Wintergarten Planung

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Wintergarten: Von der Planung bis zur Einweihung

Sie haben sich für die Anschaffung eines Wintergartens entschieden? Prima! Unser folgender Überblick begleitet Sie von der Planung bis zur Einweihung durch das Projekt und gibt Ihnen hilfreiche und praxisnahe Informationen an die Hand, damit Sie lange Freude an dem Anbau haben werden.

Wintergarten: Die Himmelsrichtung beeinflusst die Nutzung
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Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie bereits eine Vorstellung davon haben, wie der Wintergarten später einmal aussehen und welche Zwecke er erfüllen soll. Falls Sie noch unschlüssig sind, finden Sie in unseren Darstellungen von Arten, Nutzungsmöglichkeiten, Baumaterialien und Bauweisen viele Anregungen. Außerdem empfiehlt es sich, Musterausstellungen oder Referenzobjekte in Augenschein zu nehmen, um ein Gefühl für die zahlreichen Alternativen zu bekommen.

Einschränkende Faktoren bei der Anschaffung eines Wintergartens sind meist der zur Verfügung stehende Platz oder die finanziellen Möglichkeiten. Ebenfalls grundlegend wichtig ist die Frage, ob selbst gebaut oder ein Dienstleister vom Fach die Aufgaben übernehmen soll. Eine Entscheidungshilfe hierzu finden Sie in unserem Exkurs Selbst bauen oder bauen lassen?.

Wintergarten © Sunshine Wintergarten GmbH
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Wintergarten: Gut geplant ist halb gewonnen

An erster Stelle sollte die juristische Klärung des Vorhabens stehen. Baurecht ist Ländersache. Das heißt, die für Sie gültigen Regeln hängen von Ihrem Standort ab. In vielen Fällen ist der Wintergarten genehmigungspflichtig und erfordert einen Bauantrag. Welche Regeln in welchem Bundesland gelten, steht in den jeweiligen Landesbauordnungen. Auch wenn in Ihrem Bundesland keine Genehmigungspflicht besteht, müssen Sie sich als Bauherr selbstredend an die geltenden Vorgaben gemäß Recht und Gesetz halten, etwa das zulässige Ausmaß der Bebauung oder das Nachbarschaftsrecht.

Sind die Rahmenbedingungen geklärt, geht es an die Umsetzung. Soll der Bau vom Fachbetrieb durchgeführt werden, gilt nach wie vor die alte Binsenweisheit, dass Konkurrenz das Geschäft belebt.

Wintergarten: Ist eine Baugenehmigung notwendig?
Wintergarten: Ist eine Baugenehmigung notwendig?

Holen Sie sich, abhängig vom Ausmaß des gewünschten Wintergartens, mindestens drei Angebote von Fachbetrieben ein. Achten Sie dabei darauf, dass Sie möglichst präzise und einheitliche Vorgaben machen, damit die Angebote später gut miteinander verglichen werden können. Das Gesamtpaket muss stimmen, daher sollte der günstigste Preis nicht allein ausschlaggebend sein.

Wintergarten Fachbetriebe: Ein Ansprechpartner für alle Gewerke
Wintergarten Fachbetriebe: Ein Ansprechpartner für alle Gewerke

Haben Sie sich für ein teureres Angebot entschieden, lohnt es sich jedoch durchaus, den ausgewählten Fachbetrieb mit etwaigen günstigeren Konkurrenzangeboten zu konfrontieren – in der Regel zeigt er sich zumindest in Grenzen bereit, den Preis nachzuverhandeln. Entscheidend sollten zudem seine Qualifikationen und seine Erfahrung sein. In der Praxis hat es sich zudem als hilfreich erwiesen, wenn das Unternehmen einen Standort in der Nähe des Bauherren hat, um Dinge auf „dem kurzen Dienstweg“ klären oder unvorhergesehene Probleme schnell lösen zu können. Oftmals werden verschiedene Gewerke auch an verschiedene Fachbetriebe vergeben. Hier sollte der Bauherr tunlichst darauf achten, dass die Abstimmung und Kommunikation zwischen allen Beteiligten reibungslos verläuft.

