Es gibt so einige Gründe, warum der vorhandene Wohnraum durch einen Anbau erweitert werden soll. Nachwuchs, der Einzug von Familienmitgliedern oder das Home Office sind einige davon. Lassen es Grundstück und Bebauungsplan zu, steht einem Anbau in den meisten Fällen nichts im Weg und ist eine gute Alternative zum Umzug in ein größeres Haus. Im folgenden Artikel lesen Sie, welche Anbaumöglichkeiten es gibt, was dabei zu beachten ist und welche Kosten auf Sie zukommen.
Der Anbau aus baurechtlicher Sicht
Immer dann, wenn ein Bestandsgebäude baulich erweitert wird, handelt es sich baurechtlich um einen Anbau. Das gilt sowohl bei einer Verlängerung oder Verbreiterung des Hauses als auch für mehr Wohnraum in der Höhe durch ein zusätzliches Geschoss. Ziel eines Anbaus ist es immer, die Wohn- bzw. Nutzfläche zu vergrößern. Generell gibt es drei Arten von Anbauten:
- Neue Gebäudeteile, die direkt mit dem Haupthaus verbunden und von dort aus zugänglich sind.
- Balkone, Vordächer oder Wintergärten
- Anbauten, die sich ausschließlich im Dachbereich befinden als Gauben oder Dachbalkone.
Kein Anbau ohne Baugenehmigung?
Planen Sie ernsthaft, die Wohn-, bzw. Nutzfläche Ihres Eigenheims zu vergrößern, müssen Sie für den Anbau einen Bauantrag stellen. Generell ist jeder Hausanbau genehmigungspflichtig, Ausnahmen gelten für Anbauten, die eine in der Bauordnung definierte Größe nicht überschreiten sowie vom Haupthaus abgetrennte Gebäude, die unter die Genehmigungsfreistellung fallen wie zum Beispiel Gartenhäuser, Garagen oder Gerätehäuser. Damit diese genehmigungsfrei bleiben, müssen die Vorgaben aus der Landesbauordnung, zum Beispiel hinsichtlich Größe, Höhe und Abstandsreglungen eingehalten werden.
Wie bei jedem Bauprojekt gilt: Die Landesbauordnung ist entscheidend, ob ein Bauantrag gestellt werden muss. Des Weiteren gibt es in den Gemeinden individuelle Vorschriften und auch der Bebauungsplan spielt eine Rolle. Ist zum Beispiel bereits mit dem Haupthaus die maximal erlaubte Grund- oder Geschossfläche ausgeschöpft, wird eine Wohnraumerweiterung nicht genehmigt. Das Gleiche gilt, wenn durch den Anbau in die Länge oder Breite des Gebäudes die Abstandsflächen unterschreiten würde.
Anbauten im Denkmalschutz
Sonderregelungen gelten, wenn ein Haus unter Denkmalschutz steht. Dann muss genau geprüft werden, ob sich ein Anbau unter Einhaltung der Denkmalschutzauflagen für das jeweilige Gebäude realisieren lässt. Ansprechpartner ist hier die zuständige Denkmalschutzbehörde, die dazu die endgültige Entscheidung trifft.
Anbauvarianten
Angebaut werden kann in unterschiedlicher Art und Weise und an verschiedenen Bereichen des Hauses.
Anbau ans Bestandsgebäude für mehr Grundfläche
Soll durch einen Anbau die Grundfläche vergrößert werden, kann dies in der Länge oder in der Breite stattfinden. In beiden Fällen muss ausreichend Platz auf dem Grundstück vorhanden sein. Die Verlängerung des Gebäudes findet idealerweise an der Rückseite des Hauses statt. Zum einen ist dort meist ein Garten mit ausreichend Fläche vorhanden, zum anderen wird die Fassadenfront zur Straße nicht verändert. Das spart zum einen Kosten, zum anderen bleibt das Straßenbild erhalten.
Wird das Gebäude verbreitert, kann der Anbau je nach Platz links oder rechts am Haus realisiert werden. Entscheidend sind in diesem Fall Grundriss und Ausrichtung. Diese Art der Erweiterung umfasst auch die Dachkonstruktion, zumindest dann, wenn der Anbau über die komplette Haushöhe erfolgen soll. Anbauten in der Breite sind deshalb in der Regel teurer als eine Hausverlängerung.
Anbauten im Dachbereich
Umfasst der Anbau lediglich das Dachgeschoss, spricht man von einer Gaube. Hier wird die eigentliche Grundfläche des Hauses nicht verändert, durch das mehr an Raumhöhe, das durch die Gaube erreicht wird, entsteht dennoch zusätzliche Wohnfläche.
Alternative Aufstockung: Geschossfläche vergrößern
Die Aufstockung ist die anspruchsvollste Form des Hausanbaus. Dabei wird die Dachkonstruktion rückgebaut, auf die vorhandenen Geschoss wird ein Voll- oder Teilgeschoss aufgesetzt. Die vorhandene Statik spielt hier eine entscheidende Rolle. Das darunterliegende Bauwerk muss so stabil sein, dass die zusätzlichen Lasten aus der Aufstockung abgetragen werden können. Ebenfalls wichtig: Die zulässige Geschossflächenzahl darf durch den Anbau nicht überschritten werden. Neben den eigentlichen Kosten für den Anbau wird die Aufstockung durch eventuelle Verstärkungen am Tragwerk und die neue Dachkonstruktion teuer.
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Bauart für den Anbau – Stein auf Stein oder Fertigbau
Bautechnologisch bieten sich für den Anbau verschiedene Möglichkeiten. So kann ganz klassisch Stein auf Stein gearbeitet werden. Dazu wird der Anbau aus Mauerwerk direkt an das Haupthaus angeschlossen werden. Gestalterisch entsteht eine harmonische Einheit zum Massivhaus. Ebenso möglich ist der Einsatz von Fertigelementen aus Beton oder in Holzständerbauweise. Letztere Variante wird in den meisten Fällen bei Aufstockungen und Gauben verwendet, um Gewicht einzusparen und möglichst schnell die Dachkonstruktion wieder schließen zu können.
Neu an Alt – Was in gestalterischer Hinsicht zu beachten ist
Wird an einen Altbau ein neuer Gebäudeteil integriert, bringt das bautechnologische sowie gestalterische Herausforderungen mit sich. Architektonisch kann der neue Gebäudeteil harmonisch und nahtlos an das Bestandshaus angebunden werden oder einen mehr oder weniger starken Kontrast darstellen. Wichtig dabei ist, dass der neue Gebäudeteil auch zur Umgebungsbebauung passt und sich optisch harmonisch zwischen die Bestandsbauten einordnet.
Was kostet der Anbau ans Haus?
Da bei einem Anbau an ein bestehendes Haus jedes Projekt ausgesprochen individuell in Planung und Ausführung ist, lassen sich kaum Richtwerte hinsichtlich der Kosten angeben. Fakt ist: Durch die individuelle Planung und die Anforderungen, die der Anschluss an das bestehende Mauerwerk mit sich bringt, ist ein Anbau im Vergleich zu Sanierung oder Neubau in fast allen Fällen teurer, die Kosten pro Quadratmeter bewegen sich zwischen 1.300 und 3.000 Euro.
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