Leitfaden Haussanierung – Schritt für Schritt von Alt zu Neu

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Sie haben ein altes Haus gekauft und planen eine Sanierung? Dann liegen viele Einzelschritte vor Ihnen, bis aus dem alten Haus ein vollständig saniertes Gebäude mit hohem Wohnkomfort nach neuesten Standards wird. Am Anfang steht ein tragfähiges Finanzierungskonzept. Steht dieser, beginnt die Planung der einzelnen Maßnahmen durch einen erfahrenen Architekten. Die Ausführung erfolgt anschließend ebenfalls in mehreren Schritten.

Wärmebildaufnahme einer laufenden Isolationsmaßnahme am Haus © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Die Vollsanierung eines Hauses beginnt fast immer mit der energetischen Sanierung der Gebäudehülle zur Verbesserung des Wärmeschutzes © Ingo Bartussek, stock.adobe.com

Finanzierungsplan

In den wenigsten Fällen ist genug Eigenkapital vorhanden, um eine Sanierung zu finanzieren. Ein Sanierungskredit verschafft den erforderlichen finanziellen Spielraum. Für eine Kreditzusage muss Immobilienbesitz nachgewiesen werden. Weiterhin muss die Maßnahme den Wert der Immobilie steigern. Die Kredithöhe ist auf die von der Bank festgelegten Beleihungsgrenze (20 bis 60 % des Verkehrswertes nach der Sanierung). Als zweckgebundenes Darlehen darf er ausschließlich für die Sanierung verwendet werden. Sie profitieren dabei von günstigen Zinsen, da der Kredit über die Immobilie abgesichert ist.

Ein weiteres Element der Finanzierung sind Fördermittel, die vom Staat im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf Antrag gewährt werden. Die aktuellen Förderkonditionen können sich schnell ändern, deshalb ist es wichtig, vorab beim BAFA, bzw. der KfW Erkundigungen einzuholen.

So stellen Sie Ihre Immobilienfinanzierung stabil auf
So stellen Sie Ihre Immobilienfinanzierung stabil auf

Schließlich sollte ein Eigenkapital von mindestens 15 % vorhanden sein. Dieses Kapital wird in der Regel dazu genutzt, die Baunebenkosten abzudecken und ist für viele Banken Grundvoraussetzung für eine Kreditvergabe zur Baufinanzierung.

Die benötigte Gesamtsumme wird auf Basis der Entwurfsplanung ermittelt. Der beauftragte Architekt sowie Sachverständigengutachten bilden die Grundlage, um die Gesamtkosten der Sanierung zu ermitteln. Dabei gilt: Die Kreditsumme sollte nicht zu knapp kalkuliert werden, da eine Nachfinanzierung meist ungünstige Konditionen, also höhere Zinsen, mit sich bringt.

Feuchte Mauer im Garten  © focus finder, stock.adobe.com
Schadensbehebung geht vor und ist ein wichtiger Teil einer Haussanierung © focus finder, stock.adobe.com

Sanierung sinnvoll planen

Eine vollständige Haussanierung baut in logischen Schritten aufeinander auf. Ideal es die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, das den Ist-Zustand des Hauses, Ihr Budget sowie einen sinnvollen Bauablauf umfasst. Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig:

  • Schadensbehebung geht vor.
  • Die Sanierungsarbeiten werden von außen nach innen durchgeführt.

Eine effektive Sanierung baut aufeinander auf. So ist es wenig sinnvoll, die Heizung einzubauen, wenn die Gebäudehülle nicht wärmegedämmt ist. Der Innenausbau macht erst Sinn, wenn Elektro- oder Wasserinstallationen erneuert wurden.

Zeitliche Reihenfolge einer Altbausanierung
Zeitliche Reihenfolge einer Altbausanierung

Die Ist-Analyse

Der Ist-Zustand des Hauses bestimmt über die erforderlichen Maßnahmen und sollte idealerweise durch einen kundigen Sachverständigen analysiert nehmen. Er begeht das Haus vom Keller bis zum Dach, nimmt Mängel und Schäden auf und empfiehlt sinnvolle Sanierungsmaßnahmen. Dabei ist es wichtig, auch unter die Oberfläche zu schauen und die vorhandenen Installationen zu prüfen sowie vorhandene Schäden an der Bausubstanz – in der Regel verursacht durch Feuchtigkeit – und deren Ursache zu ermitteln.

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Bestandspläne oder Aufmaß?

Sind Bestandspläne vorhanden, werden diese nachkontrolliert, bzw. ergänzt und dienen als Grundlage für die Planung der Sanierung. Sind keine Pläne vorhanden, ist vor allem dann, wenn ein Bauantrag gestellt werden muss, ein Aufmaß erforderlich. Dieses erstellt der Architekt nach den Gebäudemaßen.

Grundriss Wohnung oder Haus, Zeichnung, Architektenplan © Pixxs, stock.adobe.com
Sind Bestandspläne vorhanden, bilden diese die Basis der Sanierungsplanung © Pixxs, stock.adobe.com

Die energetische Sanierung

In den meisten Fällen umfassen die Maßnahmen am Haus auch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle. Altbauten erfüllen nur selten die geforderten Werte hinsichtlich Dichtheit und Wärmedämmung. Dies bringt in der Regel einen Austausch der Fenster und Außentüren, eine Wärmedämmung der Fassade sowie Dacharbeiten mit Dämmmaßnahmen mit sich. Ein weiterer Aspekt ist der Einbau einer modernen und energieeffizienten Heizungsanlage.