Ein Wintergartenfachbetrieb sollte bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Ein Wintergartenfachbetrieb sollte bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Ohne Fachkenntnisse geht es nicht

Wird der Bau in Eigenregie durchgeführt, sollte man seine Grenzen kennen und notfalls für anspruchsvolle Spezialaufgaben, etwa die Berechnung der Statik, zumindest punktuell Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen. Vor allem, wenn der Wintergarten auch zu Wohnzwecken genutzt werden soll, sind Fachkenntnisse und Erfahrungswerte nahezu unabdingbar.

Das Fundament muss die Lasten des Wintergartens tragen, Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit bieten, und dient zudem der Wärmedämmung. Ein bereits vorhandener Boden, etwa von einer Terrasse, verfügt meist nicht über diese Qualitäten und kann daher in der Regel nicht als ausreichendes Fundament genutzt werden. Nötig sind zudem ein Frostschutz und die Berücksichtigung der Leitungen, die in den Boden verlegt werden sollen – beispielsweise für Heizung und Elektro-Anschlüsse. Diese im Nachhinein einzubringen, erfordert meist einen unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit, Arbeit und Kosten.

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Der Wintergarten nimmt Formen an

Der weitere Aufbau hängt von den ausgewählten Typen, Formen und Arten des Wintergartens ab. Selbermacher sollten vor allem ein Auge auf die Vor- und Nachteile der einzelnen Materialien sowie der Verglasung legen. Während Kunststoff beispielsweise ein vergleichsweise geringes Gewicht aufweist und pflegeleicht ist, strahlt der Werkstoff für viele andererseits weniger Atmosphäre aus als etwa Holzkonstruktionen. Das Naturmaterial erfordert jedoch wiederum mehr Pflegeaufwand und ist anfälliger für Wetter- und Schädlingseinflüsse.

Ähnlich vielfältige Möglichkeiten gibt es beim Glas: Abhängig vom Standort können spezielle Schallschutzgläser sinnvoll sein, während sie bei einem Wintergarten inmitten der Natur eher kontraproduktiv sind. Weitere Überlegungen sollten sich auf einen eventuell gewünschten Einbruchschutz beziehen. Abhängig vom Standort und der damit verbundenen Sonneneinstrahlung können auch Wärmeschutzgläser über Wohl und Wehe eines gelungenen Wintergartens entscheiden, da sich die Räume unterhalb der Glaskonstruktionen unter Umständen erheblich aufheizen können. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel Energieeffizienz und Dämmung.

Wintergarten © Sunshine Wintergarten GmbH
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Wintergarten © SOLARLUX Aluminium Systeme GmbH
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Alles, was (Vertrags-)Recht ist

Übernimmt ein Fachbetrieb, kümmert er sich im Verbund mit dem Bauherren um solche Fragestellungen. Achten Sie bei der Vertragsgestaltung darauf, dass die aufgeführten Arbeiten mit Ihren Wünschen übereinstimmen. Eine Orientierung an der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) erspart meist viel Zeit und Diskussionen, da darin zahlreiche grundlegende Vertragsgegenstände geregelt sind. Sie gelten bei einem Bezug auf die VOB automatisch, wenn sie nicht im individuellen Vertrag geregelt sind. Auch wenn sich niemand Ärger wünscht, sollten im Vertrag außerdem die Gewährleistung und das Vorgehen bei außerplanmäßig auftretenden Hürden beziehungsweise Arbeiten sowie bei Schäden geklärt werden.

Steht der Wintergarten, sollte der Bauherr auf einer ordnungsgemäßen Abnahme bestehen. Diese kann zum Beispiel bei einem gemeinsamen Rundgang mit Inspektion des Baus erfolgen. Werden Mängel festgestellt, sollte die Abnahme verweigert werden. Die Beanstandungen sollten schriftlich fixiert und dem Dienstleister die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Ist die Abnahme erst einmal erfolgt, wird die Rechnung des Fachbetriebs fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt.

Fehlt noch eines: die Einweihung. Laden Sie Nachbarn und Freunde ein und stoßen Sie gemeinsam mit ihnen auf die neu gewonnene Freiheit an. Wir wünschen viel Spaß dabei!

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