Aus eins mach zwei: Umbau vom Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus
Die Kinder ziehen aus oder möchten im Elternhaus bleiben, aber ihre eigene Wohnung haben. Dies sind die häufigsten Gründe, warum in einem bisher als Einfamilienhaus genutzten Gebäude zwei getrennte Wohnungen entstehen sollen. Glück hat, wer bereits bei der Hausplanung an später gedacht hat und die Trennung im Grundriss vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, stehen zum Teil umfangreiche Umbaumaßnahmen bevor.
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Zwei Wohnungen im Einfamilienhaus: Voraussetzungen und Möglichkeiten
Grundsätzlich lässt sich nahezu jedes Einfamilienhaus zu zwei getrennten Wohnbereichen umgestalten, die vorhandene Wohnfläche gibt dies in den allermeisten Fällen her. Die Frage ist nur mit wie viel Aufwand. Besonders unkompliziert ist der Umbau dann, wenn bereits beim Hausbau an diese spätere Möglichkeit gedacht wurde. Dann müssen in vielen Fällen lediglich im Innenbereich einige Wände versetzt und neue Anschlüsse verlegt werden.
Der Haustyp spielt dabei nur eine geringfügige Rolle: So lässt sich der Umbau sowohl im Bungalow wie auch im eineinhalb- oder zweigeschossigen Wohnhaus umsetzen. Bei diesen Hausformen kann ein zweiter Eingang für die getrennte Wohnung im Obergeschoss entweder über das zentral gelegene Treppenhaus oder von außen angelegt werden. Die zweite Variante ist insbesondere bei offenen Grundrissen sinnvoll, bzw. wenn sich die Treppe im Wohnbereich befindet.
Im klassischen Einfamilienhaus mit rund 150 m² Wohnfläche sind meist vier oder fünf Zimmer, Küche, Bad und Verkehrsflächen als Flure oder Treppen angelegt. Wie einfach die Trennung gelingt, hängt hier vom Zuschnitt sowie der Größe der Räume ab. Idealerweise bleiben die vorhandenen tragenden Wände bestehen, nichttragende Wände können versetzt oder gegen flexible Trockenbauwände ausgetauscht werden, die unabhängig von der Statik ganz nach Wunsch die neuen Räume in den einzelnen Wohnungen bilden. Reicht der vorhandene Platz nicht aus, können Ausbaureserven im Keller oder im Dachgeschoss genutzt werden. Auch ein Anbau oder eine Aufstockung sind dazu geeignet, die Wohnfläche zu vergrößern.
Ist der Umbau genehmigungspflichtig?
Sollen in einem Einfamilienhaus zwei getrennte Wohnungen entstehen, muss diese Umbaumaßnahme von der Baubehörde genehmigt werden. Das zuständige Bauamt prüft, ob die örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden und die Vorgaben aus der Landesbauordnung für ein Zweifamilienhaus erfüllt sind. Unter anderem spielt der Bebauungsplan eine Rolle, in dem Einschränkungen und Vorgaben zur Art und Nutzung von Gebäuden festgelegt sind. Insbesondere gilt dies, wenn mit der Umnutzung eine Erweiterung der Wohnfläche durch einen Anbau oder eine Aufstockung des Hauses verbunden sind. Zur Prüfung des Antrags sind verschiedene Bauvorlagen einzureichen, dazu gehören das Antragsformular, die Baubeschreibung sowie Pläne und Bauzeichnungen, aus denen die geplanten Änderungen ersichtlich werden.
Inspirationen und Ideen für die Trennung
Welche Möglichkeiten es gibt, eine zweite Wohneinheit im Einfamilienhaus zu schaffen, hängt von Größe und Grundriss des Hauses ab. Reicht der Platz aus, kann die Trennung über die Geschosse entstehen, das heißt das Ober- oder Dachgeschoss wird zu einer separaten Wohnung umgebaut. Wie umfangreich die Trennung ausfällt, hängt von den Wünschen des Bauherrn ab. So können zwei komplett getrennte Wohnungen mit eigenen Auf- und Eingängen entstehen. Soll in der zweiten Wohneinheit ein Familienmitglied einziehen, ist auch die gemeinsame Nutzung des Eingangsbereichs oder die Schaffung von Gemeinschaftsbereichen denkbar.
