Brandschutzbestimmungen für Öfen

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Brandschutzbestimmungen für Öfen und Kamine

Für die Aufstellung und den Betrieb von Kaminöfen gelten verschiedene Vorschriften. Besonders im Bereich des Brandschutzes gibt es einiges zu beachten. Da privat betriebene Einzelfeuerstätten eine grundsätzliche potenzielle Gefahrenquelle darstellen, ist die Beachtung der Regeln besonders wichtig. Diese beziehen sich zum Beispiel auf die Abstände des Ofens von Wänden, aber auch hinsichtlich der Betriebssicherheit von offenen Kaminen.

Brandschutz © stockWERK, fotolia.com
Brandschutz © stockWERK, fotolia.com

Abstandsregeln für Öfen

Grundsätzlich gilt, dass der Abstand eines Kaminofens zur nächsten Wand mindestens 20 cm betragen muss. Auf der Seite der Heizraumtür darf ein Wandabstand von 80 cm nicht unterschritten werden. Dieser Mindestabstand sollte möglichst überschritten sein, um ein komfortables Bestücken des Ofens zu ermöglichen. Im Überblick gelten für den Brandschutz bei Kaminöfen folgende Regeln hinsichtlich der Mindestabstände:

  • 20 cm zwischen Rückseite und Wand
  • 30 cm zu jeweils beiden Seiten
  • 65 cm zu jeweils beiden Seiten, bei Seitenscheiben
  • 20 cm zwischen Rauchrohr und Decke
  • 80 cm vor der Frontverglasung

Direkt vor dem Kaminofen und an den Seiten muss auch der Fußboden brandsicher sein. Vorgeschrieben ist ein Bereich von 50 cm vor und jeweils 30 cm neben der Feuerstätte. Als Bodenbelag eignen sich hier alle brennbaren Materialien wie zum Beispiel Fliesen oder Metall, aber auch Glas oder Naturstein.

Abstände eines Ofens
Abstandsregeln für Öfen

Je nach Bundesland kann es zu abweichenden Vorschriften kommen. Grundsätzlich sollten die Abstände so großzügig wie möglich bemessen sein. Das schützt nicht nur vor Bränden, sondern sieht meist auch besser aus. Gerade auf der Türseite ist genug Platz nötig, um den Ofen entspannt anheizen zu können.

Kaminofen © maho, fotolia.com
Kaminofen © maho, fotolia.com

Neben dem Mindestabstand des Ofens von der Wand gibt es noch weitere Bedingungen, die am Aufstellort erfüllt sein müssen. Insbesondere zu brennbaren Wänden hin muss ein Brandschutz in Form einer Vormauerschale aus nichtbrennbarem Material mit einer Stärke von 10 cm vorgesehen sein.

Tipp: Alternativ können Wärmedämmplatten auf die Wand montiert werden. Damit wird verhindert, dass sich die Wand aus brennbarem Material aufgrund der Hitze selbst entzündet.
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Brandschutz für offene Kamine

Geht es um den Brandschutz für offene Kamine, sind beim Bau folgende Regelungen relevant:

  • TROL (Fachregel des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks)
  • DIN-EN-13229
  • Feuerungsverordnung

Für den Betrieb schützt ein Funkenschutzgitter davor, dass glühende Holzteile in den Raum gelangen, wie beim Kaminofen muss auch vor dem offenen Kamin der Bodenbelag aus nicht brennbarem Material bestehen.

Tipp: Für mehr Brandschutz im Kamin eignet sich eine spezielle Brandschutzdämmung. Sie verhindert, dass bei beschädigtem Feuerraum die Flammen in die Wand überschlagen. Als Dämmmaterial eignet sich zum Beispiel Calciumsilikat.

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Brandschutzvorschriften für Schornsteine

Auch für den Schornstein, ohne den sich ein Kaminofen, offener Kamin oder Kachelofen nicht betreiben lässt, gibt es Brandschutzvorschriften. Diese sind in der DIN V 18160-1 enthalten. Welche Abstände zu brennbaren Stoffen eingehalten werden müssen, hängt von der Abstandsklasse des Schornsteins ab. Üblich ist zum Beispiel ein Schornstein der Abstandsklasse G 50 – rußbeständig mit einem Mindestabstand von Wänden von 50 mm. Diese Regel gilt für den Abstand von Holzwänden oder Verschalungen, aber auch für Unterverkleidungen aus Holz am Schornsteinkopf. Der Abstand wird mit nichtbrennbarem Dämmstoff ausgefüllt. Nicht eingehalten werden muss der Abstand zu Fußlatten oder Holzbalken, da ist ein Maß von 20 mm ausreichend. Zu Fenstern muss der Abstand des Schornsteins mindestens 20 cm betragen.

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Außerdem relevant ist die maximale Abgastemperatur, die in Temperaturklassen eingeteilt ist. Für eine optimale Standsicherheit im Brandfall muss ein Schornstein mindestens 90 Minuten Feuer überstehen, ohne einzustürzen. Er gehört damit in die neue Feuerwiderstandsklasse L 90. Ist dies nicht der Fall, kann der Brand in andere Geschosse überschlagen.

Tipp: Abgasleitungen in Wohngebäuden geringerer Höhe müssen dem Feuer nur 30 Minuten widerstehen (L 30). Einzelheiten zu den jeweiligen Brandschutzbedingungen sind in den Landesbauordnungen zu finden.
Kaminofen © Wilm Ihlenfeld, fotolia.com
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