Barrierefrei Umbauen: Förderung und Zuschüsse

Teilen:

Förderung und Zuschüsse 2024 kombinieren – doppelt profitieren

Wer sein Eigenheim oder seine Wohnung altersgerecht umbaut, der kann sich bei der Finanzierung der einzelnen Maßnahmen unter die Arme greifen lassen. Der Staat fördert den barrierefreien Umbau mit Hilfe der KfW-Förderbank. Auch Gemeinden und Kommunen haben in manchen Fällen spezielle Förderprogramme, die sich individuell nutzen und mitunter auch kombinieren lassen. Wirtschaftlich besonders attraktiv ist allerdings eine Kopplung von Fördermaßnahmen aus dem Bereich des altersgerechten Umbaus und der Sanierung unter energetischen Aspekten. Hier ist zu beachten, dass nicht jede Fördermaßnahme beliebig kombinierbar ist! Es lässt sich übrigens nicht nur der Umbau mit KfW-Mitteln finanzieren, sondern auch der Erwerb einer altersgerecht sanierten Wohnimmobilie.

Fördermittel © Doc Rabe, fotolia.com
Fördermittel nutzen © Doc Rabe, fotolia.com

KfW-Förderung zum altersgerechten Umbau

Ein Kredit der KfW im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ bildet die Basis für einen altersgerechten Umbau. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus
  • Umwidmung von Nichtwohnflächen und Wohnflächenerweiterung
  • Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz

Gefördert werden diese Maßnahmen über einen Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit (Stand Mitte Januar 2024 besteht nach wie vor die Haushaltssperre und die Mittel für das Programm sind noch nicht freigegeben. Den aktuellen Stand erfahren Sie immer auf der Homepage der KfW.). Bedingung für eine Förderung ist die Ausführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW ist möglich.

KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen
KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen

Altersgerecht Umbauen mit KfW Zuschuss

Die Zuschussvariante der KfW-Bank ist unter dem Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investionszuschuss“ zu finden. Der Zuschuss wird für Investitionen von maximal 25.000 Euro bis zu einer Höhe von 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen und 6.250 Euro für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ (Stand 07/23) ausgezahlt.

Achtung: Derzeit (Mitte Januar 2024) kann dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden, da auch hier die Haushaltssperre wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus November 2023 gilt. Sobald sich Änderungen ergeben, erfahren Sie dies hier. Der aktuelle Stand kann auch immer auf der Website der KfW eingesehen werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Eine Kombination des KfW-Zuschuss mit einem Zuschuss der Pflegekasse für die gleiche Maßnahme zur Barrierereduzierung ist nicht möglich. So kann zum Beispiel ein Treppenlift nur entweder über die KfW oder über die Pflegekasse gefördert werden. Werden innerhalb einer Wohneinheit beide Fördermöglichkeiten genutzt, muss für die Abrechnung bei der KfW eine extra Rechnung vorgelegt werden, in der der Anteil der Pflegeversicherung nicht enthalten ist. Dieselben Regeln gelten für die weiteren Programme der KfW sowie die Förderungen aus dem BEG.

Möglichkeiten der Kombination

Die Kombination von KfW-Darlehen mit anderen Zuschüssen oder Krediten für dasselbe Vorhaben ist zulässig, wenn diese die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht überschreitet und eine Kombination nicht konkret ausgeschlossen wird. Bei der altersgerechten Sanierung als Vorsorgemaßnahme sind Kombinationen mit anderen KfW-Programmen aus dem Bereich des energetischen Sanierens sehr sinnvoll. Ob im konkreten Fall eine Kombination möglich ist, steht in den Richtlinien und Merkblättern der jeweiligen Förderprodukte. In jedem Fall empfiehlt sich für diesen Fall eine ausführliche Fördermittelberatung zu den Möglichkeiten und zur richtigen Antragstellung.
Bei der Wahl der Zuschussvariante dürfen andere Förderungen nicht für die gleiche Maßnahme beantragt werden, auch eine steuerliche Förderung der Maßnahme ist dann nicht mehr zulässig. Aus wirtschaftlicher Sicht bieten sie eine hohe Attraktivität, denn wer barrierefrei umbaut und gleichzeitig unter energetischen Aspekten saniert, kann nicht nur weitere Förderprodukte in Anspruch nehmen, sondern kommt auch in den Genuss des doppelten Nutzens und der Wertsteigerung des Objekts

Altersgerecht Umbauen KFW Förderung
Altersgerecht Umbauen, Förderung durch die KFW, Bildquelle: KFW

So können Sie Ihre KfW-Förderung kombinieren:
So können Sie Ihre KfW-Förderung kombinieren

Erst beantragen – dann beauftragen

Für jede bei der KfW beantragte Förderung ist Voraussetzung, dass bei der Antragstellung noch nicht mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Dies schließt auch Liefer- und Leistungsverträge ein. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht, sind die Mittel aufgebraucht, wird auch kein Zuschuss ausgezahlt.

Tipp: Die jeweils geltenden Förderkonditionen sowie die Verfügbarkeit einzelner Förderprodukte können sich schnell ändern. Aktuell Informationen sind auf der Webseite der KfW zum jeweiligen Förderprogramm zu finden.
bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Günstige Angebote

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos
Tipp: Günstigste regionale Handwerker und Fachbetriebe finden, Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen. Jetzt unverbindlich anfragen
Typische Barrieren im Wohnumfeld

Barrieren stellen für Senioren und körperlich eingeschränkte Menschen bestenfalls eine Einschränkung der Wohnqualität und im schlimmsten Fall ein Verletzungsrisiko dar.… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Treppenlift Angebote
von regionalen Betrieben

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos

Artikel teilen: