Energieberater Qualifikationen

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Energieberater werden – die Voraussetzungen

Um Energieeffizienzexperte für die Förderprogramme des Bundes zu werden, bedarf es eines Eintrags in der Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de). Wer dort aufgeführt werden möchte, ist an gewisse Grundvoraussetzungen gebunden. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, denn Energieberater kann sich prinzipiell jeder nennen. Im Gegensatz beispielsweise zum Gebäudeenergieberater (HWK) handelt es sich beim Energieberater nämlich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Das erleichtert „schwarzen Schafen“ den Zugang zu diesem lukrativen Berufsfeld enorm.

Heizungscheck © ZVSHK
Heizungscheck und Energieberatung © ZVSHK
Vorsicht: Energieberater ist kein geschützter Begriff
Vorsicht: Energieberater ist kein geschützter Begriff

Basics beherrschen

Wer Energieeffizienz-Experte werden will, muss Grundqualifikationen vorweisen können oder diese nachholen. Hinzu kommen, je nach beabsichtigtem Einsatzbereich, Zusatzqualifikationen. Wer beispielsweise als Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude in die Liste aufgenommen werden will, benötigt eine Fortbildung im Umfang von 120 Unterrichtseinheiten, wenn er einen Hochschulabschluss in einer relevanten Fachrichtung besitzt. Handwerksmeister oder Techniker benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten. Personen ohne Grundqualifikation müssen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine erfolgreiche Teilnahme an der Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude vorweisen.

Als Energieeffizienz-Experte für Nicht-Wohngebäude müssen Personen mit Grundqualifikation ein Vertiefungsmodul mit 80 Unterrichtseinheiten durchlaufen. Wer keine Grundqualifikation besitzt, muss neben der Qualifikationsprüfung und dem Vertiefungsmodul eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen können, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die Energieberatung von Gebäuden erworben wurde.

Die Energieeffizienz-Expertenliste wird seit 1. Juli 2023 von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreut. Zuvor war sie beim BAFA angesiedelt, das auch weiterhin für die Durchführung der Qualifikationsprüfungen zuständig ist.

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Unabhängigkeit erklären

Wer sowohl die Grundvoraussetzungen erfüllt als auch die Weiterbildungen erfolgreich durchlaufen hat, ist fast am Ziel. Als Berater im Förderprogramm muss nun noch versichert werden, dass kein wirtschaftliches Eigeninteresse des Beraters bezüglich bestimmter Investitionsentscheidungen besteht. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht der Eintragung als förderfähiger Energieexperte nichts mehr im Wege.

Alternativer Zugangsweg
Energieberatungen können vielfältig und komplex sein. Das deckt sich nicht immer punktgenau mit den bestehenden Ausbildungsberufen, Studiengängen und Weiterbildungen. Das BAFA hat daher im Rahmen eines Forschungsprojekts mit der Universität Kassel eine eigene Qualifikationsprüfung entworfen und erfolgreich getestet. Sie bietet einen alternativen Zugangsweg zur Aufnahme in die Energieeffizienz-Expertenliste und damit zur förderfähigen Energieberatung. Damit richtet sie sich vor allem an Personen, die über fachliches Wissen, aber nicht über die nötigen formalen Grundqualifikationen verfügen. Mittlerweile haben mehrere Einrichtungen entsprechende Kurse und die Prüfung in ihr Weiterbildungsangebot aufgenommen.

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Weiterbildung

Gelistete Energieberater haben ihren Eintrag lediglich für drei Jahre sicher. Zur Verlängerung ihres Eintrags sind sie verpflichtet, vorgegebene Praxisnachweise zu erbringen.

Kann kein oder kein ausreichender Praxisnachweis erbracht werden, erhöht sich der Fortbildungsaufwand. So ist sichergestellt, dass die gelisteten Energieeffizienz-Experten immer auf dem aktuellen Stand der Technik sind und über die nötige Erfahrung und Qualifikation verfügen.

Energieausweis Haus © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
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