Die Barrierefrei Küche

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Die barrierefreie Küche – Umbaumaßnahmen und Einrichtung

Bei Bewegungseinschränkungen durch Krankheit, Unfall oder aus Altersgründen wird das Arbeiten in einer „normalen“ Küche zur Herausforderung. Die Reichweite ist ebenso eingeschränkt wie die Kraft, werden Gehhilfen oder ein Rollstuhl benutzt, sind herkömmliche Küchen oft zu eng. Für eine komfortable und sichere Benutzung dieses wichtigen Raums sind verschiedene Umbauten und Veränderung zur Barrierereduzierung möglich und erforderlich.

Vorhandene Küchen lassen sich durch Fachpersonal barrierefrei umbauen © pressmaster, stock.adobe.com
Vorhandene Küchen lassen sich durch Fachpersonal barrierefrei umbauen © pressmaster, stock.adobe.com
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Platzbedarf und Arbeitshöhen in der barrierefreien Küche

Damit sich körperlich eingeschränkte Menschen in der Küche überhaupt frei bewegen können, ist ausreichend freie Fläche erforderlich. Die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“, Ausgabe 2011-09 als Grundnorm für Barrierefreiheit gibt dafür Mindestmaße vor:

  • In der Küche muss eine Bewegungsfläche zum Drehen und Wenden vorhanden sein. Für körperlich eingeschränkte Menschen sind Mindestmaße von 1,20 x 1,20 m erforderlich, Rollstuhlfahrer benötigen eine Fläche von 1,50 x 1,50 m.
  • Vor den Küchenmöbeln muss ausreichend Platz vorhanden sein, laut DIN benötigen körperlich eingeschränkte Menschen 1,20 m Mindesttiefe, Rollstuhlfahrer 1,50 m.
Barrierefreiheit ist auch in der Küche wichtig
Barrierefreiheit ist auch in der Küche wichtig

Die Arbeitshöhen der Flächen und Geräte sowie die Höhe von Oberschränken müssen individuell an die Körpergröße, bzw. die erreichbare Höhe durch den Benutzer angepasst werden. Rollstuhlfahrer benötigen unterfahrbare Arbeitsplatten und Arbeitsbereiche wie Herd und Spüle.

Höhenverstellbare Küchenoberschränke machen die Küche barrierefrei
Höhenverstellbare Küchenoberschränke machen die Küche barrierefrei
Tipp: Immer mehr Hersteller bieten elektronisch höhenverstellbare Küchenelemente an, so dass beispielsweise die Arbeitshöhe individuell angepasst oder Hängeschranke abgesenkt werden können.

Sinnvolle Anordnung

Sinnvoll ist ein in die Kücheneinrichtung integrierter Essplatz, der gleichzeitig als Vorbereitungsbereich genutzt werden kann. Besonders in kleinen Küchen ist eine Übereckanordnung von Herd, Spüle und Arbeitsplatte. Grundsätzlich ist die Anordnung analog zu nicht barrierereduzierten Küchen in allen Varianten möglich. Entscheidend ist der vorhandene Platz in der Küche, bzw. deren Größe:

  • Einzeilige Küchen ≥ 6,5 m²
  • Zweizeilige Küchen, U-Form ≥ 8 m²
  • L-Form mit Essplatz ≥ 14,5 m²
  • L-Form ≥ 16,5 m²

Auch für einen in der Küche integrierten Essplatz sind Mindestmaße erforderlich, um die Bewegungsfreiheit aller Personen zu gewährleisten. Diese betreffen die Breite des Tisches sowie die Unterfahrbarkeit.

Rollstuhlfahrer benötigen vor dem Sitzplatz eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m, der Tisch selbst muss mindestens 80 cm breit sein, die Unterfahrbarkeit liegt bei ca. 60 cm. Je nach geplanter Anzahl der Personen, die den Essplatz gleichzeitig nutzen sollen und Anordnung, sind folgende Mindestflächen erforderlich:

  • 3 Personen ≥ 7,2 m²
  • 4 Personen ≥ 9,5 m²
  • 6 Personen ≥ 9,5 m² (möglich, aber beengt)

Die endgültige Anordnung und Einrichtung der Küche hängt von den Anforderungen der Benutzer wie auch von den räumlichen und finanziellen Möglichkeiten ab. Wer bereits in jungen Jahren eine barrierefreie Küche plant, sollte in erster Linie auf eine ergonomische Arbeitsführung und die Vorbereitung eines altersgerechten Umbaus achten. So sollte die Küchentür bereits die erforderliche Breite für körperlich eingeschränkte Menschen aufweisen.