Hilfestellung bei der energetischen Sanierung leistet der Energieberater, dessen Honorar förderfähig ist. Wird durch die Sanierung ein Effizienzhaus-Standard der KfW erreicht, winken zusätzliche Förderungen, die die Gesamtinvestitionslast für den Bauherrn senken können.

Energieberatung: Ablauf & Ziele
Energieberatung: Ablauf & Ziele
Energetische Sanierung © Marco2811, stock.adobe.com
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Die häufigsten Sanierungsmaßnahmen im Überblick

Je nach Baualter und individuellem Zustand sind unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Einige Bereiche sind jedoch in fast allen Fällen in mehr oder weniger umfangreichem Ausmaß betroffen. Dazu gehören:

  • Dachkonstruktion und Dacheindeckung
  • Fassade
  • Wärmedämmung
  • Fenster und Außentüren
  • Heizungsanlage
  • Elektro- und Wasserinstallation
  • Innenausbau und Sanitärinstallation
Die Haltbarkeit der Hausbestandteile gibt die im Haus zu sanierenden Stellen vor
Die Haltbarkeit der Hausbestandteile gibt die im Haus zu sanierenden Stellen vor

Raumaufteilung und Grundriss

Bei einer Vollsanierung werden neben der Schadensbeseitigung und Aufwertung des Gebäudes natürlich auch die Wünsche des Bauherrn berücksichtigt und entsprechend geplant. Dies betrifft Grundrissänderungen, um eine der Nutzung angepasste Raumaufteilung zu erzielen. Weitere Aspekte können Barrierefreiheit oder Flexibilität betreffen. Die Neuplanung berücksichtigt dabei die vorhandene Bausubstanz sowie unveränderliche, statisch relevante Bestandteile des Gebäudes wie Stützen und tragende Wände.

Sonderfall Denkmalschutz

Steht das zu sanierende Haus unter Denkmalschutz, gibt es besondere Herausforderungen. So müssen zum Teil Vorgaben hinsichtlich der verwendeten Materialien und Ausführungsweisen sowie der Optik erfüllt werden. Die zuständige Denkmalschutzbehörde muss in diesem Fall von Anfang an in die Planung mit einbezogen werden.

Vorgehen bei Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden
Vorgehen bei Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden

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Baugenehmigung erforderlich?

Der Sanierungsaufwand entscheidet darüber, ob für das Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Als Faustregel lässt sich sagen, dass immer dann ein Bauantrag gestellt werden muss, wenn am Haus große Veränderungen vorgenommen werden, bzw. dann, wenn die Statik betroffen ist. Mögliche Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, können zum Beispiel sein:

  • Durchbrüche in tragende Wände
  • Neue Fensteröffnungen
  • Einbau einer Dachgaube
  • Umfassende Änderungen in der Fassadenansicht
  • Rückbau, also Abriss von Teilen des Gebäudes sowie Anbauten
Wegweiser mit Schriftzug Bauantrag © vladdeep, stock.adobe.com
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen entscheidet darüber, ob ein Bauantrag gestellt werden muss © vladdeep, stock.adobe.com

Im Zweifelsfall sollten Sie immer bei der zuständigen Baubehörde nachfragen. Generell gilt, dass auch bei genehmigungsfreien Maßnahmen die baurechtlichen Vorschriften, zum Beispiel aus dem Bebauungsplan, eingehalten werden.

Tipp: Ist die Sanierung genehmigungsfrei, kann die Bauausführung theoretisch auch ohne Architekt, bzw. Planer erfolgen. Gerade bei einer Vollsanierung ist es jedoch ratsam, mindestsens einen fachkundigen und unabhängigen Bauleiter mit ins Boot zu holen, der die Arbeiten koordiniert und die fachgerechte und mängelfreie Ausführung kontrolliert.
Beispiele für genehmigungsfreie und genehmigungpflichtige Umbaumaßnahmen
Beispiele für genehmigungsfreie und genehmigungpflichtige Umbaumaßnahmen

Die Bauausführung

Nach einem vom Planer oder dem Bauleiter erstellten Bauzeitenplan erfolgt nun in mehreren Schritten die Sanierung des Hauses. Am Anfang stehen die Arbeiten an der Außenhülle, dazu gehören Dacheindeckung und Dachdämmung, Fassadenarbeiten wie das Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) oder Austausch der Fenster und Außentüren. Danach oder teilweise auch parallel können Arbeiten im Inneren des Hauses beginnen. In der ersten Phase werden Installationsleitungen und die Heizungsanlage erneuert, anschließend folgen gegebenenfalls Fußböden und schließlich der „dekorative“ Innenausbau mit Bodenleger-, Fliesen- und Malerarbeiten.

Sanierung: die richtige Reihenfolge
Sanierung: die richtige Reihenfolge

Koordiniert wird die Bauausführung entweder vom Planer, einem unabhängigen Bauleiter oder auch dem Hausherrn selbst. Nach der Fertigstellung erfolgt die Schlussabnahme mit Abnahmeprotokoll.

Kernsanierung eines Wohnhauses © beugdesign, stock.adobe.com
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