Dämmung Förderung

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Fördermittel Dämmung 2024: Staatlich gefördert zum Traum vom Haus

Der Bau oder der Kauf eines Hauses ist für die meisten Menschen die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Die wirtschaftliche Frage „Was können wir uns leisten?“ steht daher in aller Regel im Vordergrund. Damit bei diesen Überlegungen der Wärmeschutz nicht auf der Strecke bleibt, fördert der Staat Baumaßnahmen, die hohe energetische Standards setzen, sowie die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien.

Fördermittel sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG zusammengeführt und neu strukturiert worden. Hiernach gibt es drei Programme, nämlich für Wohngebäude (BEG WG), für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Vergabe der Mittel aus den Programmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude werden durch die KfW abgewickelt. Die Bank hat dazu verschiedene Kreditprogramme aufgelegt. Ältere Programme wurden schon im Januar 2022 mit einem Förderstopp belegt und können nicht mehr beantragt werden. 2024 gibt es mit der Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wiederum Änderungen. Relevant für Immobilienbesitzer oder die, die es werden wollen, sind:

  • Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“
  • Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau- Wohngebäude“ (unbekannt, ob 2024 fortgeführt, vermutlich erst nach Verabschiedung des Haushalts 2024 wieder beantragbar)
Fördermittel © Doc Rabe, fotolia.com
Fördermittel © Doc Rabe, fotolia.com

Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung (BEG EM) werden indes vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

KfW Förderung für den Neubau und die Sanierung

Auch diese Förderung wurde am 24. Januar 2022 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Sie erfolgte bislang über zinsvergünstigte Kredite oder Zuschüsse. Bei den Krediten wird der Zins dabei in den ersten zehn Jahren aus staatlichen Mitteln heruntergesetzt. Gefördert werden seit Februar 2023  KfW-Effizienzhäuser der Stufen

  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KKfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 40

Sie weisen einen besonders niedrigen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß auf. Die Zahl gibt an, welchen Primärenergieverbrauch die Häuser im Vergleich zu einem Standard-Neubau verbrauchen dürfen. Beim Effizienzhaus 55 darf der Energieverbrauch nur bei maximal 55 Prozent liegen. Die Förderung für das Effizienzhaus 55 wurde im Januar 2022 jedoch endgültig eingestellt, weil sich der Baustandard mittlerweile am Markt durchgesetzt hätte. Bei dem Effizienzhaus 40 darf der Energieverbrauch entsprechend nur bei maximal 40 Prozent liegen.

Darüberhinaus erhalten die jweiligen KfW-Effizienzhäuser höhere Förderung für die sogenannte Erneuerbare Energien Klasse, wenn bei der Sanierung eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird und damit oder mit Abwärme mindestens 65 % des Energiebedarfs gedeckt werden.

Ein so energieeffizientes Gebäude wie ein KfW-Effizienzhaus stellt hohe Anforderungen an die Planung und die Ausführung. Wer einen Kredit über das Programm „Wohngebäude“ beantragen möchte, muss Planung, Antragstellung und Durchführung seines Bauvorhabens durch einen von der KfW anerkannten Sachverständigen begleiten lassen. Eine Liste dieser Experten gibt es im Internet auf www.energie-effizienz-experten.de. Über unsere Energieberatersuche finden Sie ebenfalls Energieberater in Ihrer Region.

Der Antrag für den Förderkredit muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Dieser Beginn ist:

  • Bei einem Neubau der Beginn der Bauarbeiten. Die Planung und Beratung oder der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen stehen dem Antrag also nicht im Wege.
  • Bei einem Ersterwerb der Abschluss des Kaufvertrags.
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Die Baubegleitung – Kontrolle durch Experten

Um die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen und damit das Erreichen der geplanten Effizienzstandards sicherzustellen, verlangt die KfW bei den Krediten aus den „Wohngebäude“-Programmen die Begleitung der Maßnahmen durch einen anerkannten Sachverständigen. Die Kosten dafür muss der Modernisierer allerdings nicht alleine tragen. Im Rahmen des Programms 261 übernimmt die KfW 50 % der Kosten für die Baubegleitung.

Fördermittel für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung können jedoch nach wie vor über das BAFA beantragt werden.

Wie sanierungsbedürftig ist das Haus überhaupt?

Bevor festgelegt wird, auf welchen Effizienzstandard ein Haus gebracht werden soll, ist eine umfassende Energieberatung notwendig. In diesem Fall nimmt ein Energieberater die Immobilie in Augenschein und prüft, welche energetischen Optimierungsmaßnahmen möglich und sinnvoll sind. Er kann dabei auch einschätzen, welche Kosten durch die energetische Sanierung auf ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau entstehen.

Eine gute Alternative: der Steuerbonus

Mit dem Klimapaket steht eine Alternative zur BAFA und KfW-Förderung bereit, die sich bei der Dämmung für den Bauherren gegebenenfalls noch mehr lohnen kann: der Steuerbonus. Er wurde als Ergänzung zu den Förderprogrammen eingeführt, kann aber nicht mit ihnen kombiniert werden. Pro Wohneinheit können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. In den ersten beiden Jahren können sieben Prozent, im dritten dann noch sechs Prozent angesetzt werden. Insgesamt ist ein Förderbetrag von bis zu 40.000 Euro möglich – sofern das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und der Steuerzahler selbst darin wohnt.

Eine direkte Förderung lohnt zwar in den meisten Fällen eher, jedoch kann der Steuerbonus eine gute Alternative sein, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt werden. Ohnehin sind die Hürden bewusst niedrig gehalten: Beim Finanzamt muss lediglich eine Bescheinigung von einem Fachunternehmen vorgelegt werden, das bestätigt, die Arbeiten nach den geltenden Anforderungen umgesetzt zu haben.

Sanieren: Fördermittel oder Steuervorteil
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Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Optionen

Angenommen, als Einzelmaßnahme sollen die Fenster ausgetauscht werden, um Energieverluste zu minimieren:

Austausch der alten Fenster durch neue Wärmedämmfenster, Kosten: 15.000 Euro

  • BEG-Zuschuss für Einzelmaßnahmen in Höhe von 15 % (+ 5 % mit Sanierungsfahrplan), über das BAFA zu beantragen: 3.000 Euro
    Verbleibender Eigenanteil: 12.000 Euro
  • Alternative Steuerbonus: 20 Prozent der Kosten: 3.000 Euro
    Verbleibender Eigenanteil: 12.000 Euro
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
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Wichtig: In diesem Beispiel ergibt sich bei allen drei Optionen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000 Euro. Aber auch der Zeitraum und die Konditionen spielen für viele Immobilienbesitzer eine große Rolle. Bei Kreditaufnahme müssen zusätzlich Zinsen gezahlt werden, beim Steuerbonus fließen die 3.000 Euro erst mit den Steuererklärungen der folgenden Jahre zurück.

Nimmt man mehr Geld in die Hand und setzt sich ein KfW-Effizienzhaus zum Ziel, kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro beantragt werden. Grundsätzlich sollte man zunächst eine Bestandsaufnahme des eigenen Projekts machen und dann durchrechnen (lassen), welche Förderung im individuellen Fall am lohnendsten ist.

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