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Ergonomie in der Küche

Eine ergonomisch eingerichtete Küche ist nicht nur im Alter oder bei körperlicher Einschränkung eine Arbeitserleichterung und ein Mehr an Komfort. Die durchdachte Kücheneinrichtung spart nicht nur Kraft und schont den Rücken, sondern verringert auch den Zeitaufwand beim Kochen und Aufräumen. Entscheidend sind dabei zwei Aspekte: Die richtige Wahl der Einrichtung sowie deren sinnvolle und arbeitserleichternde Anordnung. Folgende Planungstipps führen zur ergonomischen und damit barrierearmen Küche:

  • Anordnung von elektrischen Geräten wie Backofen, Kühlschrank und Geschirrspüler in bequemer Sicht- und Greifhöhe
  • Ausreichend Bewegungsfreiheit (Arbeitsflächen) zwischen elektrischen und mechanischen Geräten
  • Ergonomische, an die Körpergröße angepasste Arbeitshöhen
  • Mindestarbeitsfläche von 1,20 m, Nebenarbeitsflächen zwischen Kochfeld und Spüle
  • Gereihte Anordnung von Herd (Kochstelle) und Spüle
  • Anordnung der Flächen und Geräte gemäß dem Arbeitsablauf (Links- oder Rechtshändigkeit beachten)
  • Uneingeschränkte Laufwege/ Bewegungsflächen
  • Vollauszüge statt Unterschränke mit Anschlagdämpfung
  • Lift- und Klappenoberschränke mit direktem Zugriff von der Arbeitsebene aus
  • Rutschfeste Bodenbeläge (Rutschhemmungsklasse mindestens R 10 nach DIN 51097)

Gerade beim Umbau einer Küche lassen sich aufgrund von Grundriss oder Größe nicht alle Tipps ohne weiteres umsetzen. Dann sucht der erfahrene Küchenbauer nach Sonderlösungen, alternativ kann auch eine Grundrissänderung zur Vergrößerung der Küche mit dem Planer besprochen werden.

Gestaltung einer barrierefreien Küche nach DIN
Gestaltung einer barrierefreien Küche nach DIN
Küchenplanung © Alterfalter, stock.adobe.com
Die Küche sollte möglichst ergonomisch gepalnt werden © Alterfalter, stock.adobe.com

Farbe schafft Orientierung

Für alte Menschen mit nachlassender Sehkraft erleichtern farbliche Akzente die Orientierung und damit die Arbeit in der Küche. So lassen sich Kanten und Arbeitsbereiche durch starke Kontraste abgrenzen, auch ein Wechsel der Oberflächenmaterialien kann hilfreich sein. Für gute Sichtverhältnisse sorgt auch die richtige Beleuchtung, die in der Küche aus einer Grundbeleuchtung mit warmweißem Licht und zuschaltbarer Arbeitsbeleuchtungen mit hellem, neutralweißem Licht bestehen sollte.

Die farbliche Gestaltung der Küche nach barrierereduzierten Kriterien lässt sich so gestalten, dass ein attraktiver Wohn- und Arbeitsraum entsteht, der auch ohne konkreten Bedarf die Küche optisch aufwertet.

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Förderung für den barrierefreien Küchenumbau

Die Kosten für den Umbau zur barrierefreien Küche können sich im Bereich von 2.000 bis 12.000 Euro bewegen, abhängig von den persönlichen Ansprüchen, den Anforderungen an die Barrierefreiheit und auch die Größe des Raumes. Die nötigen Baumaßnahmen sind förderfähig. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Küchenumbau mit einem zinsgünstigen Kredit (KfW Nr. 159) oder als Investitionszuschuss (KfW Nr. 455-B). Ist ein Pflegegrad vorhanden, unterstützt auch die Pflegekasse die geplanten Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Küche © denisismagilov, fotolia.com
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