Wohnfläche erweitern: Anbau oder Aufstockung
Sollen zwei großzügige Wohnungen geschaffen werden oder reicht der vorhandene Platz nicht aus, um eine zweite Wohneinheit gut im Gebäude unterzubringen, lässt sich mehr Platz durch einen Anbau oder eine Aufstockung des Hauses schaffen. Diese Maßnahmen sind in der Regel genehmigungspflichtig und können zusammen mit der Nutzungsänderung beantragt werden.
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Möglichkeiten für den Eingangsbereich
Gerade bei moderneren Eigenheimen ist der Eingangsbereich mit der Treppe zum Obergeschoss häufig offen gehalten. Um hier zu trennen, kann es erforderlich sein, neue Wände einzuziehen, um die Wohnungen komplett zu trennen. Ist dies aufgrund der baulichen Voraussetzungen nicht möglich, kann der Zugang zur zweiten Wohnung im Obergeschoss über eine separate Außentreppe oder einen neu geschaffenen Laubengang erfolgen. Alternativ kann ein neuer Eingangsbereich über einen (genehmigungspflichtigen) Anbau geschaffen werden. Dieser bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die Wohnfläche insgesamt zu vergrößern.
Die zweite Wohnung im Keller
Besitzt das Einfamilienhaus einen Keller, kann eventuell auch dort die zweite Wohneinheit entstehen. Allerdings nur dann, wenn die baurechtlichen Vorgaben hinsichtlich Belichtung und Belüftung sowie Raumhöhe erfüllt sind. Geeignet als Wohnkeller sind höher gelegene Keller, die Platz für eine behagliche Souterrainwohnung bieten.
Platzsparende Einliegerwohnung
Eine Einliegerwohnung ist eine separate, kleine Wohnung, die an ein Einfamilienhaus angegliedert ist. Gerade dann, wenn die zusätzliche Wohneinheit für einzelne Familienmitglieder wie die Kinder oder als Ferienwohnung gedacht ist, kann sie eine perfekte Ergänzung sein, ohne den ursprünglichen Wohnraum allzu sehr einzuschränken. Einliegerwohnungen verfügen nicht zwangsläufig über einen eigenen Eingang, sie können direkt im Haus oder zum Beispiel auch auf der Garage angeordnet sein.
Was kostet der Umbau vom Ein- zum Zweifamilienhaus?
Die Kosten für den Hausumbau setzen sich aus vielen verschiedenen Positionen zusammen. Auf jeden Fall müssen neue Installationsleitungen verlegt und gegebenenfalls Wände versetzt oder neu eingezogen werden. Hinzu kommen Schallschutzmaßnahmen für die Trennwände und -decken sowie mehr oder weniger Aufwand für den Innenausbau. Soll die Wohnfläche durch einen Anbau oder eine Aufstockung erweitert werden, kostet dies ebenfalls. Als ganz grobe Richtschnur können für den Umbau vom Ein- zum Zweifamilienhaus Kosten von 400 bis 700 €/ m² kalkuliert werden.
Um die genauen Gesamtkosten zu ermitteln, muss der planende Architekt anhand der Entwurfsplanung die erforderlichen Baumaßnahmen zusammenstellen und eine erste Kostenschätzung abgeben. Je genauer diese Schätzung ausfällt, umso sicherer kann die Investition und deren Finanzierung geplant werden. Nicht vergessen werden dürfen die diversen Baunebenkosten wie die Planungskosten oder die Gebühren für den Bauantrag.
Umbauen und Sanieren in einem Rutsch
Soll ein älteres Einfamilienhaus um eine zweite Wohneinheit erweitert werden, ist es sinnvoll, nicht nur umzubauen, sondern zeitgleich auch zu sanieren. Dies betrifft insbesondere die Fassade und den Wärmeschutz, aber auch die Erneuerung der Heizungsanlage oder der Austausch der Fenster sowie eine verstärkte Dachdämmung können in diesem Zuge mit umgesetzt werden. Damit wird das Gebäude nicht nur aufgewertet und energieeffizienter, Sie können ebenfalls von den aktuellen Produkten aus dem Programm BEG – Bundesförderung effiziente Gebäude – profitieren. Die Antragstellung erfolgt beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Eine weitere Fördermöglichkeit bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit verschiedenen Krediten und Zuschüssen für die Haussanierung.
Bauantrag bei Anbau, Umbau und Sanierung
Wird ein Haus neu gebaut, muss in den meisten Fällen ein Bauantrag gestellt werden. Ebenfalls antragspflichtig sind viele Anbau-, Sanierungs-… weiterlesen