Die 20er und 30er Jahre – alte Wohnformen neu aufgepeppt
Neue Wege geht die Architektur der 1920er- und 1930er-Jahre. Statt der reich verzierten und üppigen Wohngebäuden wie sie aus der Gründerzeit bekannt sind, entstehen schlichte bis puristisch gehaltene Wohnquartiere. Der Übergang vom Üppigen zur Einfachheit folgt den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen im Land und bezieht sich nicht nur auf die Optik, sondern auch auf Grundrisse und Konstruktionen. Städte wie Berlin machte der neue Baustil zu einer modernen Metropole, einige der Siedlungen und Wohnquartiere aus dieser Zeit sind zum UNESCO Weltkulturerbe erklärt. Neben diesem Baustil wurden weiterhin traditionelle Gebäude errichtet.


Sparsame Konstruktionen schaffen neue Aufgaben
Minimierte Wand- und Deckenquerschnitte gehören zu den charakteristischen Merkmalen der Gebäude aus den 20er und 30er Jahren. Die Außenwände, die nur unzureichenden Schall- und Wärmeschutz besitzen, bestehen nach wie vor aus Ziegeln, aber oft auch aus Bimsmauerwerk oder Hohlblocksteinen.
Auch an der Fassade zeigt sich die Schlichtheit dieses Stils: Die einfachen Putzfassaden werden durch das Spiel mit Fensterformen und -anordnungen gestaltet. Vielfach finden sich auch energetisch ungünstige Eckfenster. Die Decken sind in vielen Fällen als Holzbalkendecken ausgeführt, der Keller ist in Stampfbetonweise mit unzureichender Abdichtung hergestellt.
Aus der Konstruktionsweise, die insgesamt sparsam gehalten ist, ergeben sich typische Schadensbilder und Mängel, die bei einer Sanierung berücksichtigt werden müssen. Kleinteilig und damit nach heutigen Maßstäben sehr beengt zeigen sich die Grundrisse dieser Wohnhäuser insbesondere im Mehrfamilienhaus. Die Bäder oder WCs befinden sich innerhalb der Wohnung.
Das ist neu: Erstmals in der Architektur verschmolzen Fassade und Räume zu einer planerischen Einheit, die Gestaltung und Nutzung der Räume ist an der Fassade ablesbar. „Form follows Function“ war die neue Devise.

Sanierungsschwerpunkte

Wie bei jedem Altbau gibt es auch bei den Gebäuden, die in den 20er bis 30er Jahren errichtet wurden, besondere Schwerpunkte, die bei einer Sanierung berücksichtigt werden müssen. Ziel der Modernisierung ist in der Regel die Aufwertung der Ausstattung, zum Beispiel im Bereich der Elektroinstallation sowie eine Verbesserung des Schall- und Wärmeschutzes. Eine Herausforderung besteht darin, die meist kleinteiligen Strukturen so anzupassen, dass sie heutigen Anforderungen an großzügige Raumzuschnitte und viel Licht genügen.

Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Fassaden sind stark durch die besondere Fenstergestaltung geprägt. Wird hier saniert, dann ist ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen erforderlich, um den Charakter zu erhalten. Insbesondere die größeren Profilstärken moderner Fenster können eine große Herausforderung darstellen.
- Die Architektur dieser Bauphase war hinsichtlich der statischen Konstruktionen häufig für die damalige Zeit sehr unkonventionell. Insbesondere Stahlbauteile an Balkonen oder Loggien müssen sorgfältig auf Korrosionsschäden und Tragfähigkeit überprüft werden.
- Die Dacheindeckung bedarf einer Erneuerung, auch die Dachkonstruktion muss hinsichtlich der Statik überprüft werden.
- Feuchteschäden aufgrund fehlender Abdichtungen im Keller- und Sockelbereich gehören zu den üblichen Mängeln.

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Von kleinteilig zu großzügig – die neue Grundrissgestaltung

Beim Umbau einer Wohnung aus den 20er und 30er Jahren zeigen sich insbesondere im Mehrfamilienhaus oft beengt wirkende Grundrisse mit ausgesprochen kleinen Bädern. Um hier Großzügigkeit zu schaffen und gleichzeitig die vorhandene Situation zu berücksichtigen, ist häufig viel Geschick nötig. Bei Villen dieser Zeit und anderen Einfamilienhäusern stellt sich die besondere Problematik in der Regel weniger. Dennoch nehmen der Innenaus- bzw. Umbau und die Neugestaltung der Räume viel Aufmerksamkeit in Anspruch. Dies gilt insbesondere für die Elektroinstallation sowie die Anordnung von Küche und Sanitärräumen.
Durch den nachträglichen Einbau von Stahlträgern und Unterzügen können die Raumzuschnitte an die modernen Anforderungen nach großzügigen und geöffneten Räumen umgesetzt werden.

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Energetische Sanierung in den Häusern der 1920er und 1930er Jahre

Wie in allen Altbauten fordert das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) auch in diesen Häusern eine energetische Sanierung. Diese betrifft zum einen die Aufrüstung der Wärmedämmung von Fassade und Dach, zum anderen muss die Heiztechnik angepasst werden. Die obersten Geschossdecken, aber auch die Treppenhauswände benötigen im Innenbereich eine zusätzliche Dämmung, um einen ausreichenden Wärmeschutz zu garantieren. Folgende Schwerpunkte sind dabei zu beachten:
- Die Kelleraußenwände müssen gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden.
- Eine Außendämmung, zum Beispiel in Form eines WDV-Systems verbessert den Wärmeschutz der Außenwände.
- Die Außenwände müssen gegen aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet werden.
- Die Fenster müssen gegen Isolierglasfenster ausgetauscht werden.
- Im Dach, bzw. auf der obersten Geschossdecke sind zusätzliche Dämmmaßnahmen und Abdichtungen erforderlich.
- Die komplette Heiztechnik samt Leitungsführung muss ausgetauscht, bzw. neu installiert werden.



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