben sich aus der Region sowie der Erfahrung und Reputation des Planers selbst. Lassen Sie Ihren Entwurf von einem selbständigen Architekten in einer ländlichen Region erstellen, werden die Kosten mit Sicherheit niedriger sein als wenn Sie sich innerhalb eines Ballungsgebietes an ein bekanntes Architekturbüro mit gutem Ruf wenden. Entsprechend groß ist die Spanne der Stundensätze, allerdings gibt es von den Architektenkammern der Bundesländer Empfehlungen für branchenübliche Durchschnittswerte als angemessenen Stundensatz. In Bayern liegt die Empfehlung bei 121 Euro pro Stunde (Stand 06/2024), Nordrhein-Westfalen empfiehlt einen Stundensatz von 153 Euro (Stand 03/2024).
Kostenfaktor Planungsanforderungen
Die HOAI kennt verschiedene Honorarzonen, die die den Schwierigkeitsgrad der Planung definieren. Sie reichen von der Zone I mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, zum Beispiel für Gartenhäuser und Lauben bis hin zur Zone V mit sehr hohen Planungsanforderungen, wie sie bei der Planung von Konzerthäusern oder Flughäfen vorhanden sind. Einfamilienhäuser entsprechen in der Regel der Honorarzone III mit durchschnittlichen Anforderungen an die Planung.


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Kostenfaktor Bestandsaufnahme
Damit der Architekt einen Entwurf erstellen kann, müssen Aufteilung und Abmessungen des Bestandsbaus bekannt sein. Im besten Fall sind bereits Baupläne vorhanden, dann müssen diese lediglich nachgeprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Gibt es für ein bestehendes Gebäude keine Bauzeichnungen, muss der Architekt ein Aufmaß erstellen, das heißt, das vorhandene Bauwerk wird komplett ausgemessen und zeichnerisch in Grundrissen, Schnitten und Ansichten dargestellt.
Hierfür gibt es unterschiedliche Kostenberechnungen. Einige Dienstleister bieten hier Quadratmeterpreise zwischen 5 und 15 Euro an, andere Planer berechnen das Aufmaß nach dem tatsächlich angefallenen Stunden.
Zuschlagskosten für Modernisierung und Sanierung
Wenn es um den Umbau oder die Modernisierung eines Altbaus geht, rechnet der Architekt einen Zuschlag auf die Planungskosten auf. Hintergrund ist, dass im Bestandsbau Unvorhergesehenes die Regel ist, mit dem Zuschlag, der meist im Bereich von 10 bis 15 % des Grundhonorars liegt, sind diese zusätzlichen Leistungen abgedeckt.

Was kosten Grundriss und Entwurfsplanung vom Architekten?
Bei Planungen im Bestand sind die anfallenden Kosten für den Grundriss nicht klar abzuschätzen, denn: Jedes Bauvorhaben ist individuell und unterschiedlich. Ganz grob können Sie für die Entwurfsplanung einen Kostenrahmen zwischen 500 und 3.000 Euro ansetzen – Das genaue Honorar erfahren Sie vom Planer Ihrer Wahl.
Haben Sie sich für einen Architekten entschieden, sollten alle im Honorar enthaltenen Leistungen möglichst genau im Vertrag festgehalten werden. Für Ihre Planungssicherheit sollten Sie ein Festpreisangebot anstreben, in dem alle Kosten, auch Fahrtkosten, Porto und andere Nebenkosten enthalten sind. Vereinbaren sollten Sie ebenso, dass eventuell zusätzlich anfallende Kosten, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, bzw. nicht im Vertrag enthalten sind, extra nach Stundenaufwand abgerechnet werden.


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