KfW fördert altersgerechten Umbau

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Beratung barrierefreier Umbau
Beratung Barrierefreier Umbau
Nicht nur wer energetisch saniert, auch wer Barrieren in den eigenen vier Wänden abbaut und den Einbruchschutz erhöht, kann dafür eine Investitionszuschuss vom Staat nutzen: Seit Oktober gibt es eine neue Zuschussvariante im seit fünf Jahren bestehenden Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW Bank. Insgesamt 54 Millionen Euro stehen bis 2018 bereit. Die Zuschüsse können von privaten Eigentümern und Mietern in Anspruch genommen und mit anderen Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden.

„Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun drei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen“, erklärt Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. „Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, gegen Einbrüche tun.“

Die Förderstandards des neuen Zuschussprogramms entsprechen dem bestehenden Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“. Gefördert werden Einzelmaßnahmen in den Bereichen:

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Badumbau
  • Bedienelemente und Hilfssysteme
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen

Beispiele für mögliche Maßnahmen sind:

  • der Einbau bodengleicher, moderner Duschen
  • die Installation von Stütz und Haltesystemen
  • die Einrichtung von Notrufsystemen
  • die Verbreiterung von Türen und Durchgängen
  • der Einbau von Treppenliften
  • der Anbau von Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
  • der Einbau schwellenloser und einbruchhemmender Haus- und Wohneingangstüren
  • die Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen oder Abstellplätzen für Kinderwagen, Fahrräder, Rollstühle und Gehhilfen

Modernisierer erhalten einen Zuschuss von bis zu 8 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Die Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren können dabei frei kombiniert werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ angestrebt, können Modernisierer sogar einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme bis maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen.

Die neue Zuschussvariante soll einen Beitrag dazu leisten, den Wohnkomfort zu erhöhen, die Lebensqualität von älteren Menschen und jungen Familien in den eigenen vier Wänden zu erhöhen und Älteren ein möglichst langes, selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Wohnumgebung zu ermöglichen. Der Hintergrund ist, dass ein frühzeitiger Umbau der eigenen Wohnung die Gefahr von Stürzen und Unfällen präventiv senkt und eine Erleichterung für pflegende Personen schaffen.

Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Internetseite.